Die aktuell in der Rudolf-Diesel-Straße stehenden Altpapiercontainer werden ab 19.02.2024 an den Containerplatz am Bauhof (Kanalweg 2) umgesetzt um die zunehmende Ablagerung von Altpapier neben den Containern, sowie die Entsorgung von anderen Abfällen und gewerblichem Altpapier zu vermeiden und damit der Verschmutzung des Innenortbereiches von Werneck entgegenzuwirken.
| Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten folgende Regeln zu beachten: | |
| • | Kartons flach zusammenfalten oder in Stücke reißen und anschließend flach in die Container stapeln |
| • | Keine Entsorgung von gewerblich anfallendem Altpapier |
| • | Altpapier und andere Abfälle nicht neben den Containern abstellen |
Wir bitte um Beachtung.
Mit einem kleinen Input rund um Organisation, Aufsichtspflicht und speziellen betreuerrelevanten Themen startet der Tag. Dann geht‘s ab in die Praxis. Mit Spiel und Spiel-Ideen für kleine und große Gruppen zum Thema „Auf die Plätze, fertig, spielt!“ wird ein Rundumpaket von Spielpädagoge Bernd Bullnheimer von Main Connect geknöpft. Wer Lust hat, sich aktiv am gemeindlichen Ferienprogramm bzw. bei einem Angebot und/oder einer Ferien vor Ort Aktion in seiner Gemeinde einzubringen, ist hier genau richtig.
Für kostenlose Verpflegung mit Getränken ist den ganzen Tag gesorgt.
Anmeldungen bis spätestens 08.03.2024 unter Kommunale Jugendarbeit Landkreis Schweinfurt, Tel. 09721/55-519 oder koja@lrasw.de. (Flyer liegen im Rathaus aus)
Am Faschingsdienstag von 15.00 - 17.00 Uhr wollen wir eine kleine Faschingsfeier machen. Kommt also gerne maskiert. Wie immer gibt es Kaffee, Tee, Kuchen. Wo: evangelisches Gemeindesaal, Balthasar-Neumann-Straße 23, Werneck. Wir freuen uns auf euch!
-Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung-
In Bayern - wie im gesamten Bundesgebiet - hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.
In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.
Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.
Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert
Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4
Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich: s.bayern.de/storymap-pm
Durchführung auf dem Gebiet der Kommunen Gaukönigshofen, Stadt Ochsenfurt, Markt Sommerhausen, Markt Randersacker, Theilheim, Rottendorf, Prosselsheim, Oberpleichfeld, Bergtheim, Biebelried, Stadt Dettelbach, Markt Werneck, Waigolshausen, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld von März bis September 2024
Kurze Beschreibung des Projektes
Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden.
Hintergrund der Ankündigung
Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich. Notwendig sind diesbezüglich Bodenkartierungen durch die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) sowie Kartierungen auf Vorkommen des Feldhamsters auf Arbeitsflächen und Zuwegungen mit mindestens 10 m Puffer. Die BBB führt eine Bohrstockkartierung mittels Pürckhauer (Erdbohrstock aus mit einem Durchmesser von bis zu ca. Ø 50 mm mit Stahlschlagkopf) nach bodenkundlicher Kartieranleitung zu Fuß durch. Die Bodenproben werden nach der Auswertung vor Ort wieder verfüllt. Die Verdachtsflächen für den Feldhamster werden streifenförmig im Abstand von etwa 2 - 5 m mit Unterstützung eines Artenschutzspürhundes abgelaufen. Dadurch können Vorkommen im Eingriffsbereich erfasst oder ausgeschlossen werden.
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Für die Arbeiten ist es i.d.R. erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit PKW zu befahren. Die Kartierungen selbst werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 10 Minuten bis zu einer Stunde. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna sowie Geomorphologie durch Untersuchungen, Fotos und Beschreibung dokumentiert. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Auf den in Tabelle 1 aufgeführten Flurstücken sollen die Geländebegehungen und Kartierungen ausgeführt werden. Wann die Arbeiten erfolgen, hängt von den Witterungsbedingungen ab
Termine
Beginn der Kartierungen: 01. März 2024
Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: 31. September 2024
Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-grafenrheinfeld-kupferzell einsehen.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:
Markus Lieberknecht T +49 (0)921-50740-4098 E markus.lieberknecht@tennet.eu