Im März 2023 finden zwei Termine des DigiBüros im Rathaus Werneck statt.
Das DigiBüro für Senioren zur individuellen Beratung findet in jeder zweiten Woche, nur nach vorheriger Anmeldung unter digital-60plus@magenta.de oder unter Tel.: 09722/ 94 860 93, statt. Die nächsten Termine sind am:
Dienstag, 07.03.2023, 10-12 Uhr
Mittwoch, 15.03.2023, 14-16 Uhr.
-Problemmüllsammlung Frühjahr 2023-
Am 01.03.2023 startet der Landkreis die nächste Problemmüllsammlung.
Um insbesondere Berufstätigen die Abgabe ihrer Problemabfälle zu erleichtern, werden in jeder Gemeinde auch Samstagtermine angeboten.
Samstag, 20.05.2023
08:00-10:00 Uhr, Werneck/Parkplatz am Hallenbad
11:45-12:15 Uhr, Eßleben/Parkplatz am Friedhof
Weitere Infos unter www.werneck.de, Problemmüllsammlung.
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
VKZ 743021
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Egenhausen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Be-endigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
eingeladen.
Versammlungsort: Egenhausen, Schmittfulls Brotzeit Stube
Versammlungszeit: Freitag, den 31.03.2023 um 19:30 Uhr
Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Egenhausen |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Egenhausen ist eine Neuwahl des Vorstandes erforder-lich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung
3 Vorstandsmitglieder
auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsver-sammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Der Vorsitzende des Vorstandes
Nr. LD-B1 - TG 7522 -
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung behandelt
am Mittwoch, dem 01.03.2023 um 19:30 Uhr
im Feuerwehrhaus
der Freiwilligen Feuerwehr in Ettleben
in einer Vorstandssitzung folgende Tagesordnungspunkte:
| A) | Öffentlicher Teil |
| 1. | Festsetzung des Preises einer kostenpflichtigen WVZ |
| 2. | Einhebung von Eigenleistung |
| 3. | Zwischen- / Verwendungsnachweis für das Haushaltsjahr 2022 |
| 4. | Sonstiges |
Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Würzburg, den 15.02.2023
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
VKZ 740841
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Ettleben blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendi-gung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
eingeladen.
Versammlungsort: Ettleben, TSV Sportheim
Versammlungszeit: Montag, den 06.03.2023 um 19:30 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Ettleben |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 8. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 9. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Ettleben ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 9 der Satzung
6 Vorstandsmitglieder
zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Ettleben, den 09.02.2023