Öffentliche Sitzung
TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (10 Ratsmitglieder).
TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 02.05.2024
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 02.05.2024 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 9 Nein 0
TOP 3 Behandlung verschiedener Bauanträge
TOP 3.1 Neubau eines Betriebsgebäudes auf FlNr. 214/3, Gem. Wertach, Grüntenseestr. 23; nochmalige Behandlung des Antrages auf Neubau von 4 Chalets hiner dem Anwesen Grüntenseestraße 19
Sachverhalt:
a) Der Bauantrag liegt noch nicht vollständig vor, so dass keine Abstimmung erfolgen kann; anhand der angedachten Situierung des neuen Gebäudes steht allerdings fest, dass bestehende Baugrenzen überschritten würden. Der Marktgemeinderat würde es ausdrücklich begrüßen, wenn man hier zu einer Baugenehmigung unter Gewährung von notwendigen Ausnahmen/Befreiungen käme und nicht den Bebauungsplan ändern müsste, was zeitaufwändig wäre. Das Landratsamt soll entsprechend unterrichtet werden.
b) Der Marktgemeinderat wird darüber informiert, dass das Landratsamt mitgeteilt hat, es handele sich faktisch nicht um 4 Chalets, sondern um 4 Einfamilienhäuser. Der Marktgemeinderat hatte das gemeindliche Einvernehmen verweigert mit der Begründung, dass besser noch eine Wendemöglichkeit auf dem Grundstück zu schaffen sei und dass Probleme bei der Schneeräumung auf dem Grundstück befürchtet würden, insbesondere im Hinblick auf die lange Zufahrt mit nur 4 m Breite. Das LRA hat daher angekündigt das Einvernehmen zu ersetzen, wenn der Rat an seiner ablehnenden Haltung festhält. Der Rat legt Wert darauf, dass die Bedenken des Gemeinderates auf jeden Fall in den Vorbescheid als Hinweis aufzunehmen sind.
Beschluss:
| a) | Kein Beschluss |
| b) | Das gemeindliche Einvernehmen soll aufgrund der Mitteilung des LRA OA erteilt werden. |
Abstimmungsergebnis Ja: 0 Nein: 10
(Damit wird an der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens festgehalten.)
TOP 4 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung und zur Entwässerungssatzung (Gebührenanpassungen)
Sachverhalt 1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Bei der Wasserversorgung des Marktes Wertach beträgt der Verlust in den letzten 4 Jahren (2019 -2022) durchschnittlich 43.855€ pro Jahr.
Im vorherigen Kalkulationszeitraum 2015 - 2018 betrug der Verlust 14.468€/ Jahr.
Art. 8 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 KAG bestimmt, dass Kostenunterdeckungen bei der Kalkulation von Benutzungsgebühren öffentlicher Einrichtungen innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums ausgeglichen werden sollen.
Dies bedeutet, dass die sich ergebende Kostenunterdeckung aus den Vorjahren in den 4-jährigen Kalkulationszeitraum ab dem Jahr 2024 eingerechnet werden muss, soweit nicht besondere Gründe für eine Nichtberücksichtigung vorliegen.
Die Kostenunterdeckung in Höhe von insgesamt 175.420,00 € wird hierbei zu den Kosten des folgenden Zeitraums addiert und auf den Kalkulationszeitraum von 4 Jahren aufgeteilt.
Siehe beigefügte Aufstellung.
Die Kämmerei hat hierzu zwei Varianten erarbeitet, mit deren Umsetzung jeweils die Kostenunterdeckung im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden kann:
Variante 1:
| Erhöhung Wasserpreis | 0,22 € | 165.000 m³ | 36.300 € |
| Erhöhung der Grundgebühr in jeder der 4 Zählerkategorien | 10,00 € | 831 Wasserzähler | 8.310 € |
| Mehreinnahmen |
|
| 44.610 € |
Variante 2:
| Erhöhung Wasserpreis | 0,17 € | 165.000 m³ | 28.050 € |
| Erhöhung Grundgebühr injeder der 4 Zählerkategorien | 20,00 € | 831 Wasserzähler | 16.620 € |
| Mehreinnahmen |
|
| 44.670 € |
Sachverhalt 2 Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserabgabesatzung:
Bei der Abwasserversorgung des Marktes Wertach beträgt der Verlust in den letzten 4 Jahren (2019 -2022) durchschnittlich 57.773 € pro Jahr.
