| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist.
| TOP 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 07.03.2024 |
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 07.03.2024 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
| TOP 3 | Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2024 |
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat nach Art. 63 Abs. 1 GO für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Gesamtbetrages der Ein-nahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres nach den Grundsätzen der Kameralistik, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die Abgabesätze die für jedes Jahr neu festzu-setzen sind und des Höchstbetrages der Kassenkredite.
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr 2024.
Aus der Beratung wird festgehalten:
Die Bürgermeisterin teilt einleitend mit, dass der Haushalt heuer ein Volumen von 12,7 Mio. € aufweist. Es sind Schuldenaufnahmen und Entnahmen aus der Rücklage vor-gesehen für Investitionen in verschiedene gemeindliche Pflichtaufgaben. Die dem Markt Wertach zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bieten nicht viel Spiel für Investitionen in die Zukunft. Die Bürgermeisterin beklagt die immer stärker ausufernde Bürokratie und den Umstand, dass immer mehr Aufgaben nach unten delegiert wer-den, die Luft bei den Kommunen ganz allgemein immer „dünner“ wird, zumal zwar die Aufgaben auf die Kommunen verlagert werden, es aber daran mangelt, dass die Kommunen auch mit entsprechenden staatlichen Finanzmitteln ausgestattet werden. Mittel- und langfristig gesehen müssen wir dazu kommen, dass staatlich vorgegebene Standards gesenkt werden müssen, weil diese umgekehrt mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr bedient werden können.
Die Kämmerin Daniela Schmidt stellt anschließend die Eckdaten des Haushaltes vor und erläutert in ihrer PowerPoint-Präsentation die zahlreichen Statistiken und Schaubilder, z.B. zur Entwicklung von Kreisumlage, Schlüsselzuweisung, zum Einkommenssteueranteil und weiteren maßgeblichen Zahlen. Von besonderer Bedeutung ist, dass mit rund 820.000,-€ dem Vermögenshaushalt eine nennenswerte Summe zugeführt werden kann, die die Pflichtzuführung von rund 430.000,-€ deutlich übersteigt.
Für den Finanzausschuss teilt Mario Hengge mit, dass der Haushalt 2024 mit Finanz-plan für die Jahre 2025 - 2027 ein solides Fundament darstellt, man aber damit zu rechnen habe, dass der finanzielle Spielraum durch größere notwendige Investitionen (Neubau Kindergarten, Neubau Feuerwehrhaus, Kanalsanierungen, Neue Ortsmitte) geringer werden wird. Letztlich sei das Zahlenwerk bei der Klausurtagung und in der Finanzausschusssitzung sehr gut vorbereitet und auch vorberaten worden, so dass er die Beschlussfassung in der vorbereiteten Form empfiehlt.
Beschluss:
| a) | Der Marktgemeinderat Wertach beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan vom 04.04.2024 für das Haushaltsjahr 2024 mit einem Gesamtvolumen in den Einnahmen und Ausgaben von jeweils 12.740.331,00 €. |
| b) | Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2024 nebst zugehörigen Anlagen. |
| c) | Der Marktgemeinderat beschließt den Finanzplan vom 04.04.2024 für die Haushaltsjahre 2025-2027. |
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 4 | Vorstellung des Tourismusberichts für das Jahr 2023 |
Sachverhalt:
Die Touristamtsleiterin Sabine Bader stellt den Tourismusbericht für das abgelaufene Jahr 2023 vor. Sie berichtet von insgesamt rund 250.000 Übernachtungen, wobei auffällt, dass zwar mehr Gästeankünfte zu verzeichnen waren, die Aufenthaltsdauer aber zurückgegangen ist. Weiter stellt Frau Bader fest, dass immer häufiger Unterkünfte angefragt werden, bei denen auch ein Frühstück angeboten wird.
Sie berichtet weiter, dass es eine Vielzahl von Klassifizierungen von Unterkünften gegeben hat. Die Gästeehrungen werden inzwischen mit dem Wertacher Wertgutschein vorgenommen, so dass eine Wertschöpfung im Ort bleibt.
