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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 6/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Werneck am Samstag, den 28.02.2026 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Werneck

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Stellvertretender Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Fundsachen

1 schwarze Herrenwinterjacke an der Faschingssitzung 23.01. in Schleerieth vertauscht

Gebührenerhöhung zum Personalausweis

Laut Mitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 30.01.2026 steigen die Preise für Personalausweise ab dem 07.02.2026 auf

46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren

27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren

Termine für die Beantragung eines neuen Ausweises im Pass- und Meldeamt des Rathauses vereinbaren Sie bitte online unter www.werneck.de oder telefonisch unter Tel. 09722 22-0.

Abgabenfälligkeit 15.02.2026

Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2026 die 1. Rate Grundsteuer 2026 und die 1. VZ-Rate der Gewerbesteuer 2026 fällig ist.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.

Kommunalwahl am 08. März - Hinweise zum Ablauf

Die Kommunalwahlen finden am 08. März 2026 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen statt. Die Urnenwahl im Wahllokal ist die bevorzugte Art der Wahl in Deutschland. Das für Sie vorgesehene Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie Anfang Februar. Sollten Sie bis 15.02.2026 keine Benachrichtigung erhalten, melden Sie sich bitte im Rathaus.

Daneben gibt es die Möglichkeit, sofern man am Wahltag nicht in das Wahllokal kommen kann, vorab Briefwahl zu beantragen. Wer seine Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt bekommen möchte, sollte baldmöglichst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite des Schreibens ausfüllen, unterschreiben und an das Rathaus zurückgeben, bzw. online auf der Gemeindehomepage (www.werneck.de) den Antrag stellen. Die Unterlagen werden Ihnen mit der Post zugestellt.

Weiterhin kann die Briefwahl persönlich im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden. Dazu bringen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrag mit. Denken Sie auch daran, falls Sie für weitere Personen (z.B. Ehegatte) Unterlagen mitnehmen möchten, sich die Vollmacht ausstellen zu lassen. Sie benötigen keinen Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen, allerdings ist mit Wartezeiten vor Ort zu rechnen. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen ausgehändigt und können entweder sofort im Rathaus wählen oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen. Wichtig: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen per Post oder auch bei der persönlichen Abholung im Rathaus ist grundsätzlich nach § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO frühestens ab dem 16.02.2026 möglich.

Hinweis: Mit der Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung eines Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder im Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt im Rathaus.

Markt Werneck