Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass in den allermeisten Straßen im Innerortsbereich die rechts-vor-links-Regel gilt!
Das bedeutet, dass alle Leute, die z.B. in der Rathaus- und Bahnhofstraße Richtung Wertstoffhof unterwegs sind, den Verkehrsteilnehmern, die aus Schleifweg, Im Anger, Wannenblick usw. kommen Vorfahrt gewähren müssen!
Gleiches gilt, wenn man aus Enthalb der Ach oder Vorderreute und Bichel kommend in den Ort fährt: hier ist den Verkehrsteilnehmern, die aus dem Auenweg/Im Haag kommen Vorfahrt zu gewähren.
Wir haben im Rathaus diesbezüglich in letzter Zeit vermehrt Beschwerden bekommen, müssen aber immer wieder darauf hinweisen, dass jeder, der einen Führerschein gemacht und diesen bestanden hat, über diese an sich sehr einfache Verkehrsregel Bescheid wissen muss und diese dann auch zu beachten hat!