Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.06.2024 Änderungen bei der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in § 9a Abs. 3 und § 10 Abs. 1 vorgenommen (Erhöhung der Grundgebühr, Erhöhung der Einleitungsgebühr).
Weiter wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ebenfalls geändert in § 9a Abs. 2 sowie in § 10 Abs. 1 und 3. Die jeweils geänderten Satzungen werden hiermit in der ab 01.07.2024 gültigen Fassung veröffentlicht.
Gleichzeitig wurde beschlossen, ab 01.01.2025 wieder jährlich abzurechnen. Zum 30.06.2024 erfolgt somit letztmals die Abrechnung zur Jahresmitte.