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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 32/2024
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

TOP 1

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (11 Ratsmitglieder, später 12).

TOP 2

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.06. und 04.07.2024

a) Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.06.2024 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

b) Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 04.07.2024 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

a) Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2024 wird genehmigt.

b) Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2024 wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis jeweils: Ja 9 / Nein 0

TOP 3

Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2023

Jahresrechnung 2023

Im Verwaltungshaushalt war ein Überschuss in Höhe von 1.667.774,93 € zu verzeichnen.

Dieser wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt.

Im Vermögenshaushalt war ein Überschuss von 989.519,63 € zu verzeichnen.

Der Überschuss im Vermögenshaushalt wurde der Rücklage zugeführt.

Es wurden weitere 85.000,00€ den Sonderrücklagen zugeführt.

Der Markt Wertach hat per 31.12.2023 eine Rücklage i.H.v. 5.007.112,95 €.

§ 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-K

Ein Überschuss ist in der abzuschließenden Jahresrechnung der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Die Kämmerin Daniela Schmidt erläutert das gesamte Zahlenwerk, das auch vorab in der Finanzausschusssitzung vorbesprochen wurde. Hervorzuheben ist, dass mit 1,64 Mio € Zuführung an den Vermögenshaushalt erheblich mehr als geplant zugeführt werden konnte.

Für den Finanzausschuss teilt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses mit, dass sich die Kassenreste im unteren Bereich befinden und nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze auf verschobene Maßnahmen zurückzuführen sind. Die Kassenprüfung ergab keinerlei Beanstandungen; die Kasse ist ordentlich geführt.

Die angesparten Rücklagen würden in den nächsten Jahren für die im Haushalt dargestellten Investitionen aufgebraucht werden; einzelne Beträge würden – statt diese der Rücklage zuzuführen für moderate Investitionen bzw. notwendige Sanierungen genutzt werden.

Da keine Fragen offen blieben wurden anschließend folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss:

Die Wirtschaftsführung der Gemeinde sowie die Buchführung der Gemeindekasse für das Jahr 2023 geben keinen Anlass zur Beanstandung.

  1. Mit dem im Zusammenhang mit der Jahresrechnung erfolgten Ausgleich (Abschlussbuchungen, außer- und / oder überplanmäßigen Ausgaben) besteht Einverständnis, soweit diese nicht bereits beschlossen wurden.
  1. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und auf Grund der Empfehlung des Finanzausschusses stellt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Jahresrechnung 2023 mit den bereinigten Gesamteinnahmen und – ausgaben in Höhe von jeweils 13.295.144,12 € entsprechend der vorgelegten Unterlagen fest.
  1. Der Ersten Bürgermeisterin Gertrud Knoll und der Verwaltung wird die Entlastung erteilt.

(Bürgermeisterin Knoll hat nach Art. 49 GO an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.)

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 0

TOP 4

Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 4.1

Nutzungsänderung der Reithalle (Seekiosk, 9 Ferienhütten, Multifunktionsraum, Lagerraum sowie Anbau eines Carports), Tektur Grüntenseestr. 41, FlNr. 1167/2, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Der Bauantrag wurde bereits im Januar 2019 im Gemeinderat behandelt. Auf den Inhalt des diesbezüglichen Beschlusses (Anlage) wird Bezug genommen.

Der Antrag wurde vom LRA bislang nur im Hinblick auf den Einbau des Kiosks genehmigt; der übrige Bauantrag wurde damals zurückgenommen, weil das LRA mangels ausreichender Abwasserentsorgung die Erteilung weiterer Genehmigungen abgelehnt hat.

Laut Antragstellerin wurde der Antrag nun primär wg. des Brandschutzes für den Kiosk neu eingereicht.

Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung steht eine gute Lösung im Raum, die allerdings noch nicht final geklärt ist und weiterer Abstimmungen bedarf.

Seitens der Verwaltung erscheint denkbar, am gemeindlichen Einvernehmen festzuhalten mit der Maßgabe, dass die Abwasserentsorgung zufriedenstellend und abschließend geklärt ist.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen; die Nutzungsaufnahme darf allerdings erst erfolgen, wenn die Abwasserbeseitigung abschließend geklärt ist.

Im Übrigen wird am bereits am 10.01.2019 gefassten Beschluss festgehalten.

Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 0

TOP 5

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4, Schleifweg/östliche Ortslage; Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 a BauGB

Sachverhalt:

Der ortsansässige Handwerksbetrieb Thomma (Sanitär/Heizung) benötigt eine Entwicklungsfläche zur Umsiedlung des Firmengeländes samt Wohnräumen aus der zentralen Ortsmitte heraus an den östlichen Ortsrand. Auf der bislang unbebauten Fläche des Flurstücks 214/3 soll das entsprechende Baurecht geschaffen werden. Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ aus dem Jahr 1987.

