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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 19/2023
Markt Wertach
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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 04.05.2023

Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (14 Ratsmitglieder).

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.04.2023

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.04.2023 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 3

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 3.1

Bauvoranfrage einer Garage auf FlNr. 1504/1, Gem. Wertach, Langgasse 21

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt einen Vorbescheid für den Neubau einer Garage auf der anderen Straßenseite seines Wohn- und Geschäftshauses in der Waldarbeitersiedlung. Der Standort des Vorhabens ist dem bauplanungsrechltichen Außenbereich zuzuordnen, so dass sich das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauBG beurteilt. Ob ein positiver Vorbescheid durch das Landratsamt erteilt wird hängt mutmaßlich davon ab, ob das Landratsamt eine zulässige Erweiterung annimmt und die Garage durch die Vorprägung des Grundstückes durch genehmigte Stadel und Garage (des Nachbarn) als außenbereichsverträglich ansieht.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 3.2

Wiedererrichtung der abgebrannten Wertacher Mühle auf FlNr. 3567, Gem. Wertach, Vorderschneid 7

Sachverhalt:

Die Bauherrin beantragt den Wiederaufbau des abgebrannten Gebäudes Wertacher Mühle in Vorderschneid. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 i.V.m Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Danach ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich um eine alsbaldige Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten Gebäudes handelt, was hier vorliegt.

Die Frage eines Ratsmitgliedes, ob der Neubau auf den alten Grundmauer aufsetzt, konnte nicht beantwortet werden; die Antwort wird nachgereicht.

Ein Ratsmitglied hält fest, dass es die Gestaltung des Neubaues für gelungen hält.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 3.3

Errichtung eines Saunahäuschens auf FlNr. 2419, Gem. Wertach, Vorderreute 4

Sachverhalt:

Gegenstand des Bauantrages ist die nachträgliche Genehmigung der Errichtung einer Gartenhütte, in der zusätzlich eine Sauna untergebracht ist.

Das Vorhaben beurteilt sich nach Auffassung der Gemeinde planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB, das nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB genehmigungsfähig ist, wenn es als zulässige Erweiterung des bestehenden Betriebes (Urlaub auf dem Bauernhof) angesehen wird. Auf die Begründung des Bauantragstellers wird Bezug genommen.

Ein Ratsmitglied sagt, es wäre zu begrüßen, wenn ein Bauantrag gestellt würde, bevor mit dem Bau begonnen wird und man sich so eine nachträgliche Beurteilung ersparen könnte.

Ein anderes Ratsmitglied weist auf die Bereitschaft der Gemeinde hin, am Ortseingang eine Ortsabrundungssatzung zu machen, die das Ziel gehabt hätte, eine Baumöglichkeit u.a. für die Familie des heutigen Bauantragstellers zu schaffen. Alternativ war als möglicher Standort für ein Wohnhaus der Standort, auf dem nun das Saunahäuschen steht, im Gespräch (weil hier der Wohnhausstandort wenigstens teilweise von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgedeckt gewesen wäre). Das Ratsmitglied weist darauf hin, dass eine heutige Zustimmung zum Saunahäuschen keine Präjudiz für ein evtl. später beantragtes Wohnhaus darstelle.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 4

Verabschiedung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2023

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat nach Art. 63 Abs. 1 GO für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres nach den Grundsätzen der Kameralistik, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die Abgabesätze die für jedes Jahr neu festzusetzen sind und des Höchstbetrages der Kassenkredite.

Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr 2023.

Die Bürgermeisterin sagt eingangs, der Haushalt beschäftige die Gemeinde das ganze Jahr über.

Eine Kommune muss vorrangig ihre Pflichtaufgaben erfüllen und hier sind vor allem Wasserversorgung und Abwasser Entsorgung aber auch z. B. der Straßenbau zu nennen

Und gerade in diesen Bereichen haben wir im vergangenen Jahr stark investiert und werden auch dieses Jahr viel Geld dafür ausgeben

  • Kläranlagen Ertüchtigung
  • Metzableitung
  • St. Ulrich Str. (unterhalb der Kirche)

Wir haben aber auch gewaltige Investitionen im Bereich Kiga, Neue Ortsmitte oder FFW Haus geplant.

Ein gewaltiger Brocken bei den Ausgaben ist die Kreisumlage. Sie muss an den Lkr zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs abgeführt werden – in diesem Jahr mehr als 1,3 Mio €.

Der Kreis HH ist umlagebasiert (2023 225 Mio€).

Über 50 % werden für für soziale Aufgaben – wie Jugendhilfe, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt usw. ausgegeben.

Gewaltige Summen, die jedes Jahr auf die Gemeinden zukommen und die letztlich dann auch auf den gemeindlichen Haushalt sich auswirken. Sie übergibt dann das Wort der neuen Kämmerin Daniela Schmidt, die somit ihren „Premierenhaushalt“ vorstellt.

Die Kämmerin verweist zunächst auf die ausgiebigen Vorbesprechungen des Haushalts 2023 in der Klausurtagung und in der Finanzausschusssitzung. Der Haushalt schließt insgesamt mit einem Volumen von 13,6 Mio € ab, davon allein 6 Mio € im Vermögens- oder auch Investitionshaushalt.

Sie hält fest, dass trotz einer an den Kreis abzuführenden Kreisumlage von rund 1,3 Mio. € immer noch die stattliche Summe von 874.000,-€ an den Vermögenshaushalt zugeführt werden kann, so dass daraus nicht nur laufende Kredite bedient werden können, sondern eine freie Spitze von rund 400.000 € vorhanden ist, die die Aufnahme weiterer notwendiger Kredite erlaubt.

Sie stellt im folgenden anhand verschiedener Aufstellungen und Grafiken die wesentlichsten Einnahmen und Ausgaben in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt vor und erläutert diese kompetent. Sie hält abschließend fest, dass sich der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres auf rund 8,4 Mio € entwickeln wird, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von rund 3.000,-€ entspricht.

Mario Hengge als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt in einem kurzen Statement eine grundsätzlich solide Haushaltsführung und betont, dass man weiter notwendige Investitionen, aber auch Sanierungen und die Personalkosten im Auge behalten müsse. Die Bürgermeisterin ergänzt, dass im Vergleich zum Personalstand von 1996 man über viele Jahre hinweg mit einer halben Stelle in der Kernverwaltung weniger ausgekommen sei, was letztlich nun unabdingbar angepasst werden musste.

Der 2. Bürgermeister sagt, man müsse beim Haushalt auch bedenken, dass aktuell eine Reihe von Investitionen anstünden, die leider weniger gut bezuschusst seien, so dass ein Großteil der Kosten von der Gemeinde allein zu finanzieren seien.

Nach Abschluss der Beratung ergehen folgende Beschlüsse:

a)

Der Marktgemeinderat Wertach beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan vom 04.05.2023 für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Gesamtvolumen in den Einnahmen und Ausgaben von jeweils 13.632.784,00 €.

b)

Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2023 nebst zugehörigen Anlagen.

c)

Der Marktgemeinderat beschließt den Finanzplan vom 03.04.2023 für die Haushaltsjahre 2024-2026.

HAUSHALTSSATZUNG

des Marktes Wertach

Landkreis Oberallgäu

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wertach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  7.630.386,00 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.002.398,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.200.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden gegenüber den Vorjahren nicht geändert und wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

400 v. H.

b.)

für die Grundstücke (B)

410 v. H.

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000.-- € festgesetzt.

§ 5

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Wertach, 04.05.2023

MARKT WERTACH

Gertrud Knoll

Erste Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 5

Festlegung und Vergabe von Straßensanierungsarbeiten im Jahr 2023

Sachverhalt:

Wie in der diesjährigen Klausurtagung besprochen werden Renovierungsarbeiten an verschiedenen Wegen fortgesetzt oder begonnen. Die betroffenen Strecken werden anhand von Luftbildern nochmals gezeigt. Es liegen insgesamt 3 Angebote vor, die ebenfalls gezeigt werden.

Abweichend vom Vorschlag der Verwaltung wird entschieden, dass die Strecke beim Fischweiher nicht mit einer Spritzdecke saniert wird, sondern lediglich mit einem Dachprofil. Ansonsten besteht mit dem vorbesprochenen Vorschlag Einverständnis.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Sanierungsarbeiten im vorgestellten und modifizierten Umfang und vergibt die Arbeiten zu den genannten Angebotspreisen; die Gesamtsumme der Vergaben beläuft sich auf 70.995,-€.

Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 1

TOP 6

Informationen und Sachstand zum Viehscheid 2023

Sachverhalt:

Einleitend teilt die Bürgermeisterin mit, dass bei einer Alpmeisterbesprechung am 16. Oktober 2022 einstimmig beschlossen wurde, dass auch im Jahre 2023 der Vieh-scheid – und zwar wieder am 18.09. – stattfinden soll und zukünftig man wieder die Regelung treffe, dass der Scheid dann am 19.09. stattfindet, wenn der 18. ein Sonntag ist.

Seit 50 Jahren gibt es zum Wertacher Viehscheid ein Festzelt, anfangs kleiner, im Lauf der Jahrzehnte immer größer werdend. Dieses Festzelt wurde auf eine Initiative aus der Privatwirtschaft hin aufgestellt und betrieben. An diesem Umstand hat sich in den letzten 50 Jahren nichts geändert, nur wechselten im Lauf der zurückliegenden Jahrzehnte die Wirte. Der Markt Wertach hat in diesen zurückliegenden Jahrzehnten diese Privatinitiative unterstützt z.B. durch Erteilung der notwendigen Konzessionen, durch das Herrichten des Viehscheidplatzes durch Gemeindepersonal, durch Organisation der Wege durch das Dorf mit dem Vieh (verkehrsrechtliche Anordnung), durch Koordination notwendiger Einsatzkräfte (Rotes Kreuz, Feuerwehr, Polizei) usw. usw.. Der Markt Wertach hat jedoch zu keiner Zeit, weder durch den jeweiligen Bürgermeister noch durch Gemeindebedienstete, in irgendeiner Weise Einfluss gehabt oder darauf zu nehmen versucht, welche Brauerei die Getränke liefert, welches Essen angeboten wird oder nicht, welches Zeltprogramm organisiert wurde und an welchem Platz das Zelt aufgestellt werden soll. Diese Dinge hat jeweils in all den Jahren der oder die privaten Wirte auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko geregelt.

Von diesem Engagement, das ohne die Bereitschaft unserer Landwirte, ihr Vieh zum Viehscheid zu bringen gar nicht möglich gewesen wäre, hat über viele Jahre nicht nur das Allgäu als Tourismusregion und als „Marke“ profitiert, insbesondere aber auch unser Ort und hier speziell die Vermieter von Gästepensionen und die einheimischen Unternehmer.

Nun haben im letzten Jahr die Wirtepaare mitgeteilt, das Zelt künftig nicht mehr aufzustellen und zu betreiben.

Die Bürgermeisterin hat daraufhin eine ganze Anzahl von Vereinen, Firmenvertretern und Privatpersonen angeschrieben und angesprochen mit dem Ziel, neue Wirte zu finden.

Wir stellen heute fest, dass alle Aufrufe in dieser Sache bisher erfolglos waren – zum großen Bedauern von uns allen.

Wir wollen heute nochmals klarstellen, dass die Gemeinde alle Anstrengungen von Privatunternehmern, die eine wie auch immer geartete Initiative zur Bewirtung des Viehscheides, der nach einem Beschluss der Alpmeister auch heuer wieder stattfinden soll, nach Kräften unterstützen wird.

Ein Beschluss ergeht nicht.

TOP 7

Beschlussfassung zur Erstellung einer 600-Jahr-Feier-Gedenkmünze

Sachverhalt:

600 Jahre Marktrecht

Gedenkmünze zum Jubiläum

Schauprägen

Beim Schauprägen werden Medaillen mit individuellem Motiv mit einer historischen Prägemaschine vor Ort geprägt.

Alte Handwerkskunst zelebriert mit dem Fallhammer, mit der Handspindelpresse oder mit dem Schlaghammer.

-

Fa. Simm betreibt den Stand auf eigene Kosten

-

Aktivprogramm: Mithilfe bei der Prägung erlaubt und erwünscht (tolles Kinderprogramm)

-

Standardmetalle sind Messing, Zinn, Neusilber oder Kupfer

Verkauf dieser Münzen am Stand zum Preis von 5,- € / Stück durch den Standbetreiber

-

Edelmetalle sind 999 Feinsilber, 999 Feingold, 585 Gold, 333 Gold oder Platin

Münze aus 999 Feinsilber kann für 43,- € / Stück erworben werden, in Münzdose mit Zertifikat. (ab ca. 15 Stück unter 40,- €)

Die Motive werden vorgestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat entscheidet sich für Vorschlag Nr. 2 bei der Vorderseite (einstimmig, 14:0) und für Vorschlag Nr. 2 bei der Rückseite.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 2

TOP 8

Verschiedenes

Sachverhalt:

a)

Die Bürgermeisterin teilt mit, warum und wo das Schild Zufahrt für Grüntenseestraße 32 aufgestellt wurde. Die Regelung wurde mit der Polizei so abgestimmt. Die Schneeräumung bis zum Anwesen ist vertraglich sichergestellt.

b)

Es wird ein Ausschnitt der Füssener Zeitung verlesen, in dem der Brand von vor 130 Jahren in Wertach thematisiert wurde ebenso wie die Spendenbereitschaft der Füssener Bevölkerung und des seinerzeitigen Stadtrates. Angesichts der seinerzeitigen Brandkatastrophe kann man konstatieren, dass heutzutage oftmals auf sehr hohem Niveau „gejammert“ wird.

c)

Die nächste öffentliche Sitzung ist für Donnerstag, 01.06.2023 vorgesehen.

Wertach, 09.05.2023
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll

Jörg Meyer

Erste Bürgermeisterin

Schriftführer