Im vorherigen Kalkulationszeitraum 2015 - 2018 betrug der Verlust 13.112 €/ Jahr.
Art. 8 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 KAG bestimmt, dass Kostenunterdeckungen bei der Kalkulation von Benutzungsgebühren öffentlicher Einrichtungen innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums ausgeglichen werden sollen.
Dies bedeutet, dass die sich ergebende Kostenunterdeckung aus den Vorjahren in den 4-jährigen Kalkulationszeitraum ab dem Jahr 2024 eingerechnet werden muss, soweit nicht besondere Gründe für eine Nichtberücksichtigung vorliegen.
Die Kostenunterdeckung in Höhe von insgesamt 231.092,00 € wird hierbei zu den Kosten des folgenden Zeitraums addiert und auf den Kalkulationszeitraum von 4 Jahren aufgeteilt.
Siehe beigefügte Aufstellung.
Die Kämmerei hat hierzu drei Varianten erarbeitet, mit deren Umsetzung jeweils die Kosten- unterdeckung im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden kann.
| Variante 1: | Preis-erhöhung | Einheit | Anzahl | Euro |
| Abwassergebühr | 0,25 € | m³ | 165.000 | 41.250 € |
| Grundgebührje Wohneinheit | 10,00 € | je WE | 2.150 | 21.500 € |
| Mehreinnahmen |
|
|
| 62.750 € |
Neue Abwassergebühr: 2,57 €/ m³, Neue Grundgebühr je Wohneinheit: 70 € / Jahr
| Variante 2: | Preis- erhöhung | Einheit | Anzahl | Euro |
| Abwassergebühr | 0,20 € | m³ | 165.000 | 33.000 € |
| Grundgebühr je Wohneinheit | 15,00 € | je WE | 2.150 | 32.250 € |
| Mehreinnahmen |
|
|
| 65.250 € |
| Neue Abwassergebühr: 2,52 €/ m³, Neue Grundgebühr je Wohneinheit: 75 € / Jahr | ||||
| Variante 3: | Preis- erhöhung | Einheit | Anzahl | Euro |
| Abwassergebühr | 0,13 € | m³ | 165.000 | 21.450 € |
| Grundgebühr je Wohneinheit | 20,00 € | je WE | 2.150 | 43.000 € |
| Mehreinnahmen |
|
|
| 64.450 € |
| Neue Abwassergebühr: 2,45 €/ m³, Neue Grundgebühr je Wohneinheit: 80 € / Jahr | ||||
Der Marktgemeinderat berät über die Vorschläge ausführlich und diskutiert die Vorschläge kontrovers.
Grundgedanke ist, einen möglichen Verlust im kommenden Veranlagungszeitraum so gering wie möglich zu halten.
Nach Abschluss der Beratung ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
a) Sachverhalt 1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wertach (incl. Beitrags- und Gebührenanpassung) mit den in Variante 2 dargestellten Sätzen. (Der Wasserpreis steigt damit von 1,48 €/m³ auf 1,65 €/m³, die jeweilige Zählergebühr steigt um je 20,- €).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung amtlich öffentlich bekannt zu machen.
b) Sachverhalt 2 Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserabgabesatzung:
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserabgabesatzung des Marktes Wertach (incl. Beitrags- und Gebührenanpassung) mit den in Variante 3 dargestellten Sätzen (Erhöhung der laufenden Gebühr von 2,32 €/m³ auf 2,55 €/m³ (statt nur auf 2,45 €/m³), und weiter mit der Maßgabe, dass die Grundgebühr von 60,-€/Wohneinheit auf 77,50,-€/Wohneinheit (statt nur auf 75,00€/Wohneinheit) erhöht wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung amtlich öffentliche bekannt zu machen.
c) Gleichzeitig wird beschlossen, den Abrechnungszeitraum sowohl für die Wasserabrechnung wie auch die Kanalabrechnung neu festzulegen auf den Zeitraum 01.01. - 31.12. eines jeden Jahres.
Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0
TOP 5 Verschiedenes
Sachverhalt:
a) Die Bürgermeisterin ruft zur Teilnahme an der EU-Wahl auf.
b) Das Freibad ist betriebsbereit und wird geöffnet, sobald das Wetter dies sinnvoll erscheinen lässt.
c) Die nächste GR-Sitzung findet am 04.07. statt, dann folgend am 01.08. und die Sitzung im September wird urlaubsbedingt erst am 12.09.2024 stattfinden.