Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 08.01.2026 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0
Sachverhalt:
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan mit Grünordnung „Steinbruch Wertach“ mit 3. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Sondergebiet „Steinbruch Wertach“
Die Firma Geiger Baustoffe und Recycling GmbH & Co. KG beantragte die Erweiterung des Steinbruchs Wertach aufgrund der heute bereits sehr stark eingeschränkten Abbauverhältnisse in Verbindung mit der notwendigen (betriebsinternen) Erschließung des Abbaugebietes, um die Versorgung der Region mit Festgesteinen, insbesondere Wasserbausteine und Brechkiesen auch zukünftig sicherstellen zu können. Mit der geplanten Erweiterung des Steinbruch Wertach soll ein Teilbereich des derzeit durch den Petratschwodweg erfassten östlichen Waldgebietes der Gesteinsgewinnung zugeführt werden. Der Weg selbst mit seinem innerhalb des jetzigen Abbaugebietes liegenden östlichen Teil wird daher in Teilen entfallen. Aus diesem Grund plant die Firma Geiger eine neue Erschließung der hinterliegenden Waldgebiete und Grundstücke. Dies soll durch die Ertüchtigung der bestehenden Rückegasse in den,,Vorderreuter Viehweidweg” erfolgen.
Der Gemeinderat hat hierzu in Verbindung mit einer Ortsbesichtigung am 09.05 2025 die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Steinbruches Wertach mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes am 03.07.2025 gefasst.
Einigen interessierten Bürgern des Ortsteiles Bichel wurden die ersten Überlegungen der geplanten Steinbrucherweiterung am 19.08.2025 durch die Fa. Geiger vorgestellt.
Von der Bürgerinitiative Bichel wurden mit Schreiben vom 10.09.2025 Einwendungen gegen die Erweiterung und Absenkung des Steinbruches an den Markt Wertach eingereicht.
Am 29.09.2025 wurde eine Infoveranstaltung der Gemeinde Wertach zum Thema Erweiterung Steinbruch Wertach für den Ortsteil Bichel durchgeführt und den Bürgern das Verfahren erläutert.
Am 13.12.2025 erfolgte eine weitere Informationsveranstaltung der Firma Geiger im Steinbruch für die Öffentlichkeit.
Die beabsichtigte Absenkung der „Nordwand“ wurde von der Gemeinde Wertach abgelehnt, um die bisherige Abschirmfunktion der „Nordwand“ zu den Siedlungsflächen Bichel und Wertach weiterhin sicherzustellen.
Mit dieser Vorgabe wurden die Vorentwürfe zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Steinbruch Wertach und zur 3. Flächennutzungsplanänderung erarbeitet und die notwendigen Fachgutachten eingeholt.
Die wesentlichen Inhalte der Vorentwürfe wurden in der Bürgerversammlung am 03.02.2026 der Öffentlichkeit vorgestellt.
In der Ratssitzung stellt Frau Beltinger vom Planungsbüro Lars Consult in einer Power-Point-Präsentation die Planunterlagen bezüglich des zu ändernden Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes vor.
Auf Frage stellt Frau Beltinger klar, dass sich die Darstellung „Flächen für Freizeit und Erholung“ nicht zwingend den Festsetzungen im Bebauungsplan (Gesteinsabbau) entgegegensteht, da im Flächennutzungsplan primär die künftig angedachte Nutzung dargestellt ist.
Ein Ratsmitglied fragt, ob mit der Grünordnung begonnen werden könne, bevor alles abgebaut ist; dies sei bedingt in Teilbereichen durchaus möglich, hänge aber immer auch vom Stand des Abbaues ab. In einem Schnitt zeigt sie, dass bei einer für eine Auffüllung vorgesehene Fläche bislang lediglich eine Teilverfüllung erfolgt und somit der Endzustand noch nicht erreicht sei.
Im Schnitt wird weiter darauf hingewiesen, dass die Ausmaße der Bermen künftig nicht mehr nur 3 x 30 m, sondern 5 x 12 m betragen (u.a. aus Gründen der Arbeitssicherheit).
Bei der Darstellung des Grenzkopfes wurden die Höhenlinien der Planung zugrundegelegt.
