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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 9/2023
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Es ist wieder soweit: Am Samstag, 4. März, startet der Wernecker Kulturfrühling 2023. Hierzu laden Hildegard und Hans Driesel - am Klavier begleitet von David Reß - zu einer Liebes-Litera-Tour ins Café Balthasar. Die Veranstaltung Anlachgeschichten ist jedoch bereits ausgebucht!

Weiter geht es am Donnerstag, 9. März. Um 18 Uhr präsentiert der Zeuzlebener Axel Weisenberger im Foyer des Rathauses Skizzen des Augenblicks. Weisenberger ist Urban Sketcher. Das bedeutet, er malt, zeichnet und skizziert seine Umgebung im Moment der Beobachtung. Anlässlich des Jubiläums „800 Jahre Werneck“ beschäftigte er sich zeichnerisch mit dem Ort Werneck und den weiteren Gemeindeteilen des Marktes. In seiner Ausstellung sind sowohl Urban Sketches, als auch Aquarelle und Zeichnungen nach Fotos des Künstlers zu sehen. Die Vernissage wird musikalisch begleitet von Michaela und Paul Weißenberger. Der Eintritt ist frei. Die Schau ist bis Ende April zu sehen.

Sitzung des Bau- und Agrarausschusses

Am 09.03.2023 findet eine öffentliche Sitzung des Bau- und Agrarausschusses um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Nachfolgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1.

Genehmigung der Niederschrift über die öffentl. Sitzung des Bau- und Agrarausschusses vom 09.02.2023

2.

Bauantrag auf Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 449/8, Gem. Eßleben (An der Hackmähde)

3.

Bauantrag auf Anbau einer Fahrradhalle an die best. Doppelgarage, Fl.Nr. 809/3, Gem. Vasbühl (Schlossgarten)

4.

Bauantrag auf Errichtung eines 2flügel. Drehtores als Einfriedung für das Grundstück Fl.Nr. 106, Gem. Vasbühl (Am Kirchberg)

5.

Parkplätze an der Balth.-Neumann-Straße

6.

Weidenstraße Werneck - Grünstreifen

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 27. Februar 2023

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Den Zuschlag für die Anschaffung eines Notstromaggregats für die Feuerwehr Werneck hat die Firma HKL in Euerbach erhalten. Der Auftrag für die Maschinentechnische Ausrüstung des Sand- u. Fettfangräumers im Klärwerk wurde an die Fa. Windhoff Wassertechnik Service GmbH aus Neuenkirchen vergeben.

2.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West“ soll die baurechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Ärztehauses geschaffen werden. Dazu ist die bisherige Festsetzung des Grundstücksteils als „Fläche für Gemeinbedarf“ in die Festsetzung als „Mischgebiet“ zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Fl.-Nr. 692/1. Mit der vorgestellten Planung der Fa. BWG bestand mehrheitlich Einverständnis. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung umd die frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen.

3.

Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse überarbeitete Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde mehrheitlich vom Marktgemeinderat gebilligt.

4.

Der vom Büro Hahn, Bad Kissingen auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Ettlebener Straße“ für den Gemeindeteil Ettleben des Marktes Werneck, einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde vom Marktgemeinderat mehrheitlich gebilligt.

Für den nördlichen Gebäuderiegel (zum Wirtschaftsweg hin) wird die Dachform Pultdach mit einer Dachneigung von 3° bis 8° festgesetzt. Die Anzahl der Geschoße wird mit max. III festgesetzt. Für alle übrigen Bauquartiere sprach sich der Marktgemeinderat für folgende Variante aus: Als Dachform wird das Satteldach, das Walmdach sowie das Pultdach festgesetzt. Als Bauweise wird festgesetzt bei Ausführung mit:

- Pultdach

II-geschoßig, DN 3° bis 8°

- Satteldach

I-geschoßig, DN 45° bis 50°

II-geschoßig DN 20° bis 30°

- Walmdach

II-geschoßig, DN 20° bis 30°.

Die Verwaltung wurde beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplan aufzufordern.

5.

Herr Christopher Göpfert von TransnetBW erläuterte den neuesten Stand zum Thema SuedLink sowie zum Thema P 43.

6.

Für den Ausbau des Riedleinwegs in Ettleben wurden vom Ing. Büro MKI zwei Vorentwürfe erarbeitet. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Anordnung des Gehwegs. Aus verkehrsplanerischer Sicht wurde einstimmig die Variante favorisiert, die eine direkte Gehwegverbindung von der Mühlstraße zur Herrengasse erhält.

