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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 6/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 5.2.2024

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 8.1.2024 wurde einstimmig genehmigt.

2.

Aufgrund von Voruntersuchungen der ehemaligen Hausmülldeponien müssen für Deponien in Mühlhausen und Zeuzleben weitere Detailuntersuchungen durchgeführt werden. Hierfür ist der Markt Werneck als damaliger Betreiber der Hausmüllkippen zuständig. Der Marktgemeinderat stimmte mehrheitlich zu, im nächsten Schritt eine Detailuntersuchung für diese Flächen durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Förderanträge bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) einzureichen.

3.

Die Wahl von Herrn Daniel Förtsch zum 1. Kommandanten sowie Herrn Sebastian Römert zum stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Schraudenbach wurde durch den Marktgemeinderat einstimmig bestätigt.

4.

Ebenfalls wurde die Wahl von Herrn Christian Schäflein zum 1.Kommandanten sowie von Herrn Michael Brückner zum stellvertretenden Kommandanten bei der Feuerwehr in Stettbach durch den Marktgemeinderat einstimmig bestätigt.

5.

In der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen wurden Herr Jochen Schlier zum 1. Kommandanten sowie Herr Joachim Mitesser zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Auch hier hat der Marktgemeinderat einstimmig die Gewählten bestätigt.

6.

Eine statistische Zusammenstellung der Personenstandsfälle im Standesamt Werneck hinsichtlich der Gesamtbeurkundungen im Jahre 2023 im Vergleich zu den Vorjahren hat der Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.

7.

Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates, des Bau- und Agrarausschusses und der 2024er Bürgerversdammlungen wurden bekanntgegeben.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 26. Februar 2024 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Abgabenfälligkeit 15.02.2024

Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2024 die 1. Rate Grundsteuer 2024 und die 1. VZ-Rate der Gewerbesteuer 2024 fällig ist.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.