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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 15/2026
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

der Marktgemeinde Wertach zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.04.2026 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,44 ha und umfasst das Flurgrundstück 1326, Gemarkung Wertach.

Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1326, Gemarkung Wertach, ist die planungsrechtliche Sicherung einer Zeltwiese geplant, auf der die temporäre Nutzung durch Zelte mit den dazugehörigen notwendigen Befestigungen zugelassen werden soll. Die Fläche wird derzeit bereits in den Sommermonaten für 3-6 Wochen als Zeltwiese genutzt, daher wird durch die Flächennutzungsplanänderung lediglich der Bestand gesichert und bauplanungsrechtlich festgestellt.

Derzeit wird die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zukünftig soll die Fläche als Sonderbaufläche gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Zeltwiese" dargestellt werden.

Die gegenständliche Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB behandelt.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.

Ferner wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Marktgemeine Wertach über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 02.04.2026 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung mit der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 02.04.2026 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung mit der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 02.04.2026, kann auf der Homepage der Marktgemeinde (www.markt-wertach.de)

im Zeitraum vom 15.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Marktgemeinde Wertach, Rathausstraße 3, 87497 Wertach, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag, Dienstag,

Donnerstag, Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die den Festsetzungen der Flächennutzungsplanänderung zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Marktgemeinde Wertach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von [§ 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) bzw. Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)] gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

 

Marktgemeinde Wertach, den 07.04.2026
Gertrud Knoll
gez.
Bürgermeisterin