Öffentliche Sitzung
TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung
ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (15 Ratsmitglieder).
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0
TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.03.2025
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.03.2025 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 14, Nein 0
TOP 3 Änderung des Flächennutzungsplanes (Grüntenseestraße gegenüber Feneberg; Starzlachauen)
Sachverhalt:
Allgemeine Planungsziele
Der Markt Wertach braucht ein neues Feuerwehrhaus, das östlich des Bestandsgebäudes in Richtung Ortsrand gegenüber des Verbrauchermarktes errichtet werden soll (TF 1 der beabsichtigen Änderung des Flächennutzungsplanes). Die Fläche zwischen der Bestandsfeuerwehr und dem geplanten Neubau soll dann in einem 2. Schritt mit einem Bebauungsplan überplant werden. Diese Änderungen sind im anliegenden Lageplan dargestellt und dienen Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgabe des Brandschutzes.
Auf TF 2 wiederum, die sich in den Starzlachauen befindet, soll eine Einrichtung der Daseinsfürsorge entstehen, nämlich eine neue Kindertagesstätte, bestehend aus zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe. Auch insofern erfüllt der Markt Wertach auf dieser Fläche eine gemeindliche Pflichtaufgabe.
In beiden Fällen ist somit die Anpassung des Flächennutzungsplanes, der für beide Teilflächen eine weitgehende Bebauung darstellt, notwendig.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Markt Wertach in zwei Teilflächen: im Bereich östlicher Ortsrand / Feuerwehrhaus (TF 1) sowie im Bereich des geplanten Kindergartens im Süden des Hauptortes (TF 2).
Die Geltungsbereiche umfassen eine Größe von rund (1,17 ha) TF 1 sowie rund 0,41 ha (TF 2). Der Geltungsbereich der 2. Änderung bestehend aus zwei Teilflächen ist den beiliegenden Lageplänen zu entnehmen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Geltungsbereiche s. separate Pläne.
Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0
TOP 4 Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2025
Sachverhalt:
Zu Beginn der Beratung hält die Bürgermeisterin zur allgemeinen Situation folgendes fest:
| * | Hauptthema der heutigen GR-Sitzung ist die Verabschiedung des HH 2025 |
| * | Wir haben den HH in der Klausurtagung und in der Finanzausschusssitzung intensiv vorberaten. |
| * | Der HH-Plan 2025 weist ein Volumen von 16,8 Mio. aus. |
| * | Wir werden auf Mittel aus der Rücklage zurückgreifen und neue Schulden aufnehmen müssen. |
Wenn wir die Einzelpositionen anschließend hören müssen wir feststellen, dass alle geplanten Investitionen Pflichtaufgaben darstellen.
Pflichtaufgaben mit einem gewaltigen Finanzbedarf!
Viel Spiel haben wir mit unseren finanziellen Mitteln nicht. Und trotzdem müssen wir vorausschauend und sinnvoll in die Infrastruktur der Gemeinde, in unsere Zukunft investieren.
Die kommunalen Haushalte leiden unter der immer größer werdenden Aufgaben- und Ausgabenlast. Es werden immer mehr Pflichtaufgaben auf die Kommunen übertragen, ohne für eine dauerhafte Finanzierung zu sorgen, dabei könnte fast der Eindruck entstehen, dass die Verantwortlichen in Bund und Land die Kommunen als die Goldesel betrachten.
Bürokratieabbau ist momentan das Zauberwort schlechthin. Aber, je mehr sie abbauen, desto mehr Vorgaben werden neu aufgestellt. Bund und Land müssen den Kommunen mehr zutrauen, mehr Eigenverantwortung überlassen.
Viel Zeit und Geld wird dafür verwendet, die Vorschriften und Vorgaben zu erfüllen um am Ende zum gleichen Ergebnis zu gelangen.
Irgendetwas stimmt nicht mehr, wenn für Planungen doppelt und dreifach soviel Zeit benötigt wird, als anschließend für den Bau.
Der größte Teil der Investitionen in diesem Jahr geht in unsere Infrastruktur und vor allem in die Kinderbetreuung. Eine Pflichtaufgabe! als Kommune müssen wir die gesetzlichen Vorgaben und den Rechtsanspruch erfüllen! Wir sind aber auch verpflichtet, den gesellschaftlichen Veränderungen, dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen.
Unser HH-Plan 2025 ist trotz aller Schwierigkeiten und Aufgaben ausgeglichen und wir können unsere Pflichtaufgaben erfüllen.
Die Bürgermeisterin bedankt sich bei unserer Kämmerin Daniela Schmidt ganz herzlich für die intensive Arbeit, vor allem in den letzten Wochen.
Ein Dank auch an Jörg Meyer für die gute Zuarbeit das ganze Jahr über.
Und ein besonderer Dank an die Ratsmitglieder, die immer wieder aufs Neue um gute Entscheidungen ringen, damit die begrenzten Mittel effizient eingesetzt werden.
Nur gemeinsam kommen wir Schritt für Schritt voran.
Daniela Schmidt stellt anschließend die Eckdaten des HH 2025 vor.
Sie führt aus, dass die Gemeinde nach Art. 63 Abs. 1 GO für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen hat. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres nach den Grunds-ätzen der Kameralistik, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die Abgabesätze die für jedes Jahr neu festzusetzen sind und des Höchstbetrages der Kassenkredite.
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr 2025.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes machen heuer 9.008.825,-€ aus, wobei sich die Ausgaben (ohne Zuführung an den Vermögenshaushalt!) auf 7.913.157,-€ belaufen.
Anschließend werden die vorgesehenen Investitionen vorgestellt. Die vorgesehenen Tilgungsleistungen belaufen sich heuer auf 452.000,-€. Für die Finanzplanungsjahre 2026 bis 2028 sind Stand heute keine weiteren Kreditaufnahmen vorgesehen.
Für den Finanzausschuss stellt Mario Hengge als Vorsitzender fest, dass die Höhe der Ausgaben außergewöhnlich sei, letztlich aber der Erfüllung der Pflichtaufgaben diene. Die finanzielle Lage ist weiter „angespannt“ und es sind keinerlei Finanzspielräume vorhanden.
Ein Ratsmitglied weist auf die Kosten für die Kinderbetreuung hin, die im Haushalt heuer mit über 4,5 Mio € zu Buche schlagen. Auf Frage wird geantwortet, dass das neue Feuerwehrhaus bei den Ausgaben (3 Mio € in 26 und 27) und bei den Einnahmen (Zuschüsse) im Finanzplan berücksichtigt wurde.
Ein anderes Ratsmitglied weist darauf hin, dass trotz der angespannten Finanzsituation gleichwohl weiter Straßen instandgehalten werden müssen - was auch geschieht, wie die Bürgermeisterin unter Verweis auf die diesbezüglich vorhandene Dringlichkeitsliste feststellt.
Beschluss:
| a) | Der Marktgemeinderat Wertach beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan vom 03.04.2025 für das Haushaltsjahr 2025 mit einem Gesamtvolumen in den Einnahmen und Ausgaben von jeweils 16.805.505,00€ |
| b) | Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2025 nebst zugehörigen Anlagen. |
| c) | Der Marktgemeinderat beschließt den Finanzplan vom 03.04.2025 für die Haushaltsjahre 2026-2028. |
Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0
TOP 5 Vorstellung des Tourismusberichts für das Jahr 2024
Sachverhalt:
Die Touristamtsleiterin Sabine Bader stellt anliegenden Tourismusbericht für das Jahr 2024 vor und gibt einen Ausblick auf das Jahr 2025. Der Tourismusbericht wurde bereits ausführlich bei der Tourismusausschusssitzung vorgestellt und wird weiter der interessierten Öffentlichkeit bei der Jahreshauptversammlung des Touristikfördervereins vorgestellt werden.
Die einzelnen Daten und Fakten werden dann dem Rat vorgestellt; es wird festgehalten, dass das zurückliegende Jahr „erfreulich und bewegt“ abgelaufen sei; zwar sei die Aufenthaltsdauer unserer Gäste im Ort gesunken, doch sei ein Plus von Gästeankünften zu verzeichnen gewesen.
Die Touristamtsleiterin stellt weiter fest, dass trotz anfänglicher Bedenken einzelner Vermieter der Allgäu-Walser Pass gut angenommen werde, zahlreiche Gäste auch die diesbezügliche App installiert hätten und das Personal der TI hier viel vor Ort den Gäs-en erklären konnte, so dass der Mehrwert auch für die Gäste spürbar sei.
Ein Ratsmitglied hält daraufhin fest, dass die diesbezüglichen Entscheidungen des Gemeinderates offenbar richtig gewesen seien.
Die Bürgermeisterin dankt Sabine Bader und ihren Mitarbeiterinnen für deren großen Einsatz zum Wohle des Tourismus, unserer Gäste und auch der Vermieter. Sie ist sich sicher, dass wir auch den Herausforderungen des aktuellen Tourismusjahres gut gewachsen sein werden.
TOP 6 Verschiedenes
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass die nächste Sitzung für den 08.05.2025 vorgesehen sei, dankt den Zuhörerinnen für deren Interesse und der Vertreterin der Allgäuer Zeitung für die Berichterstattung.