Öffentliche Sitzung
TOP 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist, da alle Ratsmitglieder vollständig erschienen sind.
Die Bürgermeisterin fragt, ob mit der Tagesordnung Einverständnis besteht.
Beschluss:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 2 | Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder (Amtseid) |
Die Bürgermeisterin nimmt den neu gewählten Ratsmitgliedern den vorgeschriebenen Amtseid ab.
TOP 3 | Entscheidung über die Anzahl und Art der weiteren Bürgermeister/innen |
Sachverhalt:
Gemäß Art. 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister/-innen.
Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte der Gemeinde, wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister/innen).
Als 2. oder 3. Bürgermeister/-innen sind die Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO i.V. mit Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes).
In der letzten Wahlperiode 2020/2026 wurden durch den Gemeinderat zwei weitere Bürgermeister gewählt. Für die neue Wahlperiode 2026/2032 muss nun die Anzahl der weiteren Bürgermeister/innen festgelegt werden.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
| TOP 4 | Wahlen der weiteren Bürgermeister/innen |
| TOP 4.1 | Bildung eines Wahlausschusses für die Wahlen der weiteren Bürgermeister/innen |
Sachverhalt:
Für die Durchführung von Wahlen innerhalb des Gemeinderats ist u. a. Art. 51 Abs. 3 GO einschlägig. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und rechtssicheren Ablaufs sind einheitliche Grundsätze festzulegen.
Demnach sind für die Wahl des/der Zweiten und des/der Dritten Bürgermeisters/in folgende Grundsätze zu beachten:
Anmerkung: Ein Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) gilt bei Wahlen nicht (Art. 49 Abs. 2 Nr. 1 GO).
Für die Wahlen wird aus der Mitte des Gemeinderates ein sog.
„Wahlausschuss“ berufen.
Der Wahlausschuss besteht aus folgenden drei Mitgliedern:
- Bürgermeisterin Gertrud Knoll
- Jörg Meyer
- Corina Rau
Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt folgende Personen zum Wahlausschuss:
- →Erste Bürgermeisterin Gertrud Knoll
- →Jörg Meyer
- →Corina Rau
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 4.2 | Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/in |
Sachverhalt:
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist aus der Mitte des Gemeinderats eine oder zwei weitere Stellvertretungen der Ersten Bürgermeisterin zu wählen (Art. 35 GO).
Zur Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/in sind alle wählbaren Personen auf dem Stimmzettel aufzuführen.
Somit sind alle 14 Gemeinderatsmitglieder auf dem Wahlvorschlag enthalten.
Es können insgesamt 15 Stimmen (Gemeinderatsmitglieder zzgl. Erste Bürgermeisterin) abgegeben werden.
Die Abwicklung der Wahl der weiteren Bürgermeister richtet sich nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Bei dieser Wahl sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Es bleibt den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern unbenommen, ein Mitglied des Gemeinderates für die Wahl zum weiteren Bürgermeister/in vorzuschlagen; grundsätzlich ist jedoch eine Wahl auch ohne ausdrücklichen Vorschlag aus den Reihen des Gemeinderates möglich.
Die Bürgermeisterin weist auf die vielfältigen Einsätze des Zweiten Bürgermeisters hin, erklärt, dass es von Vorteil wäre, wenn der/die neue Bürgermeister/in stets kurzfristig verfügbar wäre und hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Amtsinhaber hervorragend war.
Beschluss:
Es wurden insgesamt 15 Stimmen abgegeben:
Die Wahl für das Amt des/ der Zweiten Bürgermeisters/in ergab folgendes Wahlergebnis:
Clemens Suntheim: 10 Stimmen
Katharina Willer: 5 Stimmen
Damit ist Herr Suntheim als Zweiter Bürgermeister gewählt.
Er nimmt auf Befragen die Wahl an.
Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 5
TOP 4.3 | Wahl des/der Dritten Bürgermeisters/in |
Sachverhalt:
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist aus der Mitte des Gemeinderats eine oder zwei weitere Stellvertretungen der Ersten Bürgermeisterin zu wählen (Art. 35 GO).
Zur Wahl des/der Dritten Bürgermeisters/in sind alle wählbaren Personen auf dem Stimmzettel aufzuführen.
