Die dritte Rate für die Grundsteuer A und B, sowie
| • | die Vorauszahlung für den Fremdenverkehrsbeitrag und |
| • | die Vorauszahlung der Gewerbesteuer |
sind zum 15.08.2023 an den Markt Wertach zur Zahlung fällig.
Wir ersuchen alle Steuerpflichtigen und Gebührenschuldner, die der Marktkasse noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, die auf dem letzten Bescheid ausgewiesene Rate zum 15.08.2023 zu überweisen oder bar bei der Marktkasse einzuzahlen.
Hinweis zu Grundsteuer A und B:
Wir weisen alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass alle in der Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 erfolgten Änderungen der Eigentums-verhältnisse (Kauf/Verkauf/Erbfall etc.) auch dem Steueramt des Marktes Wertach mitzuteilen sind, da sich diese Veränderungen auf die Grundsteuerveranlagungen ab 01.01.2024 auswirken werden. Grundlage ist jedoch der Messbetragsbescheid des Finanzamtes Immenstadt.
Hierzu wird empfohlen auch zeitnah die Zählerstände zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs für die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren (Eigentümerwechsel) dem Steueramt mitzuteilen.
Wenn Sie Fragen zu den o.g. Steuern und Gebühren haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kammermeier (Tel. 08365/702115 – Mail: steueramt@wertach.de).