Der Markt Wertach erstellt ab dem 30.06.2023 die Jahresabrechnung für die Wasser- und Kanalgebühren für den Abrechnungszeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2023.
Wir bitten deshalb alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen, Ihren Wasserzähler im folgenden Zeitraum abzulesen:
Freitag, den 30. Juni 2023 bis Donnerstag, den 20. Juli 2023
In der Zeit vom 26.06.2023 bis 20.07.2023 steht Ihnen hierfür das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage für die online-Übermittlung des Wasserzählerstandes zur Verfügung.
Bitte teilen Sie uns im oben genannten Zeitraum Ihren Wasserzählerstand ausschließlich über unsere Homepage
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/wertach/bsp_fis_webablesung
ODER mit Ihrem Smartphone per QR-Code mit.
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, bitten wir Sie, sich zeitnah schriftlich bzw. telefonisch unter 08365 / 702115 beim Steueramt des Marktes Wertach zu melden.
Weiterer Hinweis:
Bitte prüfen Sie auch Ihre Wohneinheiten für die Kanalgebührenabrechnung aus dem letzten Bescheid und geben uns evtl. Änderungen mittels Formblatt bekannt, das Ihnen zum Download unter:
https://www.markt-wertach.de/buergerservice/gebuehren-steuern-abgaben/fernwasser-kanal.html
zur Verfügung steht.
Auszug aus der geltenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Wertach
§ 9a Grundgebühr
(1) Die Grundgebühr wird berechnet
1. für anschließbare Grundstücke i.S.v. § 3 Abs. 3, die zu Wohnzwecken und zum Zweck der gewerblichen Beherbergung genutzt werden, nach der Zahl der Wohneinheiten am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres; bei zum Zweck der gewerblichen Beherbergung genutzten Grundstücken gelten je drei Fremdenbetten als eine Wohneinheit,