Somit sind alle 14 Gemeinderatsmitglieder auf dem Wahlvorschlag enthalten.
Es können insgesamt 15 Stimmen (Gemeinderatsmitglieder zzgl. Erste Bürgermeisterin) abgegeben werden.
Die Abwicklung der Wahl der weiteren Bürgermeister richtet sich nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Bei dieser Wahl sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Es bleibt den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern unbenommen, ein Mitglied des Gemeinderates für die Wahl zum weiteren Bürgermeister/in vorzuschlagen; grundsätzlich ist jedoch eine Wahl auch ohne ausdrücklichen Vorschlag aus den Reihen des Gemeinderates möglich.
Aus dem Gemeinderat heraus wird Katharina Willer für dieses Amt vorgeschlagen.
Beschluss:
Es wurden insgesamt 15 Stimmen abgegeben:
Die Wahl für das Amt des/ der Dritten Bürgermeisters/in ergab folgendes Wahlergebnis:
Auf Katharina Willer entfielen 13 Stimmen, eine auf Wolfgang Speiser und eine auf Nicole Wittwer.
Damit ist Frau Katharina Willer als Dritte Bürgermeisterin gewählt. Sie nahm auf Befragen das Amt an.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 2
TOP 4.4 | Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen |
Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin nahm der neu gewählten Dritten Bürgermeisterin Katharina Willer den Amtseid ab. Für den wiedergewählten Zweiten Bürgermeister gilt der bereits 2020 abgelegte Amtseid weiter.
zur Kenntnis genommen
TOP 5 | Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) |
Sachverhalt:
Die dem Gemeinderat angehörenden Fraktionen bzw. Parteien und Wählergruppen haben im Vorfeld der konstituierenden Sitzung den Inhalt der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erörtert.
Das Ergebnis daraus wurde von der Gemeindeverwaltung in einen Entwurf umgearbeitet, der dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung zugegangen ist und nunmehr zur Entscheidung vorliegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 35, 40, 41, 56, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die vorgelegte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, wie der Sitzung als Entwurf zu den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 6 | Erlass einer Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Wertach 2026 - 2032 |
Sachverhalt:
Die dem Gemeinderat angehörenden Fraktionen bzw. Parteien und Wählergruppen haben im Vorfeld der konstituierenden Sitzung den Inhalt der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2026/2032 erörtert.
Das Ergebnis daraus wurde von der Gemeindeverwaltung in einen Entwurf umgearbeitet, der mit der Ladung zur Sitzung allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen ist nunmehr zur Entscheidung vorliegt.
Die Referenten sollen erst in der Juni Sitzung bestimmt werden.
Es wird der Vorschlag gemacht, dass es für Kinder und Familie nicht nur einen, sondern 2 Referenten geben soll.
Beim vorgeschlagenen Sitzungstag am ersten Donnerstag im Monat soll es bleiben. Über den Sitzungsbeginn wird beraten; ins Gespräch gebracht wird statt 19.00 Uhr ein Beginn erst um 19.30 Uhr oder um 20.00 Uhr.
Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt die zur Sitzung als Anlage beigefügte und vorgelegte Geschäftsordnung gemäß Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein: 0
b) Es sollen 2 Referenten für Kinder und Familie bestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja: 12 Nein: 3
c) Für einen Sitzungsbeginn um 19.30 Uhr spricht sich Max Wittwer aus, Für einen Sitzungsbeginn um 20.00 Uhr spricht sich Christian Haug aus. Abgestimmt wird über einen Sitzungsbeginn dann um 19.00 Uhr
Abstimmungsergebnis: Ja: 11 Nein: 4
TOP 7 | Bildung und Besetzung der Ausschüsse |
Sachverhalt:
Nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) sind die Ausschüsse des Gemeinderats entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen zu besetzen. Dabei gelten auch einzelne Gemeinderatsmitglieder ohne Fraktionszugehörigkeit als Gruppe.
Die Verteilung der Ausschusssitze erfolgt gemäß der geltenden Satzung grundsätzlich nach dem mathematischen Verfahren Sainte-Laguë/Schepers.
