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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 7/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

gestaltet seine Zukunft neu, mach mit und sei dabei

als Mitarbeiter*in in der Raumpflege

gerne auch als Quereinsteiger (m/w/d)

Du bist herzlich willkommen! Komm zu uns ins Raumpflege -Team, wir freuen uns auf Dich!

Ein wertschätzendes Miteinander steht an erster Stelle!

  • Dienstzeiten ausschließlich vormittags, kein Schichtdienst
  • kostenloser Parkplatz, abgeschlossener Fahrradraum
  • Krisensicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst - unbefristet in Teilzeit
  • Tariflich geregelte Arbeitsbedingungen in einer 38,5 Stunden Woche des TVöD-K
  • Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeberfinanziert
  • Möglichkeit der Überlassung eines Dienstfahrrads gegen Entgeltumwandlung

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an Frau Manuela Groß-Johanydes, Balthasar-Neumann-Platz 5, 97440 Werneck - gerne auch unter manuela.gross@krankenhaus-werneck.de. Eventuelle Fragen beantwortet Ihnen Frau Groß-Johanydes gerne unter Tel. 09722/59500.

Straßensanierung in Ettleben (von-Helmholtz-Straße/Steinstraße)

Im Zuge von Sanierungsarbeiten in der von-Helmholtz-Straße und Steinstraße im letzten Jahr, wurden dort Wege mit Pflastersteinen angelegt. Wir weisen hiermit darauf hin, dass es sich hier um Gehwege im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt, auf welchen das Parken nicht erlaubt ist. Verstöße können daher mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals daran erinnern, dass nach der StVO das Parken auf Straßen auch dann verboten ist, sollte die Restfahrbahnbreite weniger als 3,05 m betragen. Hierfür ist keine besondere Verbotsbeschilderung notwendig.

Zudem unterliegen Gehwege der Räum- und Streupflicht gemäß der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ vom 31.01.2022.

Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden

Für die öffentlichen Verkehrsflächen ist ein bestimmter Lichtraum in voller Breite freizuhalten. Der Lichtraum beträgt 2 m über Gehwegen, 2,50 m über kombinierten Rad- und Fußwegen sowie 4,50 m über befahrenen Straßen. Freizuhalten sind auch Rad- und Fußwege in voller Breite. Ebenfalls freizuhalten sind Verkehrseinrichtungen wie Straßenschilder und Straßenlampen.

In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetzt verboten u. a. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Daher bittet der Markt Werneck alle Grundstückseigentümer, Ihre Anpflanzungen zu überprüfen, und erforderlichenfalls den Überwuchs bis auf Grundstückgrenze zurück zu schneiden.

Außerhalb dieser Zeit sind schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.