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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 26/2026
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

TOP 1

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2026

Sachverhalt:

Die Erste Bürgermeisterin begrüßte alle Anwesenden und lobte das zahlreiche Erscheinen und Interesse an der Gemeindearbeit der teilnehmenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit, erteilte der Gemeinderat sein Einverständnis zur Tagesordnung.

Die Sitzungsniederschrift vom 07.05.26 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Es ergaben sich keine Fragen oder Anmerkungen zum Protokoll.

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:  Ja 13, Nein 0

TOP 2

Behandlung von Bauanträgen

TOP 2.1

Errichtung eines Viehunterstandes mit Lagerräumen auf FlNr. 2035, Gem. Wertach, Bichel 38

Sachverhalt:

Der Antragssteller beantragt den Neubau eines Viehunterstandes mit Lagerräumen. Der Antragsteller bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb, so dass sich das Bauvorhaben planungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt und landwirtschaftlich privilegiert ist.

Der Marktgemeinderat hat eine persönliche Beteiligung des Gemeinderatsmitgliedes Hubert Heinzelmann nach Art. 49 Abs. 3 GO festgestellt. Herr GR Hubert Heinzelmann hat daher gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:  Ja 12, Nein 0

TOP 2.2

Errichtung einer Werbeanlage auf FlNr. 12, Gem. Wertach, Marktstraße 5

Sachverhalt:

Die Bauherrin beantragt die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage beim Zugang zum Hoteleingang (s. Lageplan Außenanlagen). Sollte die Werbefläche kleiner als 1,50 qm sein, ist die Errichtung verfahrensfrei möglich (= Baugenehmigung muss nicht beantragt werden); für den Fall, dass diese Größe überschritten wird, wäre die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich.

Der Bebauungsplan sieht die Errichtung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung vor, so dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens empfohlen wird.

Allerdings ist mit dem Verein, der den Maibaum aufstellt abzuklären, dass der vorgesehene Standort des Aufstellens des Maibaumes nicht unnötig erschwert oder dieses gar unmöglich macht.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Standort wird an der bestehenden Mauer Richtung Kramerweg verschoben. Aufstellung parallel zur bestehenden Mauer.

Abstimmungsergebnis:  Ja 13, Nein 0

TOP 2.3

Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Betriebsstoffgarage auf FlNr. 3728, Gem. Wertach, Oberellegg 3

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Betriebsstoffgarage mit einer Fläche knapp unterhalb von 50 qm an der Grundstücksgrenze. Das Vorhaben dient der ausgeübten Landwirtschaft und beurteilt sich somit planungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 BauGB; es handelt sich somit um ein privilegiertes Vorhaben.

Der Marktgemeinderat hat eine persönliche Beteiligung des Gemeinderatsmitgliedes Wolfgang Speiser nach Art. 49 Abs. 3 GO festgestellt. Herr GR Wolfgang Speiser hat daher gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0

TOP 2.4

Anbau eines Wintergartens beim Anwesen Langgasse 18, FlNr. 4353, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Gegenstand des Bauantrages ist die Errichtung eines Erkers bei einem genehmigten Wohngebäude im Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben im Außenbereich) und ist nach Auffassung der Verwaltung nach § 35 Abs. 4 BauGB als angemessene Erweiterung genehmigungsfähig, weswegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens empfohlen wird. Da es sich lediglich um die Genehmigung der Erweiterung einer bestehenden Wohnung handelt, ist die Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzes nicht erforderlich. Die Frage der Erteilung einer Abweichung wg. Nichteinhaltens der erforderlichen Abstandsfläche ist eine bauordnungsrechtliche Frage, die vom LRA als Genehmigungsbehörde zu klären wäre; u. E. käme grundsätzlich auch eine Abstandsflächenübernahme in Frage.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0

TOP 2.5

Abbruch des bestehenden Dachgeschoßes und Neubau des Dachgeschoßes mit Gaupen und Balkon am Anwesen Marktstr. 22, FlNr. 40, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Beim bestehenden Wohnhaus soll das Dachgeschoß abgebrochen werden und anschließend neu aufgebaut werden, wobei hier dann zusätzlich Gaupen entstehen sollen. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB und liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich. Die Zulässigkeit ergibt sich somit dann, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß in die umgebende Bebauung einfügt. Hiervon geht die Verwaltung aus, auch wenn sich die Firsthöhe geringfügig ändert und künftig höher liegt. Damit einher geht eine größere Abstandsfläche insbesondere in westlicher Richtung, so dass für die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht nur die öffentlich-rechtliche Einvernehmenserteilung des Marktes Wertach notwendig ist, sondern auch die privatrechtliche Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme auf FlNr. 150/25. Diese Flurnummer umfasst die öffentlich gewidmete Straße, die bis zu ihrer Straßenmitte für Abstandsflächen in Anspruch genommen werden kann. Die Abstandsfläche der Gaupen ragt aber über die Straßenmitte hinaus. Somit wäre ein Nachbar auf der FlNr. 45 schlechter gestellt, weil die Abstandsfläche eines dort neu entstehenden Gebäudes nicht mehr bis zur Straßenmitte reichen dürfte, sondern nur bis zur übernommenen Abstandsfläche. Da Eigentümer des Baugrundstückes und des Nachbargrundstückes die gleichen Personen sind, ist diese Überlegung aber unbeachtlich und seitens der Gemeindeverwaltung wird empfohlen, der beantragten Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Punkte 1+2 BayBO zu zustimmen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 Punkte 1 + 2 BayBO zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0

TOP 3

Geschäftsordnung

TOP 3.1

Besetzung der Referentenposten

Sachverhalt:

Der Gemeinderat des Marktes Wertach hat in der konstituierenden Sitzung seine Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2026-2032 beschlossen.

In dieser sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 folgende Referentenposten festgelegt worden:

1 Kinder- u. Familienreferent/in

1 Jugendreferent/in

Diese Posten werden gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung aus der Mitte des Gemeinderates besetzt.

Hierzu sind in der Verwaltung folgende Vorschläge eingegangen:

Kinder- u. Familienreferent/in

Frau Nicole Wittwer

Jugendreferent/in

Frau Carolin Göhl

Herr Peter Enderle

Die vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder wurden vor der Wahl dazu befragt, ob sie den jeweiligen Referentenposten wahrnehmen möchten. Hierbei hat Herr Peter Enderle dies verneint. Alle weiteren Vorschläge konnten bestehen bleiben.

Zudem wurden in der Geschäftsordnung unter § 7 Abs. 2 Nr. 6 folgende weitere Referentenposten festgelegt:

1 Seniorenreferent/in

1 Behindertenreferent/in

Diese Posten werden gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Hier sollen geeignete Personen aus der Bürgerschaft bestellt werden.

Seitens der Verwaltung werden folgende Personen für diese Referentenposten vorgeschlagen:

Seniorenreferentin

Frau Rita Haslach

Behindertenreferent

Herr Günther Stangl

Seitens der Verwaltung wurde bereits mit Frau Rita Haslach und Herrn Günther Stangl gesprochen. Beide würden die jeweiligen Referentenposten wieder gerne übernehmen.

Beschluss:

  1. Für den Posten der Kinder- u. Familienreferentin wird aus der Mitte des Gemeinderates Frau Nicole Wittwer bestellt.

Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0

  1. Für den Posten der Jugendreferentin wird aus der Mitte des Gemeinderates Frau Cornelia Göhl bestellt.

Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0

  1. Für den Posten der Seniorenreferentin wird aus der Mitte der Bürgerschaft für die Dauer von drei Jahren Frau Rita Haslach bestellt.

Abstimmungsergebnis:  Ja 13, Nein 0

  1. Für den Posten des Behindertenreferenten wird aus der Mitte der Bürgerschaft für die Dauer von drei Jahren Herr Günther Stangl bestellt.

Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0

TOP 4

Bestellung eines/r Eheschließungsstandesbeamten/in aus dem Kreis der stv. Bürgermeister/in

Sachverhalt:

Der Gemeinderat kann beschließen, dass neben der ersten Bürgermeisterin auch weitere Bürgermeister das Amt des/der Eheschließungsstandesbeamtin/en übernehmen können. Voraussetzung ist deren Bereitschaft zur Übernahme dieses Amtes, die Teilnahme an einer fachspezifischen Schulung und ein diesbezüglicher Bestellungsbeschluss des Marktgemeinderates.

Unsere Dritte Bürgermeisterin Katharina Willer hat sich bereit erklärt, als Eheschließungsstandesbeamtin zur Verfügung zu stehen.

Seitens der Verwaltung wurde sie daher zu einer diesbezüglichen Schulung, die am 06.07.2026 stattfindet, angemeldet. Sofern der Marktgemeinderat nun beschließt, Frau Willer zur Eheschließungsstandesbeamtin zu ernennen, könnte sie dieses Amt nach erfolgreichem Abschluss der Schulung wahrnehmen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Dritte Bürgermeisterin Katharina Willer nach Vorlage des Schulungsnachweises mit Wirkung vom 10.07.2026 zur Eheschließungsstandesbeamtin im Standesamtsbezirk Wertach zu bestellen.

Abstimmungsergebnis:  Ja 12, Nein 0

TOP 5

Behandlung eines Antrages auf Sperrzeitverkürzung

Sachverhalt:

Zwei Wertacher Musikgruppen möchten aufgrund ihres anstehenden Jubiläums ein Jubiläumskonzert im Kurpark veranstalten. Es handelt sich um die Musikgruppen Obnoxious Revenge (20-jähriges Bestehen) und die Band Noise (10-jähriges Jubiläum). Die Veranstalter haben dieses Konzert fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt und eine Erlaubnis für dieses Event am 31.07.2026 von 19.00 Uhr bis 0.00 Uhr beantragt. Bei schlechtem Wetter soll es einen Ausweichtermin für das Konzert am 07.08.2026 geben.

Seitens der Verwaltung wird jede Veranstaltung auf die bestehenden Vorschriften und Vorgaben geprüft und eine entsprechende Genehmigung mit Auflagen wie z. B. Ausschankende, Musikende, etc. erlassen. Hierbei werden alle Belange der Öffentlichkeit betrachtet und berücksichtigt.

Um eine Gleichberechtigung für alle Veranstalter herbeizuführen, soll die bestehende Sperrzeitverordnung aus dem Jahr 2013 unter Berücksichtigung der rechtlichen Regelungen und aktuellen Vorgaben für Vergnügungsstätten nach dem Landesstraf- u. Verordnungsgesetzes (LStVG) überarbeitet und ggf. auch angepasst werden. Die Bürgermeisterin betont jedoch, dass die Veranstaltungen weiterhin im Einzelfall betrachtet und geprüft werden müssen und nicht alle Vorhaben in diesem Bereich miteinander eins zu eins vergleichbar sind. Daher ist es auch sehr wichtig, dass alle Veranstalter nochmals darauf hingewiesen werden, rechtzeitig in der Verwaltung eine Veranstaltungsanzeige vorzunehmen und ggf. auch eine notwendige vorübergehende gaststättenrechtliche Gestattung zu beantragen.

Der Marktgemeinderat möchte eine gerechte und für die Bürgerinnen und Bürger passende Regelung für alle Veranstaltungen finden und wird sich gegen Ende des Jahres mit diesem Thema und einer Neufassung der Sperrzeitverordnung nochmals beschäftigen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, diese entsprechend zu überarbeiten und dem Marktgemeinderat im Herbst/ Winter dieses Jahres einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten.

Der Jubiläumsfeier der beiden Musikgruppen steht der Gemeinderat positiv gegenüber und kann sich hier eine Ausnahmegenehmigung vom Veranstaltungsende bis 0.00 Uhr unter den Auflagen vorstellen, dass die Aufräumarbeiten nur im allernotwendigsten Maße erfolgen und sobald wie möglich die Nachtruhe wieder hergestellt wird. Alle restlichen Aufräumarbeiten sind am Folgetag untertags vom Veranstalter durchzuführen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag der Musikgruppen Obnoxious Revenge und Noise zur Genehmigung ihres Freiluftkonzertes im Kurpark am 31.07.26 bzw. dem Ausweichtermin am 07.08.26 von 19.00 Uhr bis 0.00 Uhr, zu.

Nach dem Musikende um 0.00 Uhr dürfen nur noch die notwendigsten Aufräumarbeiten durchgeführt werden und die allgemeine Nachtruhe ist wieder herzustellen. Alle weiteren Aufräumarbeiten sind am Folgetag untertags abzuleisten.

Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0

TOP 6

Anfragen und Berichte

Sachverhalt:

Die Bürgermeisterin berichtete, dass die nächste Marktgemeinderatssitzung voraussichtlich am Donnerstag, den 02. Juli um 19.00 Uhr stattfinden wird.

Weiterhin gab sie bekannt, dass die Ortung der Wasserleitung vom Abzweig Metzerberg bis zur Stürzel Säge erfolgreich war. Die Verwaltung ist derzeit dabei ein Angebot für die Verfilmung einzuholen, um nun den Zustand der Leitung überprüfen zu können.

Mit großer Freude gab Frau Bürgermeisterin Knoll auch bekannt, dass nun für die Essensbelieferung der Kindertagesstätten sowie der Mittagsbetreuung gemeinsam ein Caterer gefunden werden konnte und die Verwaltung hier derzeit die entsprechenden Verträge abschließt. Es handelt sich um die Firma Lucky Lunch aus Waltenhofen.

Ebenso erfreulich sei die Tatsache, dass derzeit ein Antrag bei einer Stiftung am Laufen sei, für die Anschaffung eines sog. Seniorenbusses. Hierzu wurde seitens der Verwaltung ein Konzept erstellt und mehrere Angebote für die Beschaffung eines geeigneten Fahrzeuges eingeholt. Frau Bürgermeisterin Knoll bedankte sich an dieser Stelle auch ausdrücklich für die außerordentliche Arbeit und das über das normale Maß hinausgehende Engagement der Wertacher Seniorenreferentin Frau Rita Haslach. Sie war u. a. maßgeblich an diesem Projekt beteiligt und leistet für den Ort Wertach eine sehr wertvolle Arbeit im Bereich der Seniorenbetreuung.

Die Außenanlagen beim Engel nehmen täglich Form an und bis zum ersten Heimatabend am 15. Juli sollen laut der Ersten Bürgermeisterin diese soweit fertiggestellt sein, dass der Platz wieder als Veranstaltungsort genutzt werden kann.

Gleichzeitig berichtete sie, dass die Solaranlage sowie der neue Wassersauger im Freibad nun in Betrieb genommen werden konnten und freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher des Bades.

Zum Schluss der öffentlichen Sitzung wies Frau Bürgermeisterin Knoll noch auf das derzeitige Problem mit den kranken Füchsen in Wertach hin. Bereits in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblättles wurde hierauf hingewiesen. Danach kam es bedauerlicherweise zu weiteren Attacken gegen Menschen durch mit der Krankheit Staupe infizierten Füchsen. Seitens des Marktes Wertach wurde daraufhin noch vor dem Feiertag Fronleichnam eine Abschussgenehmigung beim Landratsamt Oberallgäu für kranke Füchse im befriedeten Gebiet erwirkt. Sie bittet alle Bürgerinnen und Bürger wachsam zu sein und Vorfälle umgehend bei der Gemeinde zu melden.

Wertach, 23.06.2026
Für die Richtigkeit:
gez. Gertrud Knoll
Corina Rau
Erste Bürgermeisterin
Schriftführer/in