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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 33/2026
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung des Marktes Wertach zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich Sondergebiet „Steinbruch Wertach“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 30.07.2026 hat der Marktrat des Marktes Wertach den Entwurf zur 3. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan im Bereich Sondergebiet „Steinbruch Wertach“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Das Plangebiet liegt ca. 1400 m südöstlich des Marktes Wertach an der B 310 in Richtung Jungholz im Landkreis Oberallgäu, Regierungsbezirk Schwaben. Der Änderungsbereich weist derzeit überwiegend land- und forstwirtschaftliche Flächen aus, die nach dem geplanten Steinabbau in ein Sondergebiet Freizeit und Erholung umgewandelt werden sollen.

Der Änderungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die nachfolgenden Grundstücke mit den Flurnummern 1612*, 1613/2*, 1614, 1615*, 1616*, 2403/1*, 2414/4*, 2417/12*, 2417/18*, 2417/48*. 2417/49*, 2417/50*, 2417/51*, 2795*, 2797*, 2798, 2799, 2800* und 2801*, (*- teilweise) der Gemarkung Wertach mit einer Teilfläche von ca. 7,0 ha (siehe nachfolgenden Übersichtslageplan).

Siehe Anlage!

Änderungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Steinbruch Wertach“ (ohne Maßstab)

Mit der 3. Flächennutzungsplanänderung sollen die heute beengten Abbauverhältnisse innerhalb des Steinbruches entschärft und die Versorgungssicherheit der Region mit Festgesteinen erhalten werden. Nach Beendigung des Steinabbaus und der Verfüllung soll der Erweiterungsbereich ebenfalls als Sondergebiet mit Zweckbestimmung für die Freizeit und Erholung entwickelt werden.

Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich Sondergebiet „Steinbruch Wertach“ in der Fassung vom 20.07.2026 kann auf der Homepage des Marktes

https://www.markt-wertach.de/buergerservice/bauamt/baugebiete/baugebiet-steinbruch.html

und im Geoportal Bayern (https://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal)

im Zeitraum vom 17.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026

abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Markt Wertach,

Rathausstraße 3, 87497 Wertach, Zimmer Nr. 4 bei Herrn Meyer, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00

Mittwoch 14:00-17:00

Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch abgegeben werden (rathaus@wertach.de). Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit: Informationen zu möglichen Auswirkungen durch Lärm, Staub, Erschütterungen und Verkehr infolge des Steinbruchbetriebs sowie zu Auswirkungen auf Erholung, Tourismus und Wegebeziehungen
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Informationen zum Artenschutz, Biotop- und Nutzungstypenkartierung, ABSP-Schwerpunktgebiet, Nähe zum Landschaftsschutzgebiet und zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich / Rekultivierung
  • Fläche: Informationen zur zusätzlichen Flächeninanspruchnahme von Wald und Alpweide durch die Erweiterung des Steinbruchs
  • Boden: Informationen zu Bodenschutz, zur Wiederverfüllung und Rekultivierung sowie zur Standsicherheit der betroffenen Flächen.
  • Wasser: Informationen zu Hydrogeologie, Grundwasserschutz, Entwässerung sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Wasserhaushalt.
  • Luft und Klima: Informationen zu Luftreinhaltung und Staubemissionen unter Berücksichtigung von Kaltluftabflüssen und kleinklimatischen Aspekten
  • Landschaft, Landschaftsbild und Erholung: Informationen zu Landschaftlichem Vorbehaltsgebiet, Sicht- und Immissionsschutz (Verzicht auf Abbau der Nordwand), Erholungs- und Luftkurortfunktion
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Informationen zu möglichen Auswirkungen auf Wegeanbindung, bestehende Nutzungen sowie auf gegebenenfalls betroffene Boden- und Sachgüter.
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Informationen zu den wechselseitigen Auswirkungen zwischen Boden, Wasser, Tieren/Pflanzen, Landschaft und Mensch (z. B. Eingriff in Wald mit Folgewirkungen auf Arten, Boden, Wasserrückhalt, Landschaftsbild und Erholung)

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Markt Wertach, den 10.08.2026
Gertrud Knoll
Erste Bürgermeisterin