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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 6/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Im Bild von links: 1. Bürgermeister Sebastian Hauck, Geschäftsleiter Konrad Bonengel, Christine Bonengel, Personalratsvorsitzende Christine Stark, neuer Geschäftsleiter Marius Drescher

Verabschiedung im Markt Werneck

Konrad Bonengel übergibt die Geschäfte an seinen Nachfolger

In einer kleinen Feierstunde verabschiedete sich Konrad Bonengel im Rathaus Werneck von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Es habe ihm viel Freude gemacht im Rathaus zu arbeiten, aber nun sei es Zeit sich zu verabschieden und den sprichwörtlichen „Staffelstab“ in jüngere Hände zu geben, so Bonengel. 1. Bürgermeister Hauck fasste die wichtigsten Stationen im Werdegang von Herrn Bonengel zusammen und dankte ihm für den Einsatz als Geschäftsleiter des Marktes Werneck in den zurückliegenden rund 6 Jahren. Mit viel Engagement und stets offenem Ohr für die Belange der Bürgerschaft und der Belegschaft habe Bonengel den Markt Werneck begleitet und mitgestaltet. Von seinem reichen Erfahrungsschatz aus der langjährigen Tätigkeit im Landratsamt Schweinfurt habe auch der Markt Werneck profitiert, so Hauck. Für den neuen Lebensabschnitt wünschte Personalratsvorsitzende Christine Stark stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen alles Gute. Mit Marius Drescher übernimmt seit 1. Februar ein bekanntes Gesicht die Geschäftsleitung. Bereits seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und auch die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt hat Marius Drescher beim Markt Werneck absolviert. Nach einigen Jahren im Personalamt wechselt er nun in die Geschäftsleitung.

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 03. Februar 2025

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.01.2025 wurde einstimmig genehmigt.

2.

Zum Bebauungsplan „Ettlebener Straße“, in der Gemarkung Ettleben wurden die Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Aus der Bürgerbeteiligung waren keine Stellungnahmen eingegangen. Der Satzungsbeschluss wurde gefasst. Damit kann der Bebauungsplan nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft treten.

3.

Der Antrag auf Städtebauförderung (Ortskernsanierung) zur Sanierung des Anwesens „Mittlerer Weg“, Fl.-Nr.: 681/3, Gemarkung wurde befürwortet. Die beantragte Förderung hat der Marktgemeinderat in Aussicht gestellt.

4.

Dem Entwurf und der Ausführungsplanung zum Neubau des Rad- und Wirtschaftsweges Eckartshausen-Schleerieth wurde zugestimmt.

5.

Eine statistische Zusammenstellung der Personenstandsfälle im Standesamt Werneck hinsichtlich der Gesamtbeurkundungen im Jahr 2024, sowie die Einwohnerzahlen zum 31.12.2024 hat der Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen.

6.

In der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Zeuzleben am 11.01.2025 wurden Herr Markus Redelberger zum 1. Kommandanten sowie Herr Dominik Schlereth zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Der Marktgemeinderat hat die Gewählten einstimmig bestätigt.

7.

Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 24. Februar 2024 statt. Beginn ist um 19:00 Uhr.

Hallenbad geschlossen

Das Hallenbad Werneck ist am Donnerstag, 20.02.2025 auf Grund einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung geschlossen. Wir bitten um Beachtung.

Fundsachen

1 Wildkamera gef. in Werneck

1 Anhänger für Halskette, gef. in Ettleben

Abgabenfälligkeit 15.02.2025

Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2025 die 1. Rate Grundsteuer 2025 und die 1. VZ-Rate der Gewerbesteuer 2025 fällig ist.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.


Bühlweg 3, 97440 Werneck, Tel. 09722 949030

verwaltung@mittelschule-werneck.de

Tag der offenen Tür an der Balthasar-Neumann-Mittelschule Werneck

Die Mittelschule ist eine der weiterführenden Schulen im Anschluss an die Grundschule, die für Schülerinnen und Schülern eine breite Palette pädagogischer Elemente in ihrem Bildungsangebot anbietet. Der Unterricht ist geprägt von berufsbezogenen Inhalten.

Vor allem die Berufsorientierung und deren Förderung sind wichtige Bausteine im Gesamtkonzept der Mittelschule.

Dazu möchten wir Sie und Ihre Kinder am

Donnerstag, den 13. März 2025, ab 17:00 Uhr

zu einer Informationsveranstaltung mit Möglichkeit zur Besichtigung des Schulhauses einladen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte mit Anzahl der Personen bis Montag, den 24.02.2025 bei uns per Mail an verwaltung@mittelschule-werneck.de an.

PROGRAMM IM FEBRUAR

Fr., 07.02.

Masken basteln ( ab 6 )

Fr., 14.02.

Tischtennisturnier ( ab 12 )

Fr., 21.02.

Softpong ( ab 6 )

Fr., 28.02.

Tischkicker Turnier (ab 12)

Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den Programmpunkten für ALLE* geöffnet.

Wir freuen uns auf euren Besuch!

*Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18 Jahre erlaubt.

Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck

E-Mail: hjoest@isb-online.org -

Instagram: jugendtreff.werneck - WhatsApp: 0175 5823160

Öffnungszeiten: Mo: 16.00 - 20.00 Uhr,

Mi: 16.30 - 20.30 Uhr, Fr: 15.00 - 22.00 Uhr

Einladung zur Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Vasbühl

in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Vasbühl am Samstag, den 08.03.2025 um 19:30 Uhr im Sportheim in Vasbühl.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Stellvertretender Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Vermessungsarbeiten im Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung in Werneck

24. Februar 2025 bis 31. August 2025

Hinweis: Nicht alle Flurstücke sind in der gesamten Dauer des Zeitraums betroffen.

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung.

Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden in der ersten Jahreshälfte 2025 Vermessungsarbeiten im Abschnitt B vorgenommen.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die SPIE-SAG GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Ort und Zeit

In Werneck vom 24. Februar bis zum 31. August 2025

Art und Umfang der Maßnahmen

Entlang der geplanten Trasse der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt B sind allgemeine Vermessungsarbeiten notwendig. Die Vermessungen dienen einerseits zur Überprüfung vorhandener Bestandsdaten, als auch zur Erfassung eventuell fehlender Informationen, die für die Planung notwendig sind. Hierfür müssen öffentliche und private Grundstücke betreten werden.

Zum Einsatz kommen übliche Vermessungsgerätschaften (Tachymeter, GPS-Gerät). Es findet dabei kein Eingriff in den Boden statt. Befahrungen finden ausschließlich über öffentlich zugängliche Wege oder nach vorheriger Rücksprache mit den Eigentümern statt.

Nutzung von Grundstücken

Für die Vermessung kann es notwendig sein, nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege zu begehen und zu befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke zu betreten. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Betroffene Flustücke

Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter: www.tennet.eu/de/fulda-main-leitungflurstuecke-ortsuebliche-bekanntmachungen

Alternativ können Sie auch den folgenden QR-Code scannen:

Gesetzliche Grundlage

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern

und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vermessungen

als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Ihr Ansprechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Vermessungen nehmen wir gerne entgegen.

Bitte wenden Sie sich an:

Thomas Wagner

T +49 (0)921 50740-2424

E fuldamain@tennet.eu

www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung

Anmeldung Infoletter: tinyurl.com/fulda-main-leitung