Der Bebauungsplan sieht an dieser Stelle ein Mischgebiet vor. Die Regelungen zu Bauweise sowie Art und Maß der baulichen Nutzung wurden seiner Zeit sehr eng gefasst und waren an diesem Standort baulich an der Errichtung eines Wohnhauses orientiert. Die Errichtung eines bedarfsgerechten Betriebsgebäudes mit den zugehörigen Freiflächen und Betriebsabläufen ist gemäß den sehr engen damaligen Vorgaben des Bebauungsplanes nicht möglich. Maßgeblich hinsichtlich Baufenster und Ausrichtung der Gebäude sind Änderungen erforderlich, welche nicht im Zuge einer Befreiung erreicht werden können. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Oberallgäu eine Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.

Sowohl inhaltlich (Sicherung eines Handwerkbetriebes im Ort) als auch funktional (Mischnutzungen in der näheren Umgebung: Einzelhandel, Feuerwehr etc.) und städtebaulich (größere Kubaturen in unterschiedlicher Ausrichtung beidseits entlang der Grüntenseestraße) wird das Vorhaben an diesem Standort als verträglich erachtet und vom Markt Wertach daher mitgetragen. Die Erschließung soll über die Grüntenseestraße erfolgen.

Der Gemeinderat beabsichtigt daher durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlagerung des Handwerksbetriebes (inkl. Wohnnutzung) an den östlichen Ortsrand (Grüntenseestraße) zu schaffen.

Die Planungskosten hierfür sind vom Gewerbetreibenden zu zahlen. Nachdem es sich um ein Vorhaben der Innenentwicklung handelt, kann das Vorhaben im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB durchgeführt werden (ohne Umweltprüfung / einstufiges Beteiligungsverfahren).

Aus dem Rat wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung die angedachte Gehwegerweiterung ebenso berücksichtigt werden soll wie auch der Umstand, dass ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen müssen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage“ gemäß § 13a BauGB. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 1000 m² an der östlichen Ortseinfahrt von Wertach (Grüntenseestraße). Er beinhaltet das Flurstück 214/3. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Geltungsbereich

Lageplan mit Abgrenzung Geltungsbereich. Genordet. Ohne Maßstab.

Markt Wertach, den 01.08.2024
Gertrud Knoll,
Erste Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 0

TOP 6

Umbauarbeiten in der Touristeninformation unter Teilnahme der Touristamtsleiterin Sabine Bader

Sachverhalt:

Die Tourist-Information Wertach wurde im Jahr 1995 gebaut und eingerichtet.

Das Mobiliar und deren Funktionalität, die inzwischen teilweise anders gelagerten Ansprüche, Arbeitsabläufe, Arbeitsgebiete sowie die geänderte Personalsituation erfordern eine Überarbeitung der bisherigen Einrichtung.

Die Tourist-Information Wertach ist sehr großzügig gebaut, hat große Büroräume und eine offene Architektur, sowohl innen als auch durch großflächige Glasfronten nach außen.

Es ist geplant, den Thekenbereich umzugestalten. Hierzu wird der Maler verschiedene Reparaturmaßnahmen an den Wänden vornehmen und anschließend die Räume hell streichen. Anschließend soll der Thekenbereich neu gestaltet werden.

Folgende Gründe sprechen für einen Umbau des Counterbereichs:

  1. Einrichtung eines Arbeitsplatzes für unsere Auszubildende
  2. Optimierung der Kapazität für täglich benötigtes Informationsmaterial am Counter, die Vergrößerung des Thekenaufsatzes (Tiefe) und die Möglichkeit mehrerer verschließbarer Schubladen und Schränke
  3. Einbau einer Schwingtür zum Besucherbereich

Zu 1. Bis vor einem Jahr haben sich zwei Halbtageskräfte einen Arbeitsplatz geteilt, da diese zeitlich unterschiedlich zum Arbeiten eingeteilt waren. Seit September 2023 ist eine Auszubildende in der Tourist-Information beschäftigt, die, wenn sie nicht in der Schule ist, als 100% Kraft zur Verfügung steht. Für diese Kollegin ist derzeit kein vollwertiger Arbeitsplatz eingerichtet. Aber auch für die Samstagsdienste ist es sinnvoll, einen Arbeitsplatz direkt im Counterbereich einzurichten, sodass der Gast unmittelbar nach seinem Betreten der Tourist-Information in Empfang genommen und bedient werden kann.

Zu 2. Für den Thekenbereich ist ein modern gestalteter Counter angedacht. Dieser soll ebenso attraktiv ausschauen, als auch funktional sein. Für die zahlreichen täglich benötigten Prospekte, Flyer und Verkaufsartikel sind eingezogene Fächer geplant, um die Unterlagen dort verstauen zu können. Der erweiterte Thekenaufsatz auf bis zu 60 cm Tiefe hat die Funktion, Kartenmaterial besser ausbreiten zu können und den Blick von Besuchern über die Theke und in die Schubladen hinter der Theke zu verhindern. Weitere abschließbare Schubladen sorgen für die nötige Sicherheit von Wertsachen, z.B. Eintrittskarten, Briefmarken, Wander- und Radkarten, die aufgrund des geringen Platzangebots im Tresor dort derzeit nicht aufbewahrt werden können.

Zu 3. Der Einbau einer Schwingtüre am Counter hat den Vorteil, vom Counter aus direkt in den Besucherbereich gelangen zu können. Bisher dreht man dem Gast den Rücken zu und läuft vom Büro über den Gang zum Besucherraum. Für die Beratung des Gastes und die Bestückung des Infoständers mit Prospektmaterial ist diese Maßnahme sinnvoll, im Besonderen auch, wenn eine Mitarbeiterin alleine im Büro ist, z.B. am Samstag.

In den Plänen ist zudem ein Raumteiler in Form eines Highboards eingeplant. Dieses soll zwischen dem Counterbereich und den Arbeitsplätzen im hinteren Bürobereich der Tourist-Information platziert werden.

Dies hat folgende Gründe:

Derzeit sitzt eine Kollegin mit dem Rücken bzw. seitlich zu den Gästen. Die Gäste sehen von allen Seiten rund um den Counterbereich direkt auf den Schreibtisch bzw. den PC der Kollegin. Um die derzeitige Situation zu ändern, ist geplant, ein Highboard so zu stellen, dass der Arbeitsplatz, der bisher etwas ungünstig steht, zu drehen, sodass die Einsicht auf diesen Platz nicht mehr möglich ist. Die Höhe des Highboards ist so gewählt, dass die Person am Schreibtisch darüber schauen kann, der Gast diese Mitarbeiterin aber auch sehen kann.

Das Highboard hat noch eine weitere Funktion: In der Tourist-Information ist das Fundamt des Marktes Wertach untergebracht. Bisher sind die Fundsachen in einem Sideboard verstaut, in das der Besucher vom Counter aus einen direkten Blick hat. Dies soll durch das Highboard vermieden werden, da dieses durch Schiebetüren geöffnet werden kann und von außen nicht mehr einsehbar ist. Zudem steht die jeweilige Mitarbeiterin nicht mehr mit dem Rücken zum Besucher, um nach den angefragten Fundstücken zu schauen.

Es wurden drei Angebote eingeholt und jedem Anbieter direkt vor Ort die Anforderungen an die neue Einrichtung persönlich mitgeteilt, sowie der abgesteckte Preisrahmen.

Zwei Anbieter stammen aus dem Ort und ein Anbieter aus dem Nachbarlandkreis.

Die Gesamtsumme der Ausschreibung beläuft sich auf 20.000 € netto

(Ansatz Vermögenshaushalt).

Von den drei angefragten Schreinereien wurden folgende Angebote abgegeben:

Angebot 1: 14.395,00 €

Angebot 2: 18.512,06 €

Angebot 3: 15.000,00 €

Für die anstehenden Malerarbeiten wurde ein Angebot aus dem Ort eingeholt. Dieses beläuft sich auf 2.901,00 €, daher bleibt für die Thekengestaltung ein Betrag von max. 17.099 €.

Aus dem Gemeinderat wird festgehalten, dass das Highboard nur so hoch sein dürfe, dass eine sofortige Blickbeziehung zwischen hinter dem Highboard arbeitenden Mitarbeiter und den die Touristinformation betretenden Gästen gewährleistet ist.

Nachdem die Touristamtsleiterin Sabine Bader die verschiedenen Planzeichnungen erläutert und auch diesbezügliche Muster gezeigt hat kommt es zu nachfolgenden Wortbeiträgen aus dem Marktgemeinderat.

Auf Frage sagt die Touristamtsleiterin, dass es seitens des Personals keine Präferenz für eine bestimmte heute gezeigte Lösung gibt und das Personal gleichemaßen mit allen drei vorgestellten Varianten gleich gut arbeiten könne.

Auch solle bei der Auswahl berücksichtigt werden, dass eine möglichst pflegeleichte Lösung zur Ausführung kommt.

Letzlich handele es sich bei der Tourstinformation um die erste Anlaufstelle für unsere Gäste, sozusagen um unsere „gute Stube“, so dass auch eine besonders ansprechende Gestaltung berücksichtigt werden solle.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat entscheidet sich für die Annahme des Angebotes Nummer 2.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 2

TOP 7

Verschiedenes

a) Die Bürgermeisterin teilt mit, dass es heuer wieder einen Festwochenbus gibt, wofür sie dankbar sei. Wertach werde allerdings erst immer bei der letzten Fahrt angefahren.

b) In Bezug auf das gestrige Unwetter teilt die Bürgermeisterin mit: die Kläranlage läuft, die Wasserversorgung laufe derzeit ausschließlich über die FWAO, da die Quellleitung Obere Metz teilweise freigelegt wurde und mögliche Schäden erst festgestellt und dann repariert werden müssten. Das Freibad sei ein erstes Mal gereinigt worden. Noch größere Schäden konnten verhindert werden, weil das Freibadpersonal rechtzeitig den Strom abschalten konnte; gleichwohl müsste auch hier in den nächsten Tagen erst kontrolliert werden, wann das Bad wieder in Betrieb gehen kann; die Liegewiese ist teils zugeschlammt und steht daher in diesem Sommer sicher nur noch allenfalls teilweise zur Verfügung.

c) Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 12.09.2024 vorgesehen.

Wertach, 06.08.2024
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll  —  Jörg Meyer
Erste Bürgermeisterin  —  Schriftführer