Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Nachfolgende Satzung wird hiermit bekannt gemacht: Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Der Markt Wertach erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: § 1 Zusammensetzung des Gemeinderats Der Gemeinderat besteht aus der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin und 14 ehrenamtlichen Mitgliedern. § 2 Ausschüsse (1) Der Gemeinderat …