Schulanmeldung Schuljahr 2026
Liebe Eltern, die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 wird im Schulhaus Schleerieth am Dienstag, den 24. März 2026 durchgeführt.
An diesem Tag können Sie sich über die Angebote des kostenfreien Offenen Ganztages informieren, den die Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 anbieten wird. Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat (Tel. 09722 - 94 90 40) oder beim Träger des Offenen Ganztages, der Schulhaus Holding GmbH aus Eggolsheim (Tel. 09191-35199-0)
Die Eltern werden gebeten, nachfolgende zeitliche Einteilung für die Anmeldung zu beachten, um längere Wartezeiten zu vermeiden:
14:00 Uhr - 15:15 Uhr
Eckartshausen, Ettleben, Rundelshausen, Schleerieth, Schnackenwerth, Schraudenbach, Stettbach, Werneck, Zeuzleben
15:45 - 17:00 Uhr
Brebersdorf, Egenhausen, Eßleben, Mühlhausen, Vasbühl, Waigolshausen
Ablauf der Schulanmeldung:
1. Die Eltern kommen in die Aula. Alle Informationen werden hier erteilt.
2. Die Kinder werden um 14.10 Uhr bzw. 15.50 Uhr in der Aula abgeholt und in die Turnhalle gebracht.
Bitte bringen Sie Hallenturnschuhe und Sportkleidung für die Kinder mit.
3. Die Anmeldung erfolgt jetzt durch die Eltern bei den einschreibenden Lehrkräften. Dazu müssen vorgelegt werden:
| - | die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch |
| - | bei getrennt lebenden Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss im Original |
| - | Vorschuluntersuchung des Gesundheitsamtes oder der Nachweis der Vorsorgeuntersuchung U9 (gelbes Heft) mit dem Impfpass (Nachweis der Masernschutzimpfung) |
4. Die Eltern informieren sich anhand der Aushänge, wo sie Ihr Kind einschreiben können. Für Rückfragen steht das Sekretariat gerne bereit.
5. Kolleginnen des Ganztages stehen für Fragen oder Anmeldung bereit.
Der Elternbeirat bietet an diesem Nachmittag Kaffee und Kuchen an!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stranz, Rektor
Bühlweg 3, 97440 Werneck Tel. 09722 949030
E-Mail verwaltung@mittelschule-werneck.de
Tag der offenen Tür
an der Balthasar-Neumann-Mittelschule Werneck
Die Mittelschule ist eine der weiterführenden Schulen im Anschluss an die Grundschule, die für Schülerinnen und Schülern eine breite Palette pädagogischer Elemente in ihrem Bildungsangebot anbietet. Der Unterricht ist geprägt von berufsbezogenen Inhalten.
Vor allem die Berufsorientierung und deren Förderung sind wichtige Bausteine im Gesamtkonzept der Mittelschule.
Dazu möchten wir Sie und Ihre Kinder am
Donnerstag, den 26. Februar 2026, ab 16:00 Uhr
zu einer Informationsveranstaltung mit Möglichkeit zur Besichtigung des Schulhauses einladen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte mit Anzahl der Personen bis Freitag, den 06.02.2026 bei uns per Mail an verwaltung@mittelschule-werneck.de an.
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Werneck und Schwanfeld bekommen eine Einladung durch ihre Schule ausgeteilt.
1 Paar Kopfhörer gef. in Werneck
Im Zeitraum vom 21.02.2026 (7 Uhr) bis zum 23.02.26 (17 Uhr) führen Einheiten der Bundeswehr eine Übung durch. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen. Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.
Fr., 13.02., Liebe geht durch den Magen ( Kochen)
mit Anmeldung
Fr., 27.02., Montagsmaler (ab 6)
Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den Programmpunkten für ALLE* geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
*Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18 Jahre erlaubt.
Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck
E-Mail: nmoeller@isb-online.org - Instagram: jugendtreff.werneck - WhatsApp: 0175 5823160
Öffnungszeiten: Mo: 16.00 - 20.00 Uhr, Mi: 16.30 - 20.30 Uhr, Fr: 15.00 - 22.00 Uhr
Der Landkreis Schweinfurt führt wieder eine Häckselaktion durch. Das in Privathaushalten anfallende Häckselgut wird ab sofort bis einschließlich Freitag, den 06.03.2026 an der Sammelstelle am Bauhof in Werneck zu nachfolgenden Zeiten entgegengenommen:
Montag-Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr
und von 13.00-16.00 Uhr
Freitag von 08.00-12.00 Uhr
Ab Samstag, dem 07.03.2026 ist der Sammelplatz bis Ende November zu nachfolgenden Zeiten geöffnet:
Samstags von 09.30-12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist keine Anlieferung möglich.
Folgende Materialien dürfen angenommen werden:
Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).
Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe wie Boden, Steine, Metall- und Kunststoffteile und -schnüre eingebracht werden.
Ebenso ist die Anlieferung von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.
Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass alle sonstigen Gartenabfälle wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Fallobst, Laub usw. nicht zur Häckselaktion gehören. Die kompostierbaren Abfälle gehören entweder:
| - | auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Gartenbau- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler) |
| - | in die Biotonne |
| - | zu den Kompostanlagen des Landkreises in Gerolzhofen und dem Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (Anlieferung bis 1 m³ kostenlos.) |
| - | Grünsammelstelle auf dem Bauhof (ab dem 07.03.2026). |
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes und aus Gründen der Handhabung nur Häckselgut und dies wiederum nur zu den o.g. Zeiten angenommen werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung im Landratsamt Schweinfurt, Tel. 09721/55-545 oder 55-546.
-Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026-
die von der Verbandsversammlung am 09.12.2025 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 15.12.2025 genehmigt und in ihrem Amtsblatt Nr. 1 vom 12. Januar 2026 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstr. 4, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
-Änderung der Verbandssatzung, Änderung der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes der Rhön-Maintal-Gruppe einschließlich Auflösung Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens der RMG-
Die von der Verbandsversammlung vom 09.12.2025 beschlossenen Änderungen zur Verbandssatzung und der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe sowie die Auflösung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens der RMG hat die Regierung von Unterfranken in ihrem Amtsblatt Nr. 28 vom 22.12.2025 sowie in ihrem Amtsblatt Nr. 1 vom 12.01.2026 veröffentlicht.
Markt Werneck
Landkreis Schweinfurt
VKZ 743341
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Rundelshausen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG). Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
eingeladen.
Versammlungsort: Rundelshausen, alte Schule
Versammlungszeit: Mittwoch, den 18.02.2026 um 19:00 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Rundelshausen |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Rundelshausen ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung 4 Vorstandsmitglieder auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr. (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer
(jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Flurbereinigungsgenossenschaft Rundelshausen
Claus Rottmann
Wahldurchführung
Die Wahl soll von einem Vertreter des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken begleitet werden.