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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 8/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Ankündigung der Firma HTS Frankenbau, Ebelsbach über eine Vollsperrung im Ortsteil Ettleben:

Aufgrund von Arbeiten an der Wasserleitung in Ettleben wird in der Zeit vom 23.02.2026 bis zum 13.03.2026, in den Herrngasse (vom Einmündungsbereich Ettlebener Straße bis zum Einmündungsbereich Zehntgasse), eine Vollsperrung errichtet.

Fußball-Marktgemeindepokal der Herren 2026

Am Montag, 23.02.2026 findet um 20.00 Uhr im Sportheim des FV Egenhausen die Auslosung zum Fußball-Marktgemeindepokal der Herren statt.

Jeder teilnehmende Verein möchte einen Vertreter zur Auslosung schicken.

Ferienbetreuung Ostern 2026 für Schulkinder 1.-4. Klasse, nach Absprache auch 5.+6. Klasse

Der Markt Werneck wird in Zusammenarbeit mit dem neuen Kooperationspartner FAF Kids aus Eggolsheim für die Osterferien vom 07.04. - 10.04.26 eine Ferienbetreuung für die Schulkinder der 1.-4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache und Alter der Kinder, auch für die Schulkinder der 5.+ 6. Klasse, anbieten. Die Anmeldung für die Osterwoche ist nun möglich.

Sie finden den Anmeldeflyer auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de. Die Anmeldung erfolgt mit dem QR-Code direkt bei FAF-Kids.

Gerne können Sie unter https://www.faf-kids.de nähere Informationen zu unserem neuen Kooperationspartner erhalten.

Der Anmeldeschluss für Ostern ist der 28.02.2026.

Für die Sommerferien ist eine Ferienbetreuung vom 31.08. - 04.09.26 und 07.09. - 11.09.26 geplant. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Weiß, Tel. 22-91 oder christine.weiss@werneck.de

Schwimmen für Menschen mit Behinderung

Im Hallenbad Werneck findet ab sofort jeden letzten Samstag im Monat von 9.45 Uhr - 10.45 Uhr eine Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung statt. Der Einlass ins Hallenbad ist nur mit gültigem Behindertenausweis gewährleistet. Jeder Behinderte kann von einer Person begleitet werden.

Im Anschluss an die Schwimmstunde ist der Beckenbereich von 10.45 Uhr - 11.00 Uhr gesperrt und zu verlassen. Zu dieser Zeit gibt es keine Aufsicht. Ab 11.00 Uhr kann der normale Schwimm- und Badebetrieb weiter genutzt werden.

Die nächste Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung findet am Samstag, 28.03.2026 statt.

Fundsachen

1 Schlüssel gef. zwischen Schleerieth und Eckartshausen

1 Schlüssel gef. in Schnackenwerth

Gemeindeteil Schnackenwerth

-Information zu den Grabverkürzungen auf dem Friedhof -

Auf dem Friedhof Schnackenwerth werden im Frühjahr/Sommer 2026 Grabverkürzungen durchgeführt.

Die betroffenen Grabbesitzer wurden bereits schriftlich informiert und hatten im Vorfeld die Möglichkeit über die Grabverkürzung abzustimmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei den geplanten Grabverkürzungen nicht alle Grabstätten berücksichtigt werden konnten.

Vor Beginn der Arbeiten im Frühjahr/Sommer 2026 werden die Grabbesitzer angeschrieben und über das weitere Vorgehen bezüglich der Grabverkürzungen informiert.

An folgenden Gräbern werden Verkürzungen durchgeführt, Grab-Nrn.:

Reihe 1: 1, 2, 3, 4

Reihe 3: 23, 23A, 24, 25, 26, 27, 28, 29

Reihe 5: 47, 48, 49, 50, 51, 52

Der untenstehende Plan gibt eine Übersicht, welche Gräber von der Verkürzung betroffen sind.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck hat in verschiedenen Sitzungen, jedoch zuletzt in der Sitzung am 09.02.2026 die Ergänzung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 09.02.2026 gebilligt.

Der Entwurf der Ergänzung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst:

1.

das Gebiet westlich des Areals der Schlossanlage Werneck (Bezirkskrankenhaus Werneck), Größe ca. 0,86 ha auf den Fl.Nrn. 458/1 und 458/2 (jeweils Teilflächen),

2.

die nachrichtliche Übernahme der geplanten Stromtrasse „SüdLink“ der Fa. Tennet, soweit sie im Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Werneck,

3.

für das Baugebiet „Ettlebener Straße“ die Übernahme der seitens der Regierung von Unterfranken im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes formulierten Aussagen in die Begründung,

4.

hinsichtlich der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt Darstellungen im Bezug auf den Bebauungsplan „Ettlebener Straße“,

5.

die Übernahme von verschiedenen Ausgleichsflächen auf den Fl.Nrn. 8622, 8623, Gemarkung Zeuzleben; sowie Fl.Nr. 630, Gemarkung Stettbach aufgrund der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt

und wird einschließlich der Begründung und Umweltbericht im Internet unter www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene in der Zeit

vom 23.02.2026 bis 24.03.2026

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (z.B. Lesegeräte oder Auslegung der Unterlagen) im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung), während der allgemeinen Dienststunden vorgehalten.

Stellungnahmen sollen in dieser Frist elektronisch an geschaeftsleitung@werneck.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck oder während den Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren zur Öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Aufgrund der Tatsache, dass durch die Ergänzung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Abgabe der Stellungnahme auf die o. g. Ergänzungen beschränkt (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar:

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Umweltbericht in der Fassung vom 09.02.2026

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Umweltbezogene Stellungnahmen zu den Auswirkungen auf Menschen, Lärmschutz, Emissionen, Naturschutz.

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Stellungnahme des Landratsamtes Schweinfurt - Untere Immissionsschutzbehörde

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Stellungnahme des Landratsamtes Schweinfurt - Untere Naturschutzbehörde

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Werneck, 20.02.2026

Markt Werneck

gez.
Hauck
1. Bürgermeister

Flurneuordnung Ettleben 2

Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Ettleben 2

Bekanntmachung

Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden.

Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.

Die Teilnehmergemeinschaft Ettleben 2 hat am 21.01.2026 einen Verwendungsnachweis über die Finanzierung der Ausführungskosten erstellt. Er ist in der Verwaltung des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, vom 02.03.2026 mit 16.03.2026, H. Sauer, Zi.Nr. 1.15 ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.