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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 26/2025
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (12 Ratsmitglieder). Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 08.05.2025

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 08.05.2025 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 3

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 3.1

Neubau der Alpe Probst, Langasse 36, FlNr. 4333, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Beantragt wird der Abbruch und Neuaufbau der Alpe Probst (neue zugeteilte Hausnummer Langgasse 36).

Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 BauGB und ist landwirtschaftlich privilegiert. Eine entsprechend positive Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft wird bei dieser gemeindlichen Einschätzung vorausgesetzt.

Es wird festgestellt, dass der Bauherr auf eigene Kosten einen Anschluss an die Trinkwasserversorgung des Marktes Wertach hergestellt hat. Diese Leitung muss aber den Winter über stillgelegt werden (Gefahr des Einfrierens wg. teilweiser Leitungsführung unter Brückenbauwerken hindurch). Vor Inbetriebnahme der Alp ist nachzuweisen, dass für den Brandfall ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht oder eine andere Alternative für einen ausreichenden Brandschutz gefunden wird. Ein Anschluss an einen gemeindlichen Hydranten ist nicht möglich.

Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist ebenfalls nicht möglich, weswegen der Bauherr sich bereits um eine andere Lösung der ordnungsgemäßen, dem Stand der Technik entsprechenden, Abwasserbeseitigung kümmert.

Auf der Alp ist eine Übernachtungsmöglichkeit für den Hirten vorgesehen. Es soll darauf hingewiesen werden, dass keine gewerbliche Vermietung des Wohnraumes stattfinden darf.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass im Winter zur Alp keine gemeindliche Schneeräumung erfolgt.

Ein Ratsmitglied möchte wissen, wie sichergestellt ist, dass der beantragte Abbruch des Bestandsgebäudes auch tatsächlich erfolgt. Dies entsprechend zu regeln ist Sache der Genehmigungsbehörde.

Beschluss:

Der Marktgemeindrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB).

Die Übernachtungsmöglichkeit dient der privilegierten Nutzung der Alp; es darf keine gewerbliche Vermietung erfolgen.

Für ausreichend Löschwasser muss der Bauherr selbst sorgen.

Der Weg zur Alp wird im Winter nicht vom Bauhof geräumt oder gestreut.

Es sollte sichergestellt werden, dass der Abbruch des Bestandsgebäudes auch tatsächlich erfolgt.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 3.2

Neubau eines Carports und Schopfes beim Anwesen Hinterreute 2, FlNr. 2919, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Die Bauherren beantragen den Neubau eines Carportes mit Schopf im Ortsteil Hinterreute. Der Carport soll der Unterbringung von 3 Fahrzeugen dienen.

Das Vorhaben liegt in Hinterreute im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, innerhalb des Bereichs, für den eine Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB erlassen wurde.

Der Carport ist danach grundsätzlich zulässig nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Seitens der Gemeinde wird der Neubau des Carports an dieser Stelle begrüßt, da er zur Entlastung des parkenden Verkehrs im räumlich engen Straßenbereich des Ortsteiles Hinterreute führen dürfte.

Für die Erteilung der Baugenehmigung sind nach Mitteilung des Planers insgesamt 3 Abweichungen notwendig, einmal für die Überschneidung der Abstandsflächen des Carports mit dem Bestandsgebäude (das dem gleichen Eigentümer gehört), dann für eine geringfügige Befreiung über die Straßenmitte hinaus und letztlich für die Nichteinhaltung der Mindestabstandsfläche von 3 m vor dem Carport selbst.

Die Erteilung der beantragten Abweichungen obliegt dem Landratsamt Oberallgäu als Baugenehmigungsbehörde; keine der beantragten Abweichungen begegnet Bedenken bei der Verwaltung: die Überschneidung der Abstandsflächen führt u.E. nicht zu einer Beeinträchtigung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung des Bestandsgebäudes; die Überschreitung der Abstandsfläche beim Straßengrundstück ist marginal und wg. der Situierung des ehemaligen Milchhäuschens ist dort eine anderweitige bauliche Nutzung sowieso kaum denkbar.

Was die Nichteinhaltung der Stellfläche vor dem Carport angeht ist aus Sicht der Verwaltung maßgebend, dass die Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird, weil eine Einfahrt in einen Carport jederzeit möglich ist, ohne das zwingend ein Fahrzeug vor dem Carport dort abgestellt werden müsste, wie das zum Öffnen eines Garagentores notwendig sein könnte. Weiter ist von Bedeutung, dass es sich letztlich um eine Sackgasse handelt und um keine Durchfahrtsstraße, so dass hier vor Ort nur Quell- und Zielverkehr stattfindet und die Örtlichkeit insofern einer Wohnstraße vergleichbar ist.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Die Erteilung der beantragten Abweichungen wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 3.3

Neubau von Gebäuden für die schulische Mittagsbetreuung auf dem Grundstück FlNr. 473/1, Am Berg 4, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Markt Wertach möchte im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung schaffen, die derzeit provisorisch im Schulgebäude untergebracht sind.

Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB und wird für zulässig erachtet. Die Gebäude fügen sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein; der Standort ist zudem der einzig verbliebene vor dem Hintergrund, dass die Mittagsbetreuung nur innerhalb eines Umkreises von der Schule entfernt stattfinden darf, der es den Kindern erlaubt, diese Mittagbetreuung fußläufig binnen 5 Minuten zu erreichen.

In den insgesamt 3 Gebäudeteilen werden alle Räumlichkeiten (Küche, Speiseraum, Gruppenräume, Raum für Sport, Lager etc.) geschaffen, die zum langfristigen Betrieb der Mittagsbetreuung als Teil der staatl. geforderten Ganztagesbetreuung notwendig sind. Notwendige Stellplätze sind im Untergeschoß untergebracht.

Aus der Ratssitzung wird festgehalten:

Man müsse auch daran denken, auf der Straßenseite, die an die Mittagsbetreuung angrenzt, einen Gehweg zu schaffen.

Man solle bedenken, dass möglichst auch der Grünflächenbereich rollstuhlgerecht erreicht werden können sollte.

Auf Frage wird mitgeilt, dass wir mit einer Pauschalförderung, die bis zu ca. 1,3 Mio € betragen kann, für die Gebäude rechnen können. Außerdem müssen von den Gesamtkosten noch die Kosten für die Heizzentrale in Abzug gebracht werden.

Ein Ratsmitglied hält abschließend fest, man müsse froh sein, dass uns das Gelände für die Mittagsbetreuung inzwischen zur Verfügung steht und die jahrelangen Verhandlungen mit den amerikanischen Grundeigentümern insofern erfolgreich waren.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 3.4

Neubau eines Schopfes beim Wohngebäude Panoramaweg 23, FlNr. 491, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Neubau eines Schopfes mit Pelletlager an der Grundstücksgrenze. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet Panoramaweg und beurteilt sich planungsrechtlich nach § 30 BauGB.

Das neue Gebäude hält nach Auffassung der Verwaltung die Maße für eine zulässige Grenzbebauung nach Art. 6 BayBO ein. Allerdings ist für den Standort keine Baugrenze dargestellt, so dass insofern eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen werden müsste. Dies erscheint aber im konkreten Fall deswegen möglich, weil der Markt Wertach im Lauf der letzten Jahre und Jahrzehnte eine Reihe von Grenzgebäuden im Bebauungsplangebiet zugelassen hat, die größtenteils außerhalb der Baugrenzen liegen; insofern dürfte eine Selbstbindung der Verwaltung vorliegen.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen; auch für die Erteilung notwendiger Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

TOP 4

Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs "östlicher Ortseingang" (Feuerwehrhaus);

Beschlussfassung zur Einleitung der Verfahren nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Die Bürgermeisterin teilt mit, es hätten leider noch nicht mit allen beteiligten Planungsbüros die notwendigen Vorabstimmungen stattfinden können, weswegen der Tagesordnungspunkt öffentlich erst in der nächsten Sitzung behandelt werden kann.

TOP 5

Verschiedenes

a) Die Bürgermeisterin teilt mit, dass das Starzlachauenbad (Freibad) geöffnet ist.

b) Die Bürgermeisterin teilt weiter mit, dass die Baugenehmigung für den Anbau an den Freibadkiosk erteilt worden ist.

c) Ein Ratsmitglied weist auf den schlechten Asphaltzustand der Straße Richtung Ellegg ab dem Bereich von Keck´s Stadel hin. Hier müsse möglichst bald nachgebessert werden. Es wird geantwortet, dass Ausbesserungsarbeiten an der Alpenstraße nach der Unterführung Richtung HausNr. 26 anstünden und man in diesem Zusammenhang dann auch im oben genannten Bereich tätig werde.

d) Die nächste öffentliche Ratssitzung ist für Donnerstag, 03.07.2025 vorgesehen.

e) Ein Ratsmitglied bat zu prüfen, ob es u.U. einen besseren Standort für den Defibrillator gäbe, der in der Kirche untergebracht sei; dieser ist nach Schließung der Kirche nicht öffentlich zugänglich.

Wertach, 24.06.2025
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll
Jörg Meyer
Erste Bürgermeisterin
Schriftführer