Die diesjährige Schuleinschreibung findet am Mittwoch, den 15. März 2023 von 14.00 - 16.00 Uhr im Neubau der Grundschule Wertach statt.
Antrag auf Einschulung:
Das Kultusministerium legt folgende Einschulungsdaten fest:
| Ø | Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.09.2023 sechs Jahre alt werden. |
| Ø | Auf Antrag können aber auch alle Kinder, die bis zum 31.12.2017 geboren sind, eingeschult werden ð Elterngespräch in der Schule. |
| Ø | Für Kinder, die nach dem 01.01.2018 geboren sind ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich (vorzeitige Einschulung). |
| Ø | Für Kinder, die vom 01.07. bis 30.09.2017 geboren sind, gilt der sogenannte Einschulungskorridor. Die Eltern können nach Beratung durch die Schule frei entscheiden, ob ihr Kind eingeschult wird oder nicht. Es muss dabei kein Antrag auf Zurückstellung gestellt werden. |
Grundsätzlich gilt, dass die Erziehungsberechtigten ihre Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, den Schulen bis zum 31. März schriftlich mitteilen. Das dazu nötige Beratungsgespräch mit der Schule kann auch telefonisch stattfinden.
Grundsätzlich muss sich die Schule von der Schulreife aller Kinder überzeugen. Dies erfolgt, wie in den letzten Jahren, in enger Zusammenarbeit mit dem Kindergarten.
Allen Kindern wird vom Gesundheitsamt im Kindergarten ein medizinisches Gutachten zur Schuleingangsuntersuchung erstellt. Sofern dies noch nicht geschehen ist, bitten wir Sie, dieses Gutachten nachzureichen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie gerne beim Kindergarten oder bei der Schule anrufen.
Zur Schuleinschreibung am 15. März 2023 sind mitzubringen:
| • | die Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. das Familienstammbuch |
| • | den Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes, wenn bis dahin erfolgt |
| • | den Nachweis über ausreichenden Masernschutz, sofern nicht schon beim Kindergarten vorgelegt |
| • | gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden |
Bei Kindern, die zwischen dem 01.10.2016 und 30.06.2017 geboren sind, besteht die Möglichkeit einer Rückstellung.
| • | Elterngespräch in der Schule nach telefonischer Voranmeldung (bitte nach Möglichkeit noch vor der Schuleinschreibung). |
| • | Über die Rückstellung entscheidet die Schule, der Kindergarten steht beratend zur Seite. |
| • | Ein Kind kann nur einmal zurückgestellt werden! |
Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen erneut vorgestellt werden!