7.

Der Marktgemeinderat hat dem Entwurf zum Ausbau des Grundwegs in Schleerieth mehrheitlich zugestimmt, die Stellungnahmen der tangierten Träger öffentlicher Belange wurden eingeholt. Der Marktgemeinderat lehnte einstimmig die Anregungen aus einer Anliegerbesprechung ab und beschloss den festgelegten Ausbauumfang beizubehalten.

8.

Der 2. Bürgermeister wurde mehrheitlich ermächtigt, mit der ÜZ Mainfranken eG eine Vereinbarung über die Stromlieferung für die Liegenschaften der Kommune für das Lieferjahr 2024 abzuschließen. Der Markt Werneck wünscht darüber hinaus mehrheitlich reinen Naturstrom aus 100 % Wasserkraft.

9.

1. Bürgermeister Hauck erläuterte ausführlich den aktuellen Stand zur Windenergie im Markt Werneck. Seit 2021 verfolgen die Stadt Arnstein und der Markt Werneck gemeinsam den Ausbau der Windkrafterzeugung im Gebiet der beiden Kommunen. Dieses Vorhaben hat 2022 angesichts der Entwicklungen in der Welt- und Klimapolitik sowie der energiewirtschaftlichen Lage zusätzlich an Bedeutung und Dringlichkeit gewonnen. Zum Windkraftprojekt wird der Markt Werneck auch im Rahmen der Bürgerversammlungen in den Gemeindeteilen Vasbühl (28.02.2023), Egenhausen (13.03.2023), Eßleben (14.03.2023), Schraudenbach (16.03.2023) und Schnackenwerth (21.03.2023) informieren. Eine weitere Informationsveranstaltung wird am 08.03.2023, 18:30 Uhr, im Sportheim des TSC Zeuzleben stattfinden.

10.

Ein Antrag zum Thema "Erneuerbare Energien für die Liegenschaften des Marktes Werneck" wurde mehrheitlich abgelehnt.

11.

Herr Maximilian Schmittfull wurde zum ersten Kommandanten, Herr Fabian Schmittfull zum stellv. Kommandanten der Feuerwehr Schleerieth gewählt. Der Marktgemeinderat hat dieser Wahl einstimmig zugestimmt.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 27. März 2023 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr im Rathaus Werneck.

Fundsachen

1 Schlüssel, gef. beim PEKS Getränkemarkt

1 Kindergeldbörse, gef. beim PEKS Getränkemarkt

1 Kinderhaarreif, gef. im Krankenhaus Werneck

1 Objektiv, gef. in Werneck

Landesweiter Probealarm 2023

Am Donnerstag, den 09.03.2023 ab 11 Uhr, findet ein landesweiter Probealarm statt. Es soll zum einen eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen erkannt und behoben werden und zum zweiten soll der Bevölkerung vermittelt werden, dass dieser Heulton von einer Minute Dauer bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit aufmerksam darauf macht die Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Weiter Informationen zum Sirenenprobealarm werden von Bayerischen Staatsministerium des Innern unter www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/ warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php zur Verfügung gestellt.

Digitale Senioren

DigiCafe Einsteiger im Pfarrzentrum am 6. März von 14-16 Uhr,

DigiCafe Fortgeschrittene im Pfarrzentrum am 7. März von 14-16 Uhr,

DigiBüro im Rathaus am 7. März von 10-12 Uhr, leider keine Termine mehr frei - am 15. März 14-16 Uhr sind Termine frei, bitte vorherige Anmeldung unter Telefon 09722/94 860 93 oder E-Mail an: Info@digital-60plus.de

DigiSchulungen finden Sie im VHS Programm für Werneck: WhatsApp Videotelefonie, Digital Lesen, Hören und Fernsehen

1. Änderung des Bebauungsplans „An der Klauskapelle West“; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Werneck hat in seiner Sitzung am 27.02.2023, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West“ beschlossen.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West“ soll die baurechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Gesundheitszentrums geschaffen werden. Dazu ist die bisherige Festsetzung des Grundstücksteils als „Fläche für Gemeinbedarf“ in die Festsetzung als „Mischgebiet“ (§6 BauNVO) zu ändern.

Die Änderung des Bebauungsplans umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Fl.-Nr. 692/1. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan vom 27.02.2023 zu entnehmen.

Der Lageplan vom 27.02.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ist Bestandteil dieses Beschlusses (sh. beigefügter Lageplan).

