Öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (13 Mitglieder). Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.02.2025 |
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.02.2025 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
| TOP 3 | Behandlung verschiedener Bauanträge |
| TOP 3.1 | Einbau einer dritten Wohneinheit in das Anwesen im Anger 8, FlNr. 157/4, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Die Bauherrin beantragt den Umbau der 2. Wohneinheit im Gebäude sowie den Anbau einer 3. Wohneinheit über der bestehenden Garage. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 30 BauGB, da es im Baugebiet Schleifweg/Im Anger liegt.
Wie sich aus den Antragsunterlagen ergibt ist mit dem Bauvorhaben die Gewährung von einer Befreiung notwendig, da die Baugrenze nach Westen überschritten wird.
Die Ausführungen zur Zulässigkeit der Befreiung, die der Planer getroffen hat, werden so von der Verwaltung geteilt, so dass empfohlen wird, der Erteilung einer Befreiung auch zuzustimmen. Insgesamt wird im Bauantrag eine Nachverdichtung gesehen, die ja grundsätzlich erwünscht ist.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Erteilung notwendiger Befreiungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 3.2 | Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten; 1. Tektur, Kniestockreduzierung und Schwimmteich beim Anwesen Grüntenseestr. 32, FlNr. 1058, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Gegenstand des Tekturantrages ist die Reduzierung des Kniestockes sowie die Anlegung eines Schwimmteiches.
Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB und wird für zulässig erachtet.
Aus dem Rat wird festgestellt, dass der Kanalanschluss an die gemeindlichen Pumpstation vorgesehen ist. Sofern die Arbeiten im gemeindlichen Weg erfolgen ist dieser nach Abschluss der Arbeiten wieder ordnungsgemäß herzurichten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 1
| TOP 3.3 | Umnutzung der UG-Räumlichkeiten in eine Wohnung im Wohnpark Linzenleiten 28, FlNr. 562/17, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Die im UG als Mehrzweckraum vorgesehenen Räumlichkeiten sind bislang nicht vermietbar gewesen. Der Bauherr hat sich daher entschlossen, die Räumlichkeiten in eine Wohnung umzunutzen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Linzenleiten II und beurteilt sich planungsrechtlich nach § 30 BauGB.
Punkte, die gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung entgegenstehen sind nicht ersichtlich.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Es würde seitens der Gemeinde begrüßt, wenn die Wohnung als Hausmeisterwohnung genutzt wird.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 3.4 | Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelbunker beim Anwesen Industriestr. 5 A, FlNr. 626, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Beantragt ist der Bau einer Hackschnitzelheizung mit einem Hackschnitzelbunker beim bestehenden Anwesen in der Industriestraße 5 a.
Das Vorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplangebiet Nördlich der Industriestraße und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB.
Das Gebäude ist sehr nah am Gewässer situiert und liegt nach Auffassung zumindest teilweise außerhalb der Baugrenze und auf einer Fläche, die nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes bepflanzt sein müsste.
Aufgrund einer diesbezüglichen Nachfrage des Landratsamtes/Wasserrecht ist davon auszugehen, dass von dort Einwendungen gegen den Standort erhoben werden.
Seitens der Verwaltung wird weiter darauf hingewiesen, dass der Gemeinde die Unterhaltspflicht am angrenzenden Gewässer obliegt, auch wenn die Kosten hierfür auf die Anlieger umgelegt werden können. Die Unterhaltung des Gewässers könnte durch die vorgesehene Situierung des Gebäudes nah am Gewässer erschwert werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen und stimmt ggf. auch der Erteilung einer Befreiung zu, wenn der mit dem WWA abzustimmende Standort des Gebäudes in wasserwirtschaftlich verträglicher Weise geändert wird.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 3.5 | Abbruch des Bestandscarports und Errichtung eines neuen Carports beim Anwesen Marktstr. 2, FlNr. 19, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Beantragt wird der Abbruch des Bestandscarports und die anschließende Neuerrichtung eines Carports.
Das Vorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB. Es fügt sich in die umgebende Bebauung ein.
Da es sich nicht um eine verfahrensfreie Grenzgarage handelt, ist die Einholung einer Baugenehmigung erforderlich. Hinderungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 3.6 | Neubau der Kindertagesstätte in den Starzlachauen nördlich des Allgäulino auf FlNr. 276, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Markt Wertach beantragt den Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Kindergarten- und einer Krippengruppe in den Starzlachauen.
Das Vorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in einem Gebiet, das im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Freizeit und Erholung dargestellt ist. Das Vorhaben beurteilt sich somit planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Mit dem Bauamt des Landratsamtes Oberallgäu ist die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorab geklärt worden. Auch die KiTa-Fachaufsicht wurde frühzeitig mit dem Bau befasst, so dass auch von dort die Betriebsgenehmigung zeitnah erteilt werden kann.
Gleichzeitig wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt und geklärt, wo und wie der naturschutzfachlich notwendige Ausgleich geschaffen werden kann.
Notwendig ist die Änderung des Flächennutzungsplanes; der formelle Änderungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens wird in der Sitzung am 03.04.2025 gefasst werden.
Vom zeitlichen Ablauf ist geplant, unmittelbar nach der Zuschusszusage durch die Regierung von Schwaben und nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Bau zu starten. Der Zeitplan der ausführenden Firma sieht vor, dass das Gebäude im März 2026 fertiggestellt sein kann.
Aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, in der vergangenen Sitzung sei auch nach den voraussichtlichen Kosten des Neubaues gefragt worden. Diese Kosten liegen (ohne Außenanlagen) dem Ergebnis der Funktionalausschreibung zufolge bei rund 3,2 Millionen Euro.
Für den Zugang zu den Hinterliegerflächen für die bewirtschaftenden Landwirte wird sich eine Lösung finden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 4 | Bekanntgabe zum Baufortschritt bei der Neuen Ortsmitte |
Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass mit Abschluss des Faschings 2025 die Nutzung des alten Gasthofes Engel aufgegeben wird. Es finden nun noch bestimmte Ausbauten und Abbauten statt; so wird z.B. der Holzschirm an der Ostseite abgebaut, da er im künftigen Neubau Verwendung finden soll. Vereine und Privatpersonen, die Interesse an evtl. Ausbauten haben, mögen sich diesbezüglich zeitnah mit der Wirtin L. Riedmiller in Verbindung setzen. Der Abbruch des Engel ist nach einer sog. „nassen Probe“ durch die Feuerwehr am 12.04.2025 unmittelbar danach vorgesehen.
| TOP 5 | Verschiedenes |
Sachverhalt:
Die nächste Gemeinderatssitzung, in der u.a. der Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen werden soll, findet am Donnerstag, 03.04.2025 statt.
Wertach, 11.03.2025
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll | | | | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | | | | Schriftführer |