Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.08.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 1000 m² an der östlichen Ortseinfahrt von Wertach (Grüntenseestraße). Er beinhaltet das Flurstück 214/3. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.
Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.