Ein Ratsmitglied fragt, was man sich letztlich im Einzelnen als „erhebliche Belastung“ vorzustellen habe. Frau Beltinger antwortet, es handele sich jeweils um Schutzrichtwerte, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden und die dann einzuhalten sind. Die Gutachter haben diese Werte für das jeweilige Gutachten anzuwenden und kämen dann zu einem negativen Ergebnis, wenn gesetzlich vorgegebene Werte nicht eingehalten werden könnten.
Ein Ratsmitglied fragt wg. der evtl. Verlegung der Ausfahrt aus dem Steinbruch nach. Frau Beltinger führt aus, solange im Steinbruch 2 Betriebe tätig waren mussten auch 2 Ausfahrten bestehen, doch seit nur noch ein Betrieb im Steinbrauch arbeitet musste auf eine Ausfahrt reduziert werden. Diese bestehende Ausfahrt kann auch nicht verlegt werden, weil sie wg. der Säge auf der anderen Straßenseite benötigt wird und weil das Straßenbaumt nur möglichst wenige Kreuzungspunkte auf der Bundesstraße zulässt.
Ein Ratsmitglied fragt an, ob im Bebauungsplan terminlich fixiert werden könne, bis wann oder ab wann der Grenzkopf abgebaut werden kann. Dies ist laut Frau Beltinger nicht möglich; hier steht § 9 BauGB entgegen; dies ist eine Art Katalog, in dem genau steht, was alles geregelt werden darf (und umgekehrt dann halt auch nicht geregelt werden kann).
Ein anderes Ratsmitglied weist darauf hin, dass der Steinbruchbetreiber Sicherheit braucht zum einen für notwendige Investitionen in den benötigten Steinbruch und zum anderen mit einer Erweiterung des Abbaues auch die Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden sei. Für ihn sei wichtig, dass die Verlade- und Sortierbereiche in schalltechnisch geschützte Bereiche des Steinbruches verlegt werden, möglichst mit einem zu fixierenden Zeitplan.
Ein Ratsmitglied möchte wissen, wie sich ein Belassen des Grenzkopfes statt der Absenkung desselben um 10 m auf den Schallschutz auswirken würden. Frau Beltinger antwortet, dass aufgrund der bisherigen Erkenntnisse mit keinem essentiellen Vorteil zu rechnen sei.
Herr Geiss, ebenfalls in die Planungen bei Lars consult involviert, sagt, die jetzige Planung diene in ihrer Ausgestaltung der Versorgungs- und Betriebssicherheit und schaffe notwendige Bewegungsflächen.
Ein Ratsmitglied führt aus, s.E. soll der Steinbruch ein langfristiges Geschäft bleiben, daher dürfte keinesfalls ein enger Zeitplan vorgegeben werden, zumal dann der Abbau in kurzer Zeit erfolge, was mit mehr Lärm verbunden sei; schließlich würde jeder das Gesteinsmaterial brauchen. Wichtiger sei, dass die Betreiberfirma uns ein angenommenes Zeitfenster angibt, in dem die alsbaldige Verlegung des Betriebes nach hinten genannt wird.
Ein anderes Ratsmitglied weist auf die notwendige Verlegung des Weges hin. Diese Wegeverlegung ist nicht im Bebauungsplan geregelt, so Frau Beltinger. Die von der Wegeverlegung betroffenen Grundeigentümer haben aber ihr grundsätzliches Einverständnis zur Vornahme der Planung (aktuell nicht zum Bau!) erteilt. Die Wegeverlegung müsse, so Frau Beltinger, in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Dabei könne dann auch die Kostentragung durch die Betreiberfirma vertraglich fixiert werden.
Ein Ratsmitglied möchte wissen, ob im Verfahren Forst- und Jagdverwaltung beteiligt werden, was bejaht wird. Ggf. müsse der neu entstehende Bergmischwald auf Kosten der Betreiberfirma gesichert werden.
Weiter wird von einem anderen Ratsmitglied darauf hingewiesen, dass Bedarf für das Gesteinsmaterial in der Region bestehe und es aus ökologischer Sicht sicher nicht besser ist, wenn statt eines Abbaues vor Ort das benötigte Material über weite Strecken mit LKWs angeliefert werden müsste.
Abschließend gibt die Bürgermeisterin noch den Hinweis, dass die Gemeinde hinsichtlich der Erweiterungsabsichten die Planungshoheit, aber keine Narrenfreiheit habe und über die evtl. Erweiterung nach Durchführung aller Verfahrensschritte unter Abwägung der eingeholten Stellungnahmen entschieden werde. Jetzt gehe es darum, den ersten Verfahrensschritt förmlich zu beschließen.
Beschluss:
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan mit Grünordnung „Steinbruch Wertach“ mit Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich Sondergebiet „Steinbruch Wertach“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen jeweils in der Fassung vom 05.02.2026.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
Sachverhalt:
Rückblickend auf die frühere Sitzung teilt die Bürgermeisterin mit, dass die Förderung für den Fensteraustausch in der Schule genutzt werden kann. Es wurden 2 Angebote eingeholt, die beide für die Kunststofffenster mit geringeren Kosten abschließen als das günstigste Angebot für Holzfenster.
Das günstigere Angebot liegt bei Gesamtkosten von 52.824,10 €.
Das Angebot abgegeben hat die Schreinerei Mayr aus Füssen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat entscheidet, das Angebot der Fa. Mayr, Füssen über 52.824,10 € anzunehmen und die Arbeiten zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist im Zuge der Eigenüberwachungsverordnung gefordert, in regelmäßigen Abständen (10 Jahre) die gemeindliche Kanalisation zu untersuchen um Schadstellen festzustellen und so nötige Sanierungen vorzubereiten.
Es wurden insgesamt 3 Angebote entsprechender Fachfirmen eingeholt. Die Angebote werden kurz erläutert. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass sichergestellt ist, dass innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes alle Kanäle untersucht sind.
Das günstigste Angebot hat die Fa. GUT, Wertach, abgegeben; es schließt mit einer Summe von 20.265,70 € ab.
Beschluss:
Die Arbeiten sollen an Anbieter Nr. 3, die Fa. GUT, Wertach, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, vergeben werden. Der Angebotspreis liegt bei 20.265,70 €.
Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0
Sachverhalt:
Das Büro der Bürgermeisterin soll technische auf den erforderlichen Stand gebracht werden, insbesondere, um Pläne im Besprechungskreis erörtern zu können aber auch um z.B. Videokonferenzen sachgerecht durchführen zu können.
Es wurden insgesamt 4 Angebote angefordert; zwei Firmen wollten kein Angebot abgeben, ein drittes war nicht vollständig. Das vorliegende Angebot soll nun angenommen werden; es schließt mit Kosten von 5.777,45 € ab. Anbieter ist die Fa. Staehlin.
Beschluss:
Der Gemeinderat entscheidet, das vorliegende vollständige Angebot anzunehmen und die Arbeiten entsprechend an die Fa. Stählin zum Preis von 5.777,45 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0
Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Klausurtagung soll heute entschieden werden, ob das Projekt vorangetrieben werden soll und in einem 1. Schritt Angebote für die Anschaffung eines Seniorenbusses eingeholt werden können. Parallel soll die Frage der Bezuschussung geklärt werden.
Auf Frage wird geantwortet, es sei unsicher, ob in einigen Jahren sich wieder eine Stiftung finden würde, die den Ersatz des Busses bezahlen wird.
Ein Ratsmitglied sagt, da absehbar sei, dass es mit der Optimierung des ÖPNV noch dauern werde, solle lieber dieses Projekt vorangetrieben werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass Angebote zur Anschaffung eines Seniorenbusses eingeholt werden sollen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0
Sachverhalt:
| a) | Die Bürgermeisterin weist auf die nächste öffentliche Ratssitzung am 12.03.2026 hin. |
| b) | Ein Ratsmitglied weist auf eine defekte Laterne im Haag hin. |
| c) | Ein Ratsmitglied sagt, einzelne Berichte seien im Blättle zu klein abgedruckt; hier solle entsprechend reklamiert werden. |