Wertach
Vollzug der Wassergesetze; § 15 WHG
Einleitung von Niederschlagswasser aus der Straßen- und Grundstücksentwässerung des Ortsteils Hinterreute in einen vorhandenen Zubringer zum Grüntensee Antragsteller: Markt Wertach, Rathausstraße 3, 87497 Wertach I. Der Antragsteller beantragt für die Einleitung von Niederschlagswasser aus der Straßen- und Grundstücksentwässerung des Ortsteils Hinterreute in einen Zubringer zum Grüntensee die wasserrechtliche Erlaubnis. II. …