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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 32/2025
Gemeinde Oy-Mittelberg
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Aus dem Rathaus

Aber wie befüllt und entleert man die Becken richtig?

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wer an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen ist, ist verpflichtet dieses Wasser für den Haushalt zu nutzen, dies beinhaltet auch die Befüllung von Pools im eigenen Garten. Eine Befüllung über den Wasserhydranten der Feuerwehr ist leider nicht möglich. Richtigerweise verwenden Sie für die Pool-Befüllung Trinkwasser über Ihren Wasserhausanschluss und leiten etwaiges Abwasser in den Kanal ein.

Ebenfalls möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei Wasser aus Schwimmbädern aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser handelt. Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden! Daher ist auch bei der Befüllung eines Pools die Schmutzwassergebühr zu entrichten. Bei der Entleerung des Pools muss das Wasser der Kläranlage zur Reinigung mit einem PH-Wert von über 6,5 und unter 9,5 zugeführt werden. Eine Einleitung in ein Gewässer sowie eine Versickerung im eigenen Garten ist nicht zulässig. Selbst wenn das Poolwasser nicht chemisch, beispielsweise durch Chlor, aufbereitet wurde, ist das Wasser hygienisch und auch durch Stoffe wie Sonnenmilch, welche von der Haut abgespült wurden, verunreinigt.

Bitte füllen Sie Ihren Pool überwiegend tagsüber oder informieren Sie uns vorher. Dass die mitunter hohen Nachtverbräuche letztlich nicht auf Leckagen im Rohrnetz, sondern auf Wasserverbräuche - insbesondere zur Befüllung von Swimmingpools - zurückzuführen sind, erkennen wir sonst erst nach mehreren Tagen und stundenlangen Nachteinsätzen!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Frey (Tel. 08366 9842-22, E-Mail: sonja.frey@oy-mittelberg.de) oder Herr Houghton (Tel. 08366 988740, E-Mail: wasser@oy-mittelberg.de).

Christoph Houghton,
Wasserfachkraft