Im folgenden stellt sie den neuen Ortsprospekt vor, geht auf die Onlinewerbung ein und unterrichtet darüber, dass wieder eine Infoveranstaltung für die Wertacher Vermieter stattgefunden hat. Außerdem wurde eine Fotowettbewerb initiiert und aus diesen Ergebnissen wurden individuelle Kalender (Jahresunabhängig) und Postkarten erstellt.
Aktuell finden die Luftuntersuchungen statt um das Qualitätssiegel „Luftkurort“ für Wertach weiterführen zu können.
Im Ausblick auf das Jahr 2024 geht sie auf die Themen Fahrradkarte, Winterwander-karte und die geplante Neugestaltung der Räumlichkeiten der Touristinfo ein. In den Jahren 2024 bis 2026 wird die Wanderwegbeschilderung auf neue Beine gestellt.
Auf Frage teilt Frau Bader mit, Gründe für die kürzere Verweildauer könnten die Übernachtungen auf den Campingplätzen sein, v.a. aber der Rückgang der Ferienwohnungen. Ein Ratsmitglied meint, bei Übernachtungen, bei denen auch ein Frühstück angeboten wird, sei der Kontakt zu den Gästen besser, als wenn lediglich eine Ferienwohnung vermietet würde.
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass voraussichtlich ab November 2024 die Gäste in den Genuss des neuen Gästetickets kämen, dass sie zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV berechtigt.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht dankend zur Kenntnis.
Ein Beschluss ergeht nicht.
| TOP 5 | Behandlung verschiedener Bauanträge |
| TOP 5.1 | Ausbau der Wohnung im Dachgeschoss mit Einbau von Gaupen beim Anwesen Am Nattererhof 28, FlNr. 368/27, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Die Bauherren planen, im DG des Bestandsgebäudes zur Aufwertung vorhandenen Wohnraumes Dachgaupen aufzubauen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungplanes „Am Nattererhof“, so dass sich das Vorhaben nach § 30 BauGB beurteilt. Im Bebauungsplangebiet sind Dachaufbauten grundsätzlich nicht zulässig, in der Vergangenheit aber verschiedentlich im Zuge von Befreiungen entstanden. Daher wird empfohlen, auch hier der Erteilung einer Befreiung zuzustimmen. Durch die Gaupen entsteht kein zusätzliches Vollgeschoss (s. Nachweis in den vorgelegten Unterlagen).
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt zugleich der Erteilung der nötigen Befreiung zu.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 5.2 | Vergrößerung des bestehenden Nettomarktes nach Süden, Grüntenseestr. 16, FlNr. 229/19, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr plant die Vergrößerung des bestehenden Nettomarktes nach Süden und in einem kleineren Teilbereich auch nach Westen (im Plan im Grundriss rot dargestellt). Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „An der Grüntenseestraße II“ und beurteilt sich somit planungsrechtlich nach § 30 BauGB. Im Zuge des Umbaues wird das Widerkehrdach nach Westen abgebrochen, so dass der heutige Eingangsbereich und sich der hier neu entstehende Gebäudeteil nach Süden/Westen als Flachdachbereich darstellt, was nach der bestehenden Satzung zulässig ist.
Außerdem sollen im Südosten des Grundstückes neue Parkplätze entstehen. An dieser Stelle soll während der Bauphase der Baukran stehen, so dass nach Abbau desselben der hierfür nötige Unterbau auch gleich für die Neuanlegung der neuen Stell-plätze genutzt werden kann.
Im Zusammenhang mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes war beschlossen worden, dass neben der Aufweitung des Einfahrtsbereichs auch die Grüntenseestraße durch Umbau und damit verbundenem Wegfall des Rasenstreifens zwischen Fahr-bahn und Gehweg aufgeweitet wird. Hier wurde mit dem Bauherrn dahingehend Einigkeit erzielt, dass die Ausschreibung und Vergabe dieser Arbeiten durch den Bauherrn und nicht die Gemeinde erfolgt, was der Verfahrensökonomie dient; die Kosten für die (erst später benötigte) Einfahrt zum neuen Wohnhaus, das nicht Gegenstand dieses Bauantrages ist, sowie die Kosten für die Verbreiterung der bestehenden Zu-fahrt trägt der Bauherr, die (anteiligen) Kosten für die Aufweitung der Grüntenseestraße außerhalb der beiden Einfahrtsbereiche werden dann von der Gemeinde getragen.
Bei der Beratung wird festgestellt, dass die Zufahrt auf dem Nettogrundstück parallel zum Nettogebäude im Osten das Grundstück des Nachbarn geringfügig tangieren könnte. Hier ist ggf. eine privatrechtliche Einigung zwischen den Grundstückseigentümern erforderlich.
Zwei Ratsmitglieder weisen darauf hin, dass bereits vor Beginn der Baumaßnahme die Verbreiterung der Bestandseinfahrt zu erfolgen hat.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 5.3 | Anlegung eines Reitplatzes beim Anwesen Vorderreute 7 auf FlNr. 2424/2538, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt die Anlegung eines Reitplatzes im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, so dass sich das Vorhaben nach § 35 BauGB beurteilt.
Wie im Antragsschreiben ausgeführt wird betreibt der Bauherr eine Landwirtschaft und vermietet zusätzlich Ferienwohnungen, die wiederum aus Sicht der Gemeinde dem Zuerwerb dienen und somit von der Privilegierung mit erfasst sind (§ 35 Abs. 1 BauGB).
Der Reitplatz wiederum dient der Attraktivierung der privilegierten Ferienwohnungen, was durch das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten bestätigt wurde. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
(Gemeinderatsmitglied Alex Wittwer hat nach Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 5.4 | Neubau eines Hackschnitzelgebäudes beim Bestandsgebäude Am Berg 22, FlNr. 469/5, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Anbau eines Gebäudeteiles an das als Austragshaus genehmigte Bestandsgebäude, der für den Betrieb einer neuen Hackschnitzelheizung benötigt wird. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 BauGB und wird für zulässig erachtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 6 | Verschiedenes |
| a) | Die Bürgermeisterin teilt mit, dass man in diesem Jahr nach Abklärung mit den Alpmeister wieder mit einem großen Viehscheidzelt aufwarten könne. Hierzu muss der Scheidplatz weiter an den Ortsrand verlegt werden, was dank der Zusage der betroffenen Grundstückseigentümer möglich ist. Festzeltwirt sei Felix Widenmayer von der Engelbrauerei in Rettenberg, der die anspruchsvolle Aufgabe zusammen mit Sepp Krönauer von der Schönegger Käsealm und Lubica Riedmiller stemmen wolle. |
| b) | Die Bürgermeisterin teilt mit, der neu in den Landtag gewählte Landtagsabgeordnete Joachim Konrad habe erreicht, dass aus der „Fraktionsinitiative der Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag“ dem Markt Wertach für eine Projekt, das keine Pflichtaufgabe darstellt, eine Summe von 100.000,-€ als Zu-schuss ausbezahlt wird. Die Bürgermeisterin teilt mit, dieses Geld werde für einen innerörtlichen Themenweg „Energie“ verwendet, um so die MINT-Themen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) ins Bewusstsein zu rücken. Die Bürgermeisterin würde es begrüßen, wenn sich dann zu gegebener Zeit eine Projektgruppe finden würde, die die Realisierung dieses Themenweges begleitet. Die anwesenden Ratsmitglieder und das Publikum bedachten diese Mitteilung mit lautem Applaus. |
| c) | Nächste öffentliche Termine sind die Bürgerversammlung am 25.04.2024 im Gasthof Engel sowie die kommende Ratssitzung am 02.05.2024. |