Öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (14 Ratsmitglieder).
Der Tagesordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.11.2025 |
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.11.2025 ist
allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
| TOP 3 | Behandlung verschiedener Bauanträge |
| TOP 3.1 | Abbruch zweier Bestandsstadel und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf FlNr. 469/, Gem. Wertach, Am Berg 20 |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt den Abriss zweier kleinerer Stadel und den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle. Das Vorhaben ist nach Ansicht der Verwaltung als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB einzustufen und genehmigungsfähig.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 3.2 | Abbruch eines bestehenden Schopfes und eines Terrassenanbaues sowie Neubau einer Grage mit Terrassenanbau beim Anwesen Bichel 2, FlNr. 1791, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Teilabriss bestehender Gebäudlichkeiten, den Neubau einer Garage sowie die Ertüchtigung der Bestandsgarage.
Das Vorhaben soll im OT Bichel zur Ausführung kommen und beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Die Abstandsflächen liegen teilweise auf öffentlichem Grund, reichen aber nicht ganz bis zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche, so dass die vom LRA zu prüfenden bauordnungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sein dürften.
Das Vorhaben wird für zulässig erachtet, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 4 | Beschlussfassung zur befristeten Fortführung des Mobil Passes Allgäu |
Sachverhalt:
In der Vollversammlung des MOBIL PASS ALLGÄU, deren Mitglieder die 17 teilnehmenden Kommunen, als Systembetreiber die Allgäu-Walser-Service GmbH mit Projektleitung der WIIF GmbH sowie weitere zentrale Projektpartner (Landkreis Oberallgäu - ÖPNV, Verkehrsverbünde und -unternehmen, Allgäu GmbH und Weitere) sind, einigte sich die Projektgruppe darauf, dass die aktuelle Pilotphase um ein weiteres Jahr verlängert werden soll, bevor in den Kommunen über eine langfristige Verstetigung entschieden werden soll.
Dies ermöglicht der gesamten Projektgruppe mit insbesondere den teilnehmenden Kommunen bei Behandlung vor Jahreswechsel allenvoran eine mögliche Entscheidungsfindung im Gegensatz zu der ansonsten in die Zeit der Kommunalwahlen hineinfallenden Entscheidung über die langfristige Verstetigung ab 2027. Gleichzeitig ermöglicht die Verlängerung, vor der langfristig relevanten Entscheidung (nun gegen Jahresende 2026 geplant) bessere Datengrundlagen zur Nutzung von den teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünden zu erhalten, außerdem ist dann die laufende Evaluation (laufend bis einschließlich Sommer 2026) abgeschlossen.
Das Vorhaben besteht nun darin, die laufenden Verträge, derzeit mit Ende 31.12.2026, bis zum 31.12.2027 zu verlängern. Des Weiteren ist eine Anpassung des Solidarbeitrags pro Gästeübernachtung für die Ausgleichsleistung an die Verkehrsunternehmen und -verbünde von 0,93 € auf 0,95 € erforderlich (§ 2 des bestehenden Vertrags zwischen Kommune und Allgäu-Walser-Service GmbH), in Kraft ab 01.01.2027. Die Vergütung für die TOM-Leistungen (Technik, Organisation und Marketing) in Höhe von 0,05 € hat derweil auch im Jahr 2027 Bestand.
Gem. Art. 7 Abs. 1 KAG können Gemeinden, die ganz oder teilweise als Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrotheilbad, Schrotkurort, heilklimatischer Ort, Ort mit Heilquellenkurbetrieb, Ort mit Heilstollenkurbetrieb, Ort mit Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort oder Erholungsort anerkannt sind, im Rahmen der Anerkennung zur Deckung ihres Aufwands für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen, einen Beitrag erheben (Kurbeitrag). Hierzu kann auch ein Finanzierungsanteil zählen, der auf Leistungen außerhalb des Gemeindegebiets entfällt, sofern der regionale Bezug eine regelmäßige Inanspruchnahme durch die Gäste zu Kur- oder Erholungszwecken erwarten lässt. Insbesondere zählt darunter auch ein Finanzierungsanteil am öffentlichen Personennahverkehr, der auf die Kurgäste entfällt.
Ergänzend wird aus der Sitzung festgehalten:
Eine Evaluation ist aufgrund von Ergebnissen aus der Testphase derzeit nicht möglich, weil die technisch erforderlichen Geräte in den Bussen etc. nicht rechtzeitig eingesetzt wurden und mithin maßgebliche Zahlen über einen Jahreszeitraum nicht vorliegen.
Die Bürgermeisterin stellt aufgrund berechtigter kritischer Nachfragen aus dem Gemeinderat klar, dass wir schon jetzt bis zum 31.12.2026 gebunden sind und die Verlängerung bis 2027 erfolgen sollte, damit man belastbare Zahlen für einen kompletten Jahreszeitraum bekommt. Letztlich werde heute auch nur über den Mobilpass für die Gäste abgestimmt.
Beschluss:
| 1. | Der Markt Wertach unterstützt die Verlängerung der Pilotphase vom bisherigen Ende am 31.12.2026 bis zum 31.12.2027 in Verbindung mit der ab 01.01.2027 wirksamen Anpassung des Solidarbeitrags für die Ausgleichsleistungen an die Verkehrsunternehmen und Verbünde von 0,93 € auf 0,95 € je Übernachtung (zzgl. der bestehenden 0,05 € als Vergütung an die Allgäu-Walser-Service GmbH für Technik, Organisation und Marketing). |
| 2. | Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, den Nachtrag des Teilnahmevertrags mit der Allgäu-Walser-Service GmbH über die Verlängerung der Pilotphase bis 31.12.2027 und der ab 01.01.2027 wirksamen Anpassung des Solidarbeitrags von 0,93 € auf 0,95 € zu unterzeichnen. |
| 3. | Der Markt Wertach nimmt insofern zur Kenntnis, dass die Entscheidung über die langfristige Verstetigung ab 01.01.2028 voraussichtlich gegen Ende 2026 / Anfang 2027 vorgesehen ist. |
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 2
| TOP 5 | Beschlussfassungen zur Sanierung eines Teilbereichs der St. Ulrich Straße |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wird über die Kostenschätzungen des Planungsbüros Dr. Koch unterrichtet. Für die im Jahr 2026 geplante Sanierung der St. Ulrich-Straße vom Cafe/Restaurant Jörg bis zum Anwesen Göhl sind Gesamtkosten von rund 492.000,-€ angesetzt. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Ergebnis der Submission.
Mit der Regierung von Schwaben wird noch eine mögliche Förderung der Maßnahme abgestimmt.
Ein Ratsmitglied hält nochmals fest, dass die vorgesehene Sanierung keinesfalls mit einer Einengung des Straßenraumes einhergehen darf! Dies wird seitens der Bürgermeisterin zugesichert; außerdem wird auf Frage mitgeteilt, dass wir zur ordnungsgemäßen Ausschreibung und Durchführung der Maßnahme auf die Mitwirkung eines Planungsbüros angewiesen sind und auch die Kosten hierfür tragen müssen.
Ein Ratsmitglied merkt dazu an, dass zu den heute gezeigten Kosten dann noch die Ingenieurleistungen hinzugerechnet werden müssen.
Beschluss:
Die Ausführungen zur Kostenschätzung des Planungsbüros werden zur Kenntnis genommen. Die Ausschreibung soll auf dieser Grundlage vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 6 | Verordnung über den Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen in Wertach im Jahr 2026 |
Sachverhalt:
Bestimmte Gemeinden, die Kur- und Fremdenverkehrsort sind, wie auch Wertach, sind ermächtigt, anliegende Verordnung zu erlassen, mit der bestimmten Geschäften erlaubt ist, an bestimmten Sonn- und Feiertagen bis zu 8 Stunden die Geschäfte offen zu halten und zu verkaufen. Es dürfen maximal 40 Sonn- und Feiertage festgesetzt werden.
Die in der Satzung festgelegten Daten sind mit den örtlichen Gewerbetreibenden abgesprochen.
In diesem Jahr werden 39 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage mit anliegender Verordnung dem Gemeinderat zur Festsetzung vorgeschlagen. Der 40. Tag wird momentan noch nicht vergeben, damit im Fall eines von der Gewerbegemeinschaft evtl. geplanten verkaufsoffenen Sonntages Raum bleibt, diesen Tag zu einem späteren Zeitpunkt noch festsetzen zu können.
Die Verordnung war in dieser Form in den zurückliegenden Jahren schon so erlassen worden und hat sich nach Auffassung der Verwaltung bewährt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt anliegende Verordnung zur Kenntnis und beschließt diese Verordnung:
Verordnung des Marktes Wertachs über den Ladenschluß an Sonn- und Feiertagen vom 11.12.2025
Der Markt Wertach erlässt auf Grund § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluß (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.06.2003 (BGBL I S. 745) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Ladenschlußverordnung (LSchlV) vom 21.05.2003 (GVBL S. 340) folgende Rechtsverordnung:
In den Verkaufsstellen des Marktes Wertachs dürfen frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen; ferner Devotionalien, Badegegenstände und andere Waren, soweit diese für Wertach kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LadSchlG an den in § 2 genannten Sonn- und Feiertagen des Jahres 2026 zu den angegebenen Zeiten verkauft werden.
An folgenden Sonn- und Feiertagen für das laufende Jahr 2026 dürfen die in § 1 aufgeführten Verkaufsstellen von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
| Monat | Tage |
| Januar | 04. |
| Februar | 22. |
| März |
|
| April | 03., 06. |
| Mai | 01., 03., 10., 14., 17., 24., 25., 31. |
| Juni | 07., 14., 21., 28. |
| Juli | 05., 12., 19., 26. |
| August | 02., 09., 16., 23., 30. |
| September | 06., 13., 20., 27. |
| Oktober | 03. 04., 11., 18., 25. |
| November | 29. |
| Dezember | 06., 26., 27. |
Gemäß § 3 LSchlV ist die Offenhaltung auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der in § 1 genannten Waren geführt werden und auf diese ein erheblicher Teil des Gesamtumsatzes entfällt.
Wer entgegen § 1 und § 2 dieser Verordnung Waren feilhält, kann nach § 24 Ladenschlußgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden.
Diese Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft, sie gilt bis zum 31.12.2026.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 7 | Information zur Installation eines "virtuellen Mitarbeiters" für das Rathaus |
Sachverhalt:
Antrag auf Einführung eines virtuellen Mitarbeiters auf Basis künstlicher Intelligenz für den Markt Wertach
Die Sachverhaltsdarstellung ist die der Kreisverbandsversammlung des Bayerischen Gemeindetages, an der die Bürgermeisterin teilgenommen hat. Der Text gibt den Sachverhalt vollinhaltlich wieder und wird daher auch so in der Gemeinderatssitzung vorgestellt:
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung kommunaler Verwaltungsdienstleistungen gewinnt der Einsatz moderner Technologien zur Effizienzsteigerung und Bürgernähe zunehmend an Bedeutung, weshalb vermehrt Vorträge hierzu in Gremien, wie Bürgermeisterdienstbesprechungen, bei der Schule für Dorf- und Landentwicklung und Co. platziert werden. Im Rahmen der Herbstversammlung des Bayerischen Gemeindetags vom 26.09.2025 wurden den Kommunen des Kreisverbandes Oberallgäu verschiedene Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung in Kommunalverwaltungen vorgestellt. Ein zentraler Bestandteil der Vorträge waren dabei sog. virtuelle Mitarbeiter auf Basis von künstlicher Intelligenz. Der Einsatz eines KI-gestützten virtuellen Mitarbeiters ermöglicht es, wiederkehrende Bürgeranliegen automatisiert, rund um die Uhr, datenschutzkonform und auf Basis verlässlicher Informationen zu beantworten.
Der virtuelle Mitarbeiter agiert als intelligenter Dialogassistent (vergleichbar mit einem Chatbot), der typische Anliegen wie z. B. Abfallentsorgung, Öffnungszeiten, Antragsformulare oder Zuständigkeiten eigenständig bearbeitet und bei Bedarf an die zuständigen Stellen verweist. Ziel ist eine spürbare Entlastung der Verwaltung und eine Verbesserung der Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger.
| Einsatzmöglichkeiten und Nutzen für den Markt Wertach: | |
| • | 24/7-Erreichbarkeit für Bürgeranliegen: unabhängig von Öffnungszeiten |
| • | Deutliche Entlastung der Verwaltung: durch Reduktion von Standardanfragen |
| • | Mehrsprachige Kommunikation: über 100 Sprachen, rechtssichere Inhalte |
| • | DSGVO-konform und sicher: keine Verarbeitung personenbezogener Daten |
| • | Skalierbarkeit: Inhalte können modular erweitert und angepasst werden |
| • | Zukunftsfähigkeit: Signal für eine moderne und bürgernahe Kommune |
Die Firma Cosmema GmbH, ein auf kommunale Digitalisierung spezialisierter Anbieter mit über 800 betreuten Kommunen in Bayern (im Landkreis z.B. Dietmannsried, Missen-Wilhams, Wiggensbach uvw.) und bekannt als Anbieter der Heimat-Info App in Bayern, bietet die Implementierung, laufende Wartung und Weiterentwicklung des Systems an. Die Firma hat langjährige Erfahrung im kommunalen Umfeld und ist Partner zahlreicher Kommunen und Verbände.
Die verschiedenen Integrationen und Nutzungsmöglichkeiten des virtuellen Mitarbeiters werden in der Sitzung von Herrn Dominik Schweiker (Referent der Kreisverbandsversammlung des Bayerischen Gemeindetags am 26.09.2025) vorgestellt, der detailliert auf die Vorteile und Funktionalitäten der KI eingehen wird.
Angebotsdetails:
Konditionen siehe Angebot AG1813 (Rabattierungen zur besseren Übersichtlichkeit bereits abgezogen)
Durch das über die Kreisverbandsversammlung koordinierte landkreisweite Projekt wird den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Oberallgäu ein 20%iger Rabatt auf die einmalige Einrichtungsgebühr und zusätzlich auch auf die monatlichen Kosten gewährt. Die Rabattierung der monatlichen Kosten bleibt auch über die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren hinweg garantiert. Es ist zu beachten, dass aufgrund wegfallender Zuschüsse eine Beauftragung der KI nach dem 31.12.2025 mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Bei einer Einführung vor dem 31.12.2025 gelten die im Angebot deklarierten Preise mit garantierter Preisniveaustabilität auch über die Mindestlaufzeit des Vertrages hinaus.
Zielsetzung:
Ziel dieser Sitzung ist es, den virtuellen Mitarbeiter auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) für Wertach zu übernehmen und die entsprechenden Schritte zur Einführung einzuleiten. Dabei wird die Verwaltung beauftragt, das KI-Modul in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Cosmema GmbH aus Gaimersheim umzusetzen.
Beschluss:
| Der Marktgemeinderat in Wertach beschließt: | |
| 1. | Die Einführung des virtuellen Mitarbeiters auf Basis von Künstlicher Intelligenz für Wertach. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die KI umgehend zu implementieren und die entsprechenden Schritte zur Einführung einzuleiten. |
| 3. | Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit der Firma Cosmema GmbH abzuschließen und den virtuellen Mitarbeiter auf Basis von KI gemäß den vorgestellten Konditionen umzusetzen. |
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 8 | Verschiedenes |
| a) | Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 08.01.2026 statt. Die Sitzungseinladung ist mangels Mitteilungsblatt auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. |
| b) | Die Bürgermeisterin weist auf die Infoveranstaltung der Fa. Geiger am morgigen Samstag um 14.00 Uhr hin. |
| c) | Ein Ratsmitglied nimmt Bezug auf die Berichterstattung in der Allgäuer Zeitung wg. des Erweiterungsbaues bei der Mittelschule in Oy. Er möchte wissen, inwiefern und in welchem Umfang der Markt Wertach hier Kosten zu tragen hat. |
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| Die Bürgermeisterin antwortet, wir hätten am 24.09.2025 eine Besprechung im Rathaus in Oy gehabt, bei dem uns erstmals Pläne gezeigt wurden; die Kosten standen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht fest, man wollte sich noch mit einer abgespeckten kostengünstigeren Fassung beschäftigen. Wir hatten Zahlen dazu erbeten, welche Kosten auf den Mittelschulteil entfallen und in welchem Umfang sich die Gemeinde Oy eine Kostenbeteiligung des Marktes Wertach vorstellt. Diese Zahlen liegen uns noch nicht vor. Aufgrund der aktuellen Verträge ist eine unmittelbare Kostenbeteiligung des Marktes Wertach an Investitionskosten nicht vorgesehen. Die Gemeinde Oy strebt die Neufassung eines diesbezüglichen Vertrages an. Zu gegebener Zeit wird erneut zum Fortgang der Angelegenheit berichtet. |
| d) | Rückblickend auf das ablaufende Jahr dankt die Bürgermeisterin den Ratsmitgliedern und der Verwaltung für die rege Mitarbeit bei vielen wichtigen Entscheidungen und den Bürgern für das gezeigte Interesse an der Gemeinderatsarbeit. |
Für die Richtigkeit: | |
Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer |