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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 30/2025
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (14 Ratsmitglieder). Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 05.06.2025

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 05.06.2025 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 3

Bebauungsplan östlicher Ortseingang;

Billigung der Planunterlagen und Beschluss zur Einleitung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Mit der Thematik der 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans "Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage" hat sich der Gemeinderat schon seit geraumer Zeit befasst.

Die Fläche am östlichen Ortseingang soll so überplant werden, dass dort das neue Feuerwehrhaus mit den entsprechenden Parkmöglichkeiten entstehen kann, sowie 2 größere Baukörper für Mehrfamilienhäuser; außerdem sollen 2 Lücken mit kleineren Wohnhäusern bebaut werden können.

Heute nun wird der Planungsentwurf des Bebauungsplanes von der Planerin erläutert. Es fand ein scoping Termin im LRA OA statt bei dem u.a. das Thema der Gebietseinstufung besprochen wurde; man ist zum Ergebnis gelangt, dass die passendste Lösung darin besteht, den Bestandsbebauungsplan Schleifweg um den Bereich des östlichen Ortseinganges zu erweitern und somit das Mischgebiet die passende Gebietseinstufung darstellt.

Die einzelnen Festsetzungen wurden auch mit den betroffenen Grundstückseigentümern im Vorfeld besprochen; die vorgesehenen Festsetzungen wurden auch von diesem Personenkreis gebilligt.

Heute sollen nun die Planunterlagen gebilligt werden, damit man mit diesen die vorgesehenen gesetzlichen Beteiligungsverfahren durchführen kann.

Ein Ratsmitglied plädiert dafür, die Wand- und Firsthöhen beim Feuerwehrhaus hoch genug festzusetzen. Ein anderes Ratsmitglied meint, man könne auf den beiden Grundstücken, die in privater Hand sind, auch Doppelhäuser zulassen.

Letztlich wird darauf hingewiesen, dass ein kleiner Teil im Osten der nun zu überplanenden Fläche als landwirtschaftliche Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist, so dass auch der Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern ist.

Beschluss:

a) Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im ösltichen Bereich des durch den Bebauungsplan zu überplanenden Bereichs an der Grüntenseestraße.

Der Marktgemeinderat billigt die diesbezüglichen Planunterlagen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

b) Der Markgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans "Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von 1,03 ha. Er umfasst die Flurgrundstücke Fl.Nr. 211, 211/5, 929/3, 929/2, 929/4 sowie Teilflächen der Flurnummern 931/2, 934 und 3159/5 der Gemarkung Wertach.

Der Marktgemeinderat billigt den Vorentwurf der 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans "Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ mit Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 03.07.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.

Der Beschluss ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0

(Gemeinderatsmitglied K. Willer war nach Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)

TOP 4

Beschlussfassung zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordung Steinbruch Wertach i.V.m der dritten Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Sondergebiet Steinbruch Wertach nach § 2 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Die Betreiberfirma des Steinbruches ist auf den Markt Wertach zugekommen mit dem Wunsch, den bestehenden Steinbruch zu vergrößern. Nach ersten Gesprächen fand dann ein Ortstermin mit dem Gemeinderat zur Begehung des Steinbruches und des potentiellen Erweiterungsgebietes statt; außerdem wurden in einer nichtöffentlichen Sitzung denkbare Erweiterungen visualisiert und den Ratsmitgliedern vorgestellt.

Gleichzeitig fanden Gespräche mit betroffenen oder angrenzenden Grundstückseigentümern statt.

Nachdem nunmehr von allen betroffenen Grundstückseigentümern das Einverständnis, deren Flächen zunächst einmal überplanen zu dürfen vorliegt hat sich die Betreiberfirma entschlossen, einen förmlichen Antrag auf Einleitung der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes zu stellen.

Es wird klargestellt, dass die o.g. Einverständniserklärungen nur dazu dienen eine öffentlich-rechtliche Überplanung zu ermöglichen; diese Erklärungen ersetzen nicht evtl. Kauf-, Pacht- oder sonstige Verträge, die die Betreiberfirma benötigt, um sich den privatrechtlichen Zugriff auf die nun zu überplanenden Flächen zu sichern.

Das diesbezügliche Antragsschreiben wird dem Rat bekanntgegeben; außerdem wird die Karte gezeigt, die den geplanten neuen Umgriff des Steinbruches zeigt.

Mit Fassung des heutigen Beschlusses beginnt nun die Ausarbeitung konkreter Änderungspläne, die dem Rat in eigener öffentlicher Sitzung vorgestellt werden; sollten diese im 2. Schritt gebilligt werden erfolgt dann erst das Beteiligungsverfahren mit allen betroffenen Behörde, Stellen und der Öffentlichkeit.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass

a) die Änderung des Flächennutzungsplanes

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

und

b) die Änderung des Bebauungsplanes

geplant werden soll. Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0

(Gemeinderatsmitglied K. Willer war nach Art. 49 GO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)

TOP 5

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 5.1

Ausbau des Dachgeschoßes zu einer Wohneinheit im Anwesen Alpenstr. 16, FlNr. 261/2, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Geplant ist der Umbau des Dachgeschosses zum Einbau einer familiengerechten Wohnung im DG des Bestandsgebäudes.

Das Vorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.

Mit dem Umbau ist der Anbau einer Außentreppe im Süden – der Straße abgewandten Seite – des Hauses verbunden. Außerdem erfolgt die Anhebung des Dachstuhles um ca. 70 cm.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein und wird für genehmigungsfähig erachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 5.2

Zusammenlegung von Wohnungen im Bestandsgebäude Am Nattererhof 15, FlNr. 368/36, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Im Bestandsgebäude sollen die Bestandswohnung um die bisherige Wohneinheit für die Gästevermietung vergrößert werden; außerdem soll im DG eine eigene 3. Wohneinheit entstehen. Unter dem Strich entstehen damit nicht mehr Wohneinheiten als die, die bereits existieren.

Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Am Nattererhof und beurteilt sich nach § 30 BauGB.

Es wird für zulässig erachtet.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt evtl. erforderlichen Ausnahmen und Befreiungen vor dem Hintergrund zu, dass in vergleichbaren Gebäuden im Bebauungsplangebiet entsprechende Genehmigungen schon erteilt wurden.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 5.3

Neubau einer Doppelgarage beim Anwesen Vorderschneid 11, FlNr. 3561/9, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Bau einer neuen Doppelgarage, da die Bestandsgarage künftig für den Anbau eines Wohnhauses benötigt wird. Hier fand eine Grundstücksteilung statt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Vorderschneid und wird für zulässig erachtet. Die notwendigen Abstandsflächen werden größtenteils auf der öffentlichen Verkehrsfläche nachgewiesen. Die Einfahrt in die Garage erfolgt parallel zur angrenzenden Ortsstraße.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 5.4

Errichtung von Werbeanlagen bei der Apotheke in der Grüntenseestraße 14 a, FlNr. 229/22, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt die Anbringung verschiedener Werbeeinrichtungen (Schilder) an und beim Gebäude, in dem die Apotheke untergebracht ist.

Die Apotheke ist eine Einrichtung der Daseinsfürsorge, deren rasche Auffindbarkeit gewährleistet sein muss; diesem Umstand trägt die vorgelegte Planung Rechnung.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 BauGB, da das Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes An der Grüntenseestraße liegt.

Die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich von Werbeeinrichtungen sind nach Auffassung der Verwaltung eingehalten.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Für den Fall, dass die Baugenehmigungsbehörde die Erteilung einer Ausnahme/Befreiung für erforderlich hält wird zur Erteilung auch hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 6

Genehmigung der Jahresabschlüsse zur Wasserversorgung für die Jahre 2022 und 2023

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung des Marktes Wertach wird wie folgt festgestellt:

Summe der Aktiv- und Passivseite 4.411.431,88 €

Jahresgewinn/-verlust -129.284,69 €

Der Jahresabschluß 2022 der Photovoltaikanlagen des Marktes Wertach wird wie folgt festgestellt:

Summe der Aktiv- und Passivseite 331.969,73 €

Jahresgewinn/-verlust 39.881,85 €

Der Jahresabschluß 2022 der Wasserversorgung und der Photovoltaikanlagen des Marktes Wertach wird wie folgt festgestellt:

Summe der Aktiv- und Passivseite 4.743.401,61 €

Jahresgewinn/-verlust -89.402,84 €

Die Wasserversorgung und die Photovoltaikanlagen werden zusammen als ein Betrieb gewerblicher Art geführt. Es wird eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Gewinne der Betriebe gewerblicher Art des Marktes Wertach werden jeweils bis auf weiteres den steuerlichen Rücklagen zugeführt. Dies gilt auch für künftige Gewinne.

Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes gewerblicher Art bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie nicht aufgrund von steuerlichen Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind (im Jahr 2022: 1,5 %).

Der Jahresabschluß 2023 der Wasserversorgung des Marktes Wertach wird wie folgt festgestellt:

Summe der Aktiv- und Passivseite 4.313.768,74 €

Jahresgewinn/-verlust -85.794,24 €

Der Jahresabschluß 2023 der Photovoltaikanlagen des Marktes Wertach wird wie folgt festgestellt:

Summe der Aktiv- und Passivseite 479.802,92 €

Jahresgewinn/-verlust 29.450,71 €

Der Jahresabschluß 2023 der Wasserversorgung und der Photovoltaikanlagen des Marktes Wertach wird wie folgt festgestellt:

Summe der Aktiv- und Passivseite 4.793.571,66 €

Jahresgewinn/-verlust -56.343,53 €

Die Wasserversorgung und die Photovoltaikanlagen werden zusammen als ein Betrieb gewerblicher Art geführt. Es wird eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Gewinne der Betriebe gewerblicher Art des Marktes Wertach werden jeweils bis auf weiteres den steuerlichen Rücklagen zugeführt. Dies gilt auch für künftige Gewinne.

Die laufenden Verrechnungsschulden der Betriebe gewerblicher Art bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie nicht aufgrund von steuerlichen Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind (im Jahr 2023: 2,25 %).

Sachverhalt:

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgetragenen Beschlussvorschlag für die Jahre 2022 und 2023 zu.

Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0

TOP 7

Verschiedenes

Sachverhalt:

a) Die nächste öffentliche Sitzung findet am 07.08.2025 statt.

b) Ein Ratsmitglied weist erneut darauf hin, dass das Bankett Richtung Ellegg und Schneid dringend zu sanieren ist.

Wertach, 22.07.2025
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll
Jörg Meyer
Erste Bürgermeisterin
Schriftführer