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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 9/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 5.2.2024 wurde einstimmig genehmigt.

1.

Der Auftrag zur Durchführung eines Wettbewerbes zur Umnutzung und Sanierung der ehem. Grundschule in Werneck zu einem Bürgerhaus wurde an das Büro Holl/Wieden Partnerschaft Architekten und Stadtplaner, Würzburg erteilt.

2.

Der Marktgemeinderat billigte mehrheitlich den vorgelegten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Bereich „Teilfläche Flurstück Nr. 1116“, Gmrk. Ettleben, i.d.F. vom 15.02.2024.

3.

Die Verwaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro BAURCONSULT beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

4.

Beim Planfeststellungsverfahren zum Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 7 (Fulda - Würzburg) im Abschnitt nördlich Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck - nördlich Tank- und Rastanlage Riedener Wald (Bau-km 638+000 bis Bau-km 646+000) hat der Marktgemeinderat einstimmig eine Stellungnahme beschlossen.

5.

Der 1. Kommandant und der stellvertretende Kommandant der FF Ettleben Herr Manuel Manuth sowie Herr Oliver Kelly wurden durch den Marktgemeinderat einstimmig bestätigt.

6.

Der Marktgemeinderat stimmte der durch das beauftragte Büro Weimann vorgestellten Ausführungsplanung zum Ausbau der Erschließungsstraße ins Gewerbegebiet, „Am Eschenbach“ ohne Linksabbiegespur zu.

7.

Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates, des Bau- und Agrarausschusses und der fünften 2024er Bürgerversammlungen in Rundelshausen am Dienstag, 05.03.2024 um 19 Uhr in der alten Schule wurden bekanntgegeben.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 18. März 2024 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Sitzung des Bau- und Agrarausschusses

Am 07.03.2024 findet eine öffentliche Sitzung des Bau- und Agrarausschusses um 16.30 Uhr im Besprechungsraum im Dachgeschoss des Rathauses statt. Nachfolgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1.

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bau- und Agrarausschusses vom 28.02.2024

2.

Bauantrag auf Umnutzung des best. Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus, Abbruch best. Dachstuhls mit anschl. Aufstockung, Errichtung Glasoase, Treppenhausüberdachung u. Balkon mit Außentreppe, Fl.Nr. 320/13, Gem. Eckartshausen (An der Kapelle)

3.

Bauantrag auf Neubau einer Batterie- speicheranlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 5455 u.5456, Gem. Ettleben (Außenbereich)

4.

Bauantrag auf Neubau eines Rindermaststalles und einer landwirtschaftl. Bergehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 5271, Gem. Ettleben (Außenbereich)

5.

Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung des best. Wohnhauses, Fl.Nr. 31, Gem. Eckartshausen (Malteserstr.)

6.

Bauvoranfrage auf Dachumbau des best. Wohnhauses, Umbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss, Fl.Nr. 681/4, Gem. Ettleben (Bayernstr.)

7.

Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2754, Gem. Ettleben (Außenbereich)

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.

Ferienbetreuung 2024 für Schulkinder 1.-4. Klasse, nach Absprache auch 5.+6. Klasse

Aufgrund einer kurzfristigen Änderung seitens des Kooperationspartners müssen wir die Betreuungszeiten nochmals anpassen.

***Die Woche vom 02.09.-06.09.2024 entfällt. ***

Sobald ein Alternativtermin feststeht, wird dieser bekannt gegeben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau König, Tel. 22-91 oder janine.koenig@werneck.de

Baumaßnahme Rhön-Maintal-Gruppe in Werneck

Die Rhön-Maintal-Gruppe wird ab der KW11 in den Straßen Georg-Oegg-Str., Hugo-von-Trimberg-Str., und Richtplatz notwendige Sanierungsmaßnahmen an der Wasserleitung vornehmen. Die Bauzeit wird etwa sieben Monate betragen. Während der Baumaßnahme kann es zu kurzfristigen Versorgungsunterbrechungen und Eintrübung des Trinkwassers kommen. Weiter wird zu dieser Zeit der Verkehr abschnittsweise beeinträchtigt sein.

Im Vorfeld wird hierzu eine Beweissicherungsmaßnahme an Einfriedungen, Zugangsweisungen, Grundstückszufahrten und Gebäuden durchgeführt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kostenlose Sammlung von Problemabfällen aus Privathaushalten

-Problemmüllsammlung erstes Halbjahr 2024-

Am 01.03.2024 startete der Landkreis die nächste Problemmüllsammlung.

Um insbesondere Berufstätigen die Abgabe ihrer Problemabfälle zu erleichtern, werden in jeder Gemeinde auch Samstagtermine angeboten.

Montag, 04.03.2024

12:30-13:00 Uhr, Vasbühl/Parkplatz am Forsthaus

13:15-13:45 Uhr, Stettbach/Bei der neuen Schule

Dienstag 05.03.2024

11:15-11:45 Uhr, Egenhausen, Parkplatz am Sportheim

12:30-13:00 Uhr, Schnackenwerth, An der Weeth/Dorfmitte

Mittwoch 06.03.2024

11:30-12:00 Uhr, Zeuzleben, Parkplatz am Anger

12:45-13:15 Uhr, Mühlhausen, Richtplatz ggü. Sportheim

Samstag 27.04.2024

08:00-10:00 Uhr, Werneck, Parkplatz am Hallenbad

11:45-12:15 Uhr, Eßleben, Parkplatz am Friedhof

Weitere Informationen können der Pressemitteilung

des Landratsamts Schweinfurt, unter www.werneck.de, entnommen werden.

Programm März

Willkommen im Frühling, im wunderschönen März

Am 01.03. starten wir mit der Einweihung unserer neuen Dartscheibe. Dart WM war gestern - jetzt fliegen die Pfeile bei uns im Treff. Am 08.03. ist neben dem internationalen Frauentag, auch Hockey Tag am Kinder- und Jugendtreff. Alle weiblichen Besucherinnen erhalten ein Getränk aufs Haus! Zur Halbzeit, den 15.03. freuen wir uns auf alle Skater*innen und die, die es noch werden wollen. Kommt vorbei und zeigt uns eure besten Tricks oder probiert euch auf einer unserer Waveboards aus. Natürlich könnt ihr auch euer/-n eigenes Board, Scooter, etc. mitbringen. Auf der Zielgeraden in die Osterferien (22.03.) möchten wir ein kleines Basketball Streetball Turnier veranstalten. Abends schmeißen wir noch den Grill an.

Natürlich haben wir weiterhin auch montags von 16.00 - 20.00 Uhr und mittwochs von 16.30 - 20.30 für Euch geöffnet. Wir freuen uns auf Euch! Henrik, Joline und Nils

Bekanntmachung: Bayernwerk beginnt Kartierungen an Hochspannungsleitung von Dürrbachau nach Schweinfurt

Als zuständiger Verteilnetzbetreiber in der Region plant die Bayernwerk Netz GmbH den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Leitung von Dürrbachau nach Schweinfurt. Für das Verfahren ist es im Vorfeld erforderlich die Tier- und Pflanzenwelt zu erfassen. Die Bayernwerk Netz GmbH wird das Vorhaben in der Vorbereitung des erforderlichen Genehmigungsverfahrens von März 2024 bis Februar 2025 umweltfachlich kartieren lassen. Zu diesem Zweck werden Umweltplaner Flurstücke großflächig im Gemeindegebiet von Werneck betreten.

Kartierungsarbeiten

Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH durch die Fachfirma Planungsgesellschaft Natur und Umwelt mbH (PGNU). Für die Arbeiten betreten die Dienstleister Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege und untersuchen die Umgebung auf verschiedene schützenswerte Pflanzen und Tiere.

Um alle Arten zu dokumentieren, finden die Begehungen der Flächen zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten statt. Vereinzelt platzieren die Kartierer für einen Zeitraum von mehreren Monaten (Nist-)Verstecke wie Plastikröhren oder Bleche, um Tiere leichter zu erkennen und zu finden. Wir bitten Sie darum, solche Nistverstecke nicht zu entfernen. Die (Nist-)Verstecke sind als solche gekennzeichnet und werden nach Abschluss der Untersuchungen im Auftrag der Bayernwerk Netz GmbH wieder entfernt. Die erhobenen Daten fließen in Umweltgutachten ein. Diese legen Schutzmaßnahmen fest, die den Einfluss des Baus auf die Natur minimieren.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zum Projekt finden Sie unter www.bayernwerk-netz.de/duerrbachau-schweinfurt-rottendorf. Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an: Dr. Benjamin Hill, Planungsgesellschaft Natur und Umwelt mbH, Tel.: +49 69 95 29 64 20, Mail: hill@pgnu.de

Matthias Ebner - Umwelt

Bayernwerk Netz GmbH, Tel.: +49 951 30 93 23 18

Mail: matthias.ebner02@bayernwerk.de

Bei sonstigen Fragen und Hinweisen wenden Sie sich gerne an: Tobias Schneider - Genehmigungsmanagement, Bayernwerk Netz GmbH, Tel.: +49 951 82 12 17

tobias.schneider@bayernwerk.de

Ankündigung Geländebegehungen und Kartierungen für die 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach Abschnitt 1: Grafenrheinfeld - Rittershausen

Durchführung auf dem Gebiet der Kommunen Gaukönigshofen, Stadt Ochsenfurt, Markt Sommerhausen, Markt Randersacker, Theilheim, Rottendorf, Prosselsheim, Oberpleichfeld, Bergtheim, Biebelried, Stadt Dettelbach, Markt Werneck, Waigolshausen, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld von März bis September 2024

Kurze Beschreibung des Projektes

Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden.

Hintergrund der Ankündigung

Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich. Notwendig sind diesbezüglich Bodenkartierungen durch die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) sowie Kartierungen auf Vorkommen des Feldhamsters auf Arbeitsflächen und Zuwegungen mit mindestens 10 m Puffer. Die BBB führt eine Bohrstockkartierung mittels Pürckhauer (Erdbohrstock aus mit einem Durchmesser von bis zu ca. Ø 50 mm mit Stahlschlagkopf) nach bodenkundlicher Kartieranleitung zu Fuß durch. Die Bodenproben werden nach der Auswertung vor Ort wieder verfüllt. Die Verdachtsflächen für den Feldhamster werden streifenförmig im Abstand von etwa 2 - 5 m mit Unterstützung eines Artenschutzspürhundes abgelaufen. Dadurch können Vorkommen im Eingriffsbereich erfasst oder ausgeschlossen werden.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen

Für die Arbeiten ist es i.d.R. erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit PKW zu befahren. Die Kartierungen selbst werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 10 Minuten bis zu einer Stunde. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna sowie Geomorphologie durch Untersuchungen, Fotos und Beschreibung dokumentiert. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Auf den in Tabelle 1 aufgeführten Flurstücken sollen die Geländebegehungen und Kartierungen ausgeführt werden. Wann die Arbeiten erfolgen, hängt von den Witterungsbedingungen ab

Termine

Beginn der Kartierungen: 01. März 2024

Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: 31. September 2024

Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/projekte/ottenhofen-isar-generalsanierung einsehen.

Ihr Ansprechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:

Markus Lieberknecht T +49 (0)921-50740-4098

E markus.lieberknecht@tennet.eu