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Werneck, den 27.02.2023
gez. Hauck
1. Bürgermeister

Windenergie im Markt Werneck - aktueller Stand

Seit 2021 verfolgen die Stadt Arnstein und der Markt Werneck gemeinsam den Ausbau der Windkrafterzeugung im Gebiet der beiden Kommunen. Dieses Vorhaben hat 2022 angesichts der Entwicklungen in der Welt- und Klimapolitik sowie der energiewirtschaftlichen Lage zusätzlich an Bedeutung und Dringlichkeit gewonnen.

Im Marktgemeindegebiet Werneck sind durch den Regionalplan der Regierung von Unterfranken zwei sog. Windvorbehaltsgebiete ausgewiesen: WK 56 „Klingenberg“ zwischen Vasbühl, Schraudenbach und Schwebenried und WK 57 „Nördlich Mühlhausen“ zwischen Zeuzleben, Mühlhausen und Gänheim, in welchem 2022 durch die Änderung der sog. „10H-Regelung“ nun ebenfalls Windkrafterzeugung möglich wurde.

Ziel des Marktes Werneck ist bei dem Vorhaben eine möglichst verträgliche, koordinierte Windenergieplanung im Interesse aller seiner Bürgerinnen und Bürger, bei der die Nutznießung und zugleich das rücksichtsvolle Miteinander sowohl innerhalb als auch zwischen den betroffenen Ortschaften sichergestellt sind. Im Rahmen des „Windkümmerer-Programms“ erhielten seit Herbst 2021 die Bürgerinnen und Bürger bei Dialogveranstaltungen Informationen und die Gelegenheit, das Thema Windenergie in der Kommune zu diskutieren. 2022 fanden zudem Informationsveranstaltungen für Eigentümer von Grundstücken in den beiden Vorbehaltsgebieten statt, bei denen insbesondere das von der Stadt Arnstein und dem Markt Werneck angestrebte sog. Flächenpooling von Mitarbeitenden des Fachbüros endura kommunal erläutert wurde: Hierbei werden die betroffenen Flächen gemeinsam vermarktet und dadurch vermieden, dass sich einzelne Investoren Grundstücke sichern und damit das Gesamtgeschehen in Sachen Windenergie in der Marktgemeinde diktieren können. Im Vorbehaltsgebiet WK 56 (Vasbühl) konnten bis Ende November 2022 die Flächeneigner ihr Interesse an der Teilnahme beim Flächenpooling durch Unterzeichnung der Pooling-Vereinbarung bekunden, wodurch ca. 75% der Flächen bereits gesichert werden konnten. Flächeneigner aus dem Vorbehaltsgebiet WK 57 (Zeuzleben) haben aktuell bis zum 5. März 2023 Gelegenheit zur Unterzeichnung der Pooling-Vereinbarung. Eigentümer von Flächen in der Gemarkung Werneck müssen im Rathaus Werneck unterzeichnen und Eigentümer von Flächen in der Gemarkung Arnstein müssen im Rathaus Arnstein unterzeichnen.

Wie geht es weiter?

Die Bildung der Pooling-Gemeinschaft im Vorbehaltsgebiet WK 57 wird voraussichtlich im Laufe des Frühlings 2023 abgeschlossen. Für die beiden Pooling-Gemeinschaften wird im Anschluss ein Projektierer-Auswahlverfahren gestartet, in dem ein geeigneter Projektierer ausgewählt wird, der die Vorstellungen der beiden Kommunen und der Flächeneigentümer am besten berücksichtigt, und anschließend mit diesem Verhandlungen aufgenommen werden. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis zum Sommer 2023 dauern, von den beiden Kommunen gesteuert und von endura kommunal begleitet werden.

Zum Windkraftprojekt wird der Markt Werneck auch im Rahmen der Bürgerversammlungen in den Gemeindeteilen Vasbühl (28.02.2023), Egenhausen (13.03.2023), Eßleben (14.03.2023), Schraudenbach (16.03.2023) und Schnackenwerth (21.03.2023) informieren. Eine weitere Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aus den Gemeindeteilen Zeuzleben und Mühlhausen, wird am 08.03.2023, 18:30 Uhr, im Sportheim des TSC Zeuzleben stattfinden. Informationen zu den bisherigen Veranstaltungen sind unter https://www.werneck.de/wirtschaft-gesundheit/windenergie/index.html und www.endura-kommunal.de/wk56 oder www.endura-kommunal.de/wk57 zu finden.

Vorbehaltsgebiet WK 56 „Klingenberg“

Vorbehaltsgebiet WK 57 „Nördlich Mühlhausen“