Verändert sich während der Wahlperiode das Stärkeverhältnis im Gemeinderat, ist eine Neuberechnung der Sitzverteilung vorzunehmen.
Die Bestellung von Stellvertretungen für Ausschussmitglieder erfolgt auf Vorschlag der jeweiligen Fraktionen und Gruppen.
Der Vorsitz in den Ausschüssen wird gemäß Art. 33 Abs. 2 GO durch die erste Bürgermeisterin, eine Stellvertretung oder ein bestimmtes Gemeinderatsmitglied geführt.
Den Vorsitz im Haupt- u. Finanzausschuss in Angelegenheiten der Rechnungsprüfung führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied (Art. 103 Abs. 2 GO).
Für die Besetzung der Ausschüsse wurden sind seitens der Fraktionen folgende Vorschläge eingegangen:
| Haupt- u. Finanzausschuss | |
| Mitglied | Stellvertretung |
| Katharina Willer | Nicole Wittwer |
| Dr. Alexandra Niederwald | Carolin Göhl |
| Alois Silberbauer | Wolfgang Speiser |
| Peter Enderle | Andreas Blenk |
| Clemens Suntheim | Frank Fischer |
| Hubert Heinzelmann | Max Wittwer |
| Bau- u. Umweltausschuss | |
| Mitglied | Stellvertretung |
| Nicole Wittwer | Katharina Willer |
| Carolin Göhl | Dr. Alexandra Niederwald |
| Andreas Hiller | Alois Silberbauer |
| Andreas Blenk | Peter Enderle |
| Frank Fischer | Clemens Suntheim |
| Christian Haug | Hubert Heinzelmann |
| Tourismusausschuss | |
| Mitglied | Stellvertretung |
| Nicole Wittwer | Katharina Willer |
| Dr. Alexandra Niederwald | Carolin Göhl |
| Wolfgang Speiser | Andreas Hiller |
| Peter Enderle | Andreas Blenk |
| Frank Fischer | Clemens Suntheim |
| Max Wittwer | Christian Haug |
Die Ausschüsse sind gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in vorberatender Funktion tätig.
Für den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss in Verbindung mit der örtlichen Rechnungsprüfung schlägt Andreas Hiller Herrn Alois Silberbauer vor.
Clemens Suntheim schlägt für die Stellvertretung in dieser Funktion Frau Katharina Willer vor.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 8 | Bestellung der Bürgermeisterin zur Eheschließungsbeamtin |
Sachverhalt:
Städte und Gemeinden können ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.
Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.
Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen (§ 2 Abs. 3 AVPStG).
Die bisherigen Bestellungen der Bürgermeister/innen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG sind mit Ablauf ihrer Amtszeit erloschen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 AVPStG).
Die Bestellung der Ersten Bürgermeisterin gilt aufgrund ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort (§ 3 Abs. 3 Satz 1 AVPStG).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Erste Bürgermeisterin des Marktes Wertach, Frau Gertrud Knoll, zur Standesbeamtin für das Standesamt Wertach, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG, zu bestellen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
TOP 9 | Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 02.04.2026 |
Sachverhalt:
Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2026 ist den Ratsmitglieder zugestellt worden.
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
| TOP 10 | Baurecht: Behandlung von Bauanträgen |
| TOP 10.1 | Abbruch und Neubau einer Wohnung mit Garagen in Hinterreute 3, FlNr. 2918, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt den Abbruch des Bestandsgebäudes sowie den Neubau einer Wohnung mit Garage. Das Vorhaben liegt im Bereich der Außenbereichssatzung Hinterreute und beurteilt sich planungsrechtlich nach Art. 35 Abs. 6 BauGB.
Die Verwaltung erachtet das Bauvorhaben für zulässig.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 10.2 | Erweiterung und Nutzungsänderung eines forstwirtschaftlichen Stadels mit Werkstatt beim Anwesen Rathausstraße 5 und 5a, FlNr. 15/5, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt die Erweiterung des forstwirtschaftlichen Stadels mit Nebenräumen (privat genutzte nicht gewerbliche Werkstatt) bei seinem Wohnhaus.
Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 30 BauGB, da es im Bebauungsplangebiet „Neue Ortstmitte“ liegt. Qualifizierte Festsetzungen liegen für das Baugrundstück nicht vor, so dass sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB beurteilt; nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Gebäude nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein. Nach Art. 6 BayBO ist die vorgesehene Grenzbebauung nach Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 für Gebäude ohne Aufenthaltsräume ohne Einhaltung von Grenzabständen möglich. Eine verfahrensfreie Errichtung der Erweiterung kommt deswegen nicht in Frage, weil der neue Gebäudeteil flächenmäßig geringfügig über der Freigrenze von 50 m² nach Art. 57 Abs.1 Nr. 1 BayBO liegt.
Gemeinderatsmitglied Christian Haug ist von Beratung und Abstimmung nach Art. 49 Abs. 3 GO ausgeschlossen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
TOP 10.3 | Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Alpenstraße 9 1/2, FlNr. 251/2 u. 253/2, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Die Bauherrin beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Alpenstraße. Das Grundstück stellt eine Baulücke dar, so dass sich das Vorhaben planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Da es sich in die umgebende Bebauung einfügt und die Erschließung gesichert werden kann, wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens empfohlen.
Die Verwaltung hat den Hinweis erhalten, dass der Kanal, an den das Vorhaben angeschlossen werden soll, in einem schlechten Zustand ist und saniert werden muss. Hierauf ist die Bauherrin hinzuweisen. Außerdem wurde empfohlen die Auflage auszusprechen, dass das Niederschlagswasser primär auf dem Grundstück zu versickern ist und lediglich der Überlauf des Sickerschachts an den (Mischwasser-) Kanal angeschlossen werden darf.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die Bauherrin ist durch die Gemeinde aufzufordern, ein Entwässerungsgesuch einzureichen, in dem die Entwässerung des Niederschlagwassers in den Kanal über einen Sickerschacht dargestellt ist.
Für den im Grundstück verlegten Abwasserkanal soll eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Marktes Wertach von der Antragstellerin bestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 10.4 | Tektur zum Einbau einer weiteren Wohnung in das Bestandsgebäude Vorderreute 16, FlNr. 2438, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt, in das bestehende Wohngebäude in Vorderreute eine zusätzliche 7. Wohnung einzubauen. Planungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB, da es sich beim Ortsteil Vorderreute um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt und dieser im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt ist. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein. Für die Wohnung ist 1,5 neue Stellplätze anzulegen, was im Hinblick auf die Größe des Baugrundstückes unproblematisch ist. Daher wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens empfohlen.
Max Wittwer war nach Art. 49 Abs. 3 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
TOP 11 | Vergabe der Arbeiten zur Erstellung einer PV-Anlage bei der Kläranlage |
Sachverhalt:
Geplant ist, auf dem Gebläsehaus in der Kläranlage eine neue PV-Anlage zu errichten.
Größtmögliche Anlage 12,42 kWp.
Die Leistung kann zu 100 % direkt vor Ort genutzt werden.
So erreichen wir eine Armortiation von knapp 4 Jahren.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Bieter 1 mit einer Bruttosumme von 12.849,44 € den Auftrag zu erteilen.
(Preis bildet sich aus der Anlage 11.947,59 € Netto + Programmierung 901,85 € Brutto)
Mit der Programmierung (Einbindung ins bestehende System) wird die Fa. Tronic Design beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 12 | Vergabe von Sanierungsarbeiten zur Instandhaltung der Pumpstation in der Industriestraße |
Sachverhalt:
In der Pumpenstation Industriestraße ist vor kurzem das Störmeldegerät ausgefallen.
Das Meldegerät besteht aus zwei Teilen.
Einmal die Messeinheit (Luftmessung) und zum anderem einem Telefonwählgerät dass die Meldung weitergibt. Ausgefallen bzw. defekt ist das Telefonwählgerät.
Luftmessung: Sehr anfällig, kleines Loch in der Leitung reicht aus, um keine Meldung mehr abzugeben (Problem Bestand schon bei diversen Bauprojekten mit erheblichen Schäden)
Telefongerät: Simkarte mit monatlichen kosten (sehr gering)
Nun gibt es 3 Varianten um das Pumpenhaus wieder Instand zu setzen.
Variante 1:
Defektes Telefonwählgerät gleichwertig zu ersetzten/tauschen – Kosten belaufen sich hierbei auf ca. 2.000 € Netto.
Variante 2:
Aufschaltung auf das System von TroniqDesign (Leitsystem Kläranlage). Hier laufen bereits heute die Störmeldungen auf und werden verteilt. Hierbei wird nur das Meldesystem gewechselt. Die Messeinheit (Luftmessung) bleibt bestehen.
Kosten belaufen sich auf ca. 5.000 € Netto
Variante 3:
Aufschaltung auf das System von TroniqDesign wie bei Variante 2. Zusätzlich wird die Sensortechnik auf neusten Standard getauscht (Radarmessung). Die Radarmessung funktioniert nahezu ausfallsfrei und wird mit Batterie (USV) geschützt um auch bei Stromausfall die Störmeldung verzögerungsfrei an den Abwassermeister weiterzugeben.
Bei den Umbaumaßnahmen der Variante ist auch der Anschluss für das Notstromaggregat vorgesehen.
Kosten belaufen sich hierbei auf 10.800 € Netto.
(Radarmessung ca. 2.100 € Netto, Anschluss Notstrom ca. 1.800 € Netto )
Bei Ausführung der Variante 1 ist eine weitere Modernisierung der Anlage ohne massive Kosten nicht möglich.
Die Variante 2 stellt den Grundstock für die Variante 3 (Vollmodernisierung) da.
Hierbei ist es möglich, dieses Jahr die Variante 2 zu realisieren und im Jahr 2027 auf die Variante 3 aufzustocken. Die Kosten der Variante können dann natürlich in Abzug gebracht werden. Die Material- und Arbeitskosten können sich jedoch bis 2027 ändern.
Über die Vor- und Nachteile der Varianten wird diskutiert. Nach Abschluss kommt man überein, über eine Kombination aus Variante 2 und 3 abstimmen zu lassen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt,
Variante 2/3:
Aufschaltung auf das aktuelle System der Kläranlage (TroniqDesign) ohne Austausch der Sensortechnik als Grundstock für das kommende Jahr 2027, wobei zusätzlich der Anschluss für das Notstromaggregat geschaffen werden soll.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 13 | Vergabe der Befahrung der bestehenden Wasserleitung von der Quelle Obere Metz |
Sachverhalt:
Aktuell ist im Rathaus und im Bauhof nicht bekannt, wo die Wasserleitung exakt verläuft. Um diese zu orten sind 2 Tage Arbeit nötig; die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000,-€; im Haushalt ist die Maßnahme vorgesehen.
Beschluss:
Die Arbeiten können beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 14 | Anfragen und Berichte |
Sachverhalt:
a) Unter Hinweis auf die Vorlage in der Sitzung am 02.04.2026 wird mitgeteilt, dass zur Chlorierung im Freibad (Sportbecken) ein Marmorkiesturm installiert wurde; dies stellt eine ökologisch sinnvollere Lösung dar, um den ph-Wert auf natürliche Weise zu regulieren. Die Maßnahme wird bezuschusst und ist im HH enthalten; die Maßnahme amortisiert sich sehr zügig. Im nächsten Jahr wir die Lösung für die restlichen Becken auch umgesetzt.
b) Das Freibad wird zu Pfningsten geöffnet; aktuell wurde die Steuerung neu konfiguriert.
c) Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 11.06.2026 vorgesehen, die Einladung erfolgt digital für die Ratsmitglieder; die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt für die Öffentlichkeit wird beibehalten.
d) Ein Ratsmitglied spricht die unbefriedigende Parksituation beim Kindergarten/ Mütterkurheim an. Die Bürgermeisterin teilt mit, die Kongregation plane die Anlegung eines größeren Parkplatzes auf eigenem Grundstück hinter dem Haus.
e) Ein anderes Ratsmitglied weist auf den schlechten Zustand des Schießbachtobelweges hin und bittet hier um Abhilfe.
Wertach, 15.06.2026 | |
Für die Richtigkeit: | |
Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer |