Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.04.2023 die Schöffenvorschlagsliste des Marktes Wertach beschlossen.
Dies Liste liegt gem. § 36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom Montag, 22.05.2023 bis Dienstag, 30.05.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus des Marktes Wertach, Rathausstr. 3, 87497 Wertach, ZiNr. 4 bei Herrn Meyer im 1. OG während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 06.06.2023, nach Schluss der Auslegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll beim Markt Wertach, Rathausstr. 3, 87497 Wertach, ZiNr. 4, 1. Stock (Herr Meyer) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung nicht aufgenommen werden durften oder sollten.