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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 33/2026
Markt Wertach
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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung des Marktes Wertach zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Steinbruch Wertach“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 30.07.2026 hat der Marktrat des Marktes Wertach den Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Steinbruch Wertach“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.07.2026 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 39,1 ha mit den folgenden Grundstücken der Gemarkung Wertach (TF = Teilfläche; *=neu hinzukommend durch die Abbauerweiterung) 1600/3, 1600/4, 1600/5, 1601, 1602, 1603, 1604, 1605, 1606, 1607, 1608, 1609, 1609/1, 1610, 1611, 1611/1, 1612, 1613, 1613/2 TF, 1614*, 1615*, TF, 1616* TF, 1618, 1641/2 TF, 1641/19 TF, 1761/6, 2403 TF, 2403/1, 2409 TF, 2409/1, 2410, 2410/1, 2411, 2411/1, 2411/2, 2412, 2412/1, 2413 TF, 2413/2,

2414 TF, 2414/2 TF, 2414/4, 2416 TF, 2417/12 TF,2417/18* TF, 2417/48* TF, 2417/49* TF, 2417/50* TF, TF 2417/51* TF, 2795* TF, 2797* TF, 2798*, 2799*,2800* TF, 2801* TF. Der Anteil der geplanten Abbauerweiterung umfasst einen Flächenanteil von ca. 7,0 ha.

Siehe hierzu die Anlage!

Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Steinbruch Wertach“ (ohne Maßstab)

Das Plangebiet liegt ca. 1400 m südöstlich des Marktes Wertach an der B 310 in Richtung Jungholz im Landkreis Oberallgäu, Regierungsbezirk Schwaben. Der Geltungsbereich beinhaltet die bereits bestehenden und genehmigten Abbauflächen sowie die geplante Erweiterungsfläche für den Steinabbau.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die heute beengten Abbauverhältnisse innerhalb des Steinbruches entschärft und die Versorgungssicherheit der Region mit Festgesteinen erhalten werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Steinbruch Wertach“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.07.2026 sowie die nach Einschätzung des Marktes Wertach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten, können auf der Homepage des Marktes https://www.markt-wertach.de/buergerservice/bauamt/baugebiete/baugebiet-steinbruch.html und im Geoportal Bayern (https://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal).

im Zeitraum vom 17.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026 abgerufen

werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Markt Wertach,

Rathausstraße 3, 87497 Wertach, Zimmer Nr. 4 bei Herrn Meyer, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00

Mittwoch 14:00-17:00

Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso beim Markt Wertach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  • Schutzgut Mensch: Informationen zu möglichen Auswirkungen durch Lärm, Staub, Erschütterungen und Verkehr infolge des Steinbruchbetriebs sowie zu Auