Öffentliche Sitzung
TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung
ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (zu Beginn 12 Ratsmitglieder, im Laufe der Sitzung dann 13 Ratsmitglieder). Mit der Tagesordnung besteht seitens des Marktgemeinderates Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften der Marktgemeinderatssitzungen vom 05.02. und 12.03.2026
| a) | Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 05.02.2026 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. |
| b) | Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 12.03.2026 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. |
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
a) Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0.
b) Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
TOP 3 4. Änd. des Flächennutzungspl. beim Campingplatz Waldesruh; Aufstellungsbeschl. n. § 2 BauGB; Billigungs- u Auslegungsbeschl.; vereinfachtes Verfahren nach §§ 13, 3 Abs.2 u 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Markt Wertach verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1326, Gemarkung Wertach, ist nun die bauplanungsrechtliche Sicherung einer Zeltwiese geplant, auf der die temporäre Nutzung durch Zelte mit den dazugehörigen notwendigen Befestigungen zugelassen werden soll. Die Fläche wird derzeit bereits in den Sommermonaten für 3-6 Wochen als Zeltwiese genutzt, daher wird durch die Flächennutzungsplanänderung lediglich der Bestand gesichert und bauplanungsrechtlich festgestellt.
Der südliche Bereich des Grundstückes ist mit Parkflächen für ca. 5 Wohnmobile versehen. Die befestigten PKW-Stellplätze für Besucher befinden sich nördlich des vorhandenen Schuppens am westlichen Rand des Flurgrundstückes. Diese Parkflächen werden weiterhin erhalten und nicht wesentlich verändert. Die Zeltwiese befindet sich mittig des Grundstückes. Der nördliche Bereich des Grundstückes wird derzeit und auch zukünftig landwirtschaftlich genutzt und wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt.
Der Markt Wertach sieht zur Sicherung des Bestandes und zur bauplanungsrechtlichen Absicherung der Nutzung einer Teilfläche des Grundstücks als Zeltwiese die Notwendigkeit, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern.
Derzeit wird die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zukünftig soll die Fläche als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Zeltwiese“ dargestellt werden. Im unmittelbar südlichen anschließenden Bereich ist eine Sonderbaufläche (S) Kur, Camping, Sport, Freizeitanlage, Freizeit und Erholung dargestellt.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,44 ha und liegt nordöstlich des Hauptortes Wertach, im direkten Anschluss an den vorhandenen Campingplatz „Waldesruh“ und umfasst das gesamte Flurgrundstück 1326, Gemarkung Wertach.
Nördlich und östlich und westlich wird der Änderungsbereich landwirtschaftlichen Nutzflächen umgrenzt. Im Osten grenzen die Ausläufer von Waldflächen an. Entlang der östlichen Grenze des Grundstückes verläuft ein kleiner Bachlauf/Graben. Im südlichen Bereich befindet sich die Erschließungsstraße, die den Campingbereich „Waldesruh“ mit der „Bahnhofstraße“ verbindet. Der Hauptort Wertach liegt etwa 15 Gehminuten (ca. 1,2 km) vom südlichen Rand des Änderungsbereiches entfernt. Der Änderungsbereich liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Beschluss:
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Sinne von § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,44 ha. Er beinhaltet das Flurstück 1326, Gemarkung Wertach. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Planzeichnung und Begründung - gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen - in der Fassung vom 02.04.2026.
Das Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0
TOP 4 Tourismusbericht 2025
Sachverhalt:
Die Touristamtsleiterin Sabine Bader erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Tourismusbericht für das abgelaufene Tourismusjahr 2025, mit dem man bei näherer Betrachtung der einzelnen Zahlen recht zufrieden sein könne. In Bezug auf Ihre Mitteilung, wieviele tausende „Clicks“ auf verschiedenen online-Werbeplattformen erfolgt sind regt ein Ratsmitglied an über Gästeumfragen zu ermitteln, wie viele Gäste denn dann aufgrund oder nach deren „Clicks“ dann tatsächlich auch Wertach besucht haben. Je nach dem so ermittelten Ergebnis gelte es dann, ggf. „nachzujustieren“.
Ein Ratsmitglied fragt, wer denn nun letztlich die Kreiselgestaltung vornehme? Die Bürgermeisterin antwortet, Mittel für die Kreiselgestaltung seien in den Gemeindehaushalt eingestellt worden, daher werde die Gemeinde die Arbeiten vergeben; der Touristikförderverein hat zusätzlich zugesagt, eine Beteiligung an den Kosten/Arbeiten wohlwollend zu prüfen und ggf. vereinsintern zu beschließen.
Im Zusammenhang mit der Beteiligung des Marktes Wertach an der Bayern Cloud Tourismus würden keine extra Kosten anfallen, teilt Frau Bader auf Nachfrage aus dem Gemeinderat mit.
Frau Bader stellt anschließend den neuen Bienenpfad vor und erläutert diesen ausführlich.
Letztlich wird lobend festgehalten, dass insbesondere den Mitgliedern des Imkervereins und den Damen in der TI großes Lob gebührt für deren großes Engagement zur Umsetzung dieses tollen LEADER-Projekts.
TOP 5 Installation einer PV Anlage im Freibad; Vergabe
Sachverhalt:
Der Markt Wertach beabsichtigt eine PV-Anlage auf dem Flachdach (Neubau) des Freibades zu installieren. Nach Begehung kam der Entschluss, die Anlage nur auf dem Flachdach zu montieren, und nicht wie angedacht auf der Traufseite eine Aufständerung zu installieren. Geplante Anlagengröße von 13,34 kWp mit insgesamt 29 Modulen.
Die Anlage kann während der Sommermonate (Öffnungszeit Freibad) fast zu 100% direkt genutzt werden und in den Wintermonaten wird der Ertrag eingespeist.
Es wurden 3 Angebote angefordert.
Die Anlage soll dem Willen des Rathauses zufolge Mitte Mai in Betrieb genommen werden können.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Anlage des Bieters 1 mit Netto 13.860,00 € zu beauftragen und zeitnah ausführen zulassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0
TOP 6 Anschaffung eines Notstromaggregats; Vergabe
Sachverhalt:
Der Markt Wertach beabsichtigt, ein weiteres Aggregat für den Katastrophenschutz zu beschaffen. Das Aggregat soll für die Wasser- und Abwasserversorgung bei Stromausfällen genutzt werden und trägt damit zu Sicherstellung der Infrastruktur bei.
Es sind drei Firmen angefragt worden. Bei allen Bietern ist eine Umrüstung des Aggregates notwendig und ist in der Endsumme mit einkalkuliert worden.
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass mit der Anschaffung des Aggregats dann auch die Dieselvorräte aufgestockt werden müssten.
Ergänzend wird ausgeführt, dass für den Fall eines „Blackouts“ die Grundschule in Wertach als Stützpunkt („Leuchtturm“) für die Koordination aller erforderlichen Maßnahmen dienen werde.
Ein Ratsmitglied führt aus, die Aggregate sollten ggf. für Veranstaltungen etc. durchaus genutzt werden, da sie einfach gelegentlich laufen sollte um dann im Bedarfs- oder Notfall auch einsatzbereit sein zu können. Die Bürgermeisterin entgegnet, daran sei bereits gedacht worden und ein Einsatz sei unter Koordination des Bauhofes z.B. für Vereinsaktivitäten möglich.
Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag an den Bieter Nummer 3 mit einer Bruttosumme von 17.018,06 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0
TOP 7 Umrüstung der Sirenen; Vergabe
Sachverhalt:
Auf Grund der Umstellung auf digitale Alarmierung müssen die vier Bestandsirenen des Marktes umgerüstet werden. Für die Arbeiten ist bereits ein Förderantrag beim Freistaat Bayern gestellt und genehmigt worden. Jedoch, ist die Sirene im Ortsteil Bichel auf Grund des Baujahres (2020) nicht förderfähig. Der Umrüstung geht eine Schallpegel- und eine Sirenenmessung voraus. Im Anschluss können die notwendigen Arbeiten dann fixiert werden. Bei den vorgestellten Angeboten handelt es sich daher um Richtpreisangebote. Die Förderhöhe beträgt max. 6.543,00 € Brutto.
Insgesamt sind 4 Firmen angefragt worden. Bieter 3 gibt kein Angebot ab und Bieter 4 hat frühestens in 1,5 Jahren Kapazitäten frei.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, das Angebot mit der Nummer 1 zu beauftragen und die weiteren Maßnahmen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0
TOP 8 Verschiedenes
Sachverhalt:
| a) | Die Bürgermeisterin bedankt sich zum Ausklang der Amtsperiode bei allen Ratsmitgliedern herzlich für deren stets konstruktives Mitwirken bei den zahlreichen, teils richtungsweisenden Entscheidungen im Gemeinderat zum Wohle der Gemeinde. Man habe - Corona geschuldet - einen schwierigen Start in diese Amtszeit gehabt, aber allen Widrigkeiten erfolgreich getrotzt und mit der „Neuen Ortsmitte“ und dem Neubau des Kindergartens - um nur 2 der zahlreichen wichtigen Projekte zu nennen - für die Gemeinde und deren Bürgerinnen und Bürger viel erreicht, teils nach jahrzehntelangem Ringen. Die Bürgermeisterin denkt an die vielen produktiven Stunden zurück, die man gemeinsam u.a. in ganztägigen Klausuren zugebracht habe, bei denen kontrovers diskutiert wurde und am Schluss immer sehr gute Ergebnisse erzielt werden konnten. Für die ausscheidenden Ratsmitglieder werde es im kleinen Kreis noch eine Verabschiedungsfeier geben. |
| b) | Die nächste, sog. „konstituiernde“ Sitzung ist für Donnerstag, 07.05.2026 vorgesehen. |
| c) | ie Frage, wie es um die Sanierung des Gasthof Hirsch steht, wird dahingehend beantwortet, dass das seinerzeit im Rat nichtöffentlich vorgestellte Sanierungskonzept so nicht umgesetzt werden wird. Es fehle nach wie vor ein geeigneter Pächter. |
| d) | Ein Ratsmitglied teilt mit, die Pächterin des Engel´s Festwerk´s wolle wissen, ob um die Zeit des Viehscheides herum Theater gespielt werden kann im Saal. Die Bürgermeisterin sagt hierzu, aktuell sei unklar, ob es zum nächsten Viehscheid ein Zelt geben wird. |
gez. Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer |