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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 28/2023
Markt Wertach
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Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.07.2023

Öffentliche Sitzung

TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt der 2. Bürgermeister fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (10 Ratsmitglieder). Da die Bürgermeisterin einen wichtigen anderen dienstlichen Termin wahrzunehmen hat obliegt die Sitzungsleitung heute dem 2. Bürgermeister.

TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 01.06.2023

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 01.06.2023 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0

TOP 3 Behandlung verschiedener Bauanträge
TOP 3.1 Tekturantrag (Ausbau Tenne, Neubau Garage, Verlegung Wellnessbe-reich, Anbau Büro, Technikraum) zum Bauantrag für Anwesen Vordeschneid 1, FlNr. 3471, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Bauherr hat einen Tekturantrag eingereicht; der Umfang ist oben beschrieben und in den Plänen farbig dargestellt. Insbesondere wird der Wellnessbereich verkleinert und unter die neu zu bauende Garage verlegt, so dass im Süden des Gebäudes sehr aufwändige Erdarbeiten entbehrlich werden.

Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 und Abs. 6 BauGB und wird für zulässig erachtet.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0

TOP 3.2 Anbau eines Schopfes an das Garagengebäude beim Anwesen Igels-bach 2, FlNr. 317/31, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Anbau eines Schopfes an das bestehende genehmigte Garagengebäude. Das Vorhaben liegt im Baugebiet Igelsbach und beurteilt sich somit planungsrechtlich nach § 30 BauGB. Da der Anbau außerhalb der festgesetzten Baugrenzen erfolgen soll ist die Erteilung einer Ausnahme/Befreiung nach § 31 BauGB notwendig, für deren Erteilung die Gemeinde selbst zuständig ist. In der Nachbarschaft sind mit gemeindlicher Zustimmung bereits ähnliche Anbauten entstanden.

Aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass die Situation mit dem gegenüberliegenden Gebäude im Baugebiet, bei dem an die Garage ebenfalls ein Schopf angebaut wurde, wg. der Straßenführung der Langgasse nicht vergleichbar ist. Die Sicht in Richtung Westen bei Ausfahrt aus dem Baugebiet Igelsbach ist wesentlich durch die Hecke im Einfahrtsbereich beeinträchtigt.

Aus diesem Grund wird gefordert, dass der Schopfanbau zwar grundsätzlich ermöglicht werden soll, aber im Einfahrtsbereich die Hecke beseitigt werden muss.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass für den Anbau die erforderliche Ausnahme/Befreiung erteilt wird mit der Maßgabe dass die Hecke beseitigt werden muss.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0

TOP 4 Beschlussfassung zur Beauftragung von Regenerationsmaßnahmen beim Rasenfußballplatz

Sachverhalt:

Der Gemeinderat wird über den Antrag des SSV Wertach auf Kostenbeteiligung für die Beauftragung von Regenerationsmaßnahmen beim Rasenspielfeld informiert. Aus Zeitgründen kann der Auftrag erst im nächsten Jahr erteilt werden, weil nach Abschluss der Maßnahme der Platz eine mehrwöchige Erholungsphase benötigt, die - bei einer Durchführung noch heuer – mit dem Spielplan der Fußballer kollidieren würde. Die Bürgermeisterin hat beim SSV Wertach um Einholung eines zweiten Angebotes gebeten; der Vorstand hat mitgeteilt, die andere Firma werde dieses Angebot in den kommenden Wochen abgeben, wolle den Platz aber für eine sachgerechte Beurteilung selbst noch besichtigen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Beauftragung von Arbeiten zur Regeneration des Rasenspielfeldes zu und stellt dem SSV Wertach eine dem Auftrag entsprechende Bezuschussung in Aussicht; dabei wird von einem Kostenumfang von ca. 13.000,-€ ausgegangen.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0

TOP 5 Verschiedenes

Sachverhalt:

a) Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass der Grüntensee zunehmend verschlammt und unansehnlich wird; es ist die Frage, wie hier für Abhilfe gesorgt werden kann. Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass die Bürgermeisterin in dieser Angelegenheit tätig geworden ist, weil sich die Betreiberin des Campingplatzes schon hilfesuchend an die Gemeinde gewendet hat. Dabei wurde in Erfahrung gebracht, dass der See grundsätzlich und primär dem Hochwasserschutz dient sowie der Regulierung der Wasserstände in Lech und Donau. Nichtsdestotrotz ist man sich aber darüber im Klaren, dass der Grüntensee in Wertach eine sehr wichtige Funktion für den Tourismus hat. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass im nächsten Jahr eine Befliegung/Untersuchung stattfinden soll mit dem Ziel, festzustellen, ob der Grüntensee seine eigentlichen Aufgaben noch erfüllen kann. Unabhängig davon wird die Bürgermeisterin aber auch an höherer Stelle vorstellig werden in der Absicht, eine Erhöhung der Wasserstände im See zu erreichen. Ein anderes Ratsmitglied weist zu Recht darauf hin, dass ja schließlich auch der Steg in den See beim Campingplatz mit LEADER-Mitteln gefördert wurde, was keinen Sinn mache, wenn der See dann nicht auch touristisch genutzt werden kann.

b) Ein Ratsmitglied teilt mit, Eltern von Schulkindern hätten moniert, dass auf dem Schulweg verkehrsrechtswidrig parkende Autos auf dem Gehsteig stünden und Schüler so gezwungen würden, auf die Straße auszuweichen. Man werde sich das im Rathaus genau anschauen und anschließend betroffene Grundstückseigentümer und Fahrzeughalter persönlich ansprechen. Allgemein gilt – was jeder, der einen Führerschein besitzt weiß – dass Parken auf dem Gehweg verboten ist.

c) Die nächste Gemeinderatssitzung ist für Donnerstag, 03.08.2023 vorgesehen.

Wertach, 11.07.2023
Für die Richtigkeit:
Clemens Suntheim —  Jörg Meyer
Zweiter Bürgermeister —  Schriftführer