In seiner Sitzung am 03.05.2018 hat der Marktgemeinderat Wertach den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „An der Grüntenseesstraße II“ mit textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 03.05.2018 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen.
In Folge veränderter Rahmenbedingungen kommt es im erneuten Entwurf zu folgenden Änderungen und Anpassungen der Festsetzungen:
Aufgrund dieser Änderungen hat der Marktgemeinderat des Marktes Wertach in seiner Sitzung am 03.05.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Grüntenseestraße II“ mit Begründung in der Fassung vom 03.05.2018 erneut gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt durchgeführt.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan.
Der Geltungsbereich des BP An der Grüntenseestraße II liegt im östlichen Ortsgebiet von Wertach. Der geplante Geltungsbereich umfasst im wesentlichen die Fläche des bestehenden Nettomarktes, des Getränkemarktes und des Bestandsgebäudes Grüntenseestraße 14 und ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Ziel ist die angemessene Erweiterung des bestehenden Nettomarktes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „An der Grüntenseestraße II“ mit Begründung in der Fassung vom 03.05.2018 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB liegen im Rathaus Rathaus des Marktes Wertach, Rathausstraße 3, 87497 Wertach, ZiNr. 4 (Herr Meyer, 1. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Zeitraum vom
04.06.2018 bis einschließlich 15.06.2018
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Marktgemeinde Wertach (www.wertach.de) abgerufen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 nur zu den geänderten Inhalten (siehe Aufzählung oben) abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur/sonstige Sachgüter (v.a. dargestellt im Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie im Baugrundgutachten von GEO-CONSULT, Dez. 2016) und die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan „Linzenleiten II" gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs 2 BauGB.
Folgende umweltbezogene Themen wurden dabei angesprochen:
Boden und Wasser: