Bis zum 15. Mai haben die Oberallgäuer Vereine Zeit, die Unterstützung zu beantragen.
Der Freistaat Bayern stellt mit dem Energiepreiszuschuss ab sofort 18 Millionen Euro für Sport- und Schützenvereine zur Verfügung. Mit der Gewährung sollen die Mehrkosten, die den Sport- und Schützenvereinen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise entstehen, abgemildert werden.
Oberallgäuer Vereine, die im Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt haben, können den Energiepreiszuschuss bis Montag, 15. Mai 2023, beantragen. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nach den rechtlichen Vorgaben nicht mehr berücksichtigt werden. Der maximale Energiepreiszuschuss je Verein beträgt 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale, die für das Jahr 2023 ausbezahlt wird.
Das Antragsformular und weitergehende Informationen sind auf der Internetseite www.oberallgaeu.org in der Rubrik „Kommunales“ abrufbar. Auskünfte können auch bei Herrn Eichert unter 08321/612-249 oder kommunalrecht@lra-oa.bayern.de eingeholt werden.
Alle Infos und die Antragsformulare sind abrufbar unter: www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/kommunales