Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Schreiben vom 14.04.2026, Az. SG 33-941-780145, den gemeindlichen Haushalt des Marktes Wertach mit allen Anlagen genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2026 wird hiermit bekanntgemacht, verbunden mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit Anlagen während der Öffnungszeiten des Rathauses und
nach vorheriger Terminabsprache in der Kämmerei bei Frau Schmidt im Zimmer Nr. 5 eingesehen werden kann.
HAUSHALTSSATZUNG
des Marktes Wertach im Landkreis Oberallgäu
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wertach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.978.052,00 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.473.478,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.800.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden gegenüber den Vorjahren nicht geändert und wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a.) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H.
b.) für die Grundstücke (B) 410 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000.-- € festgesetzt.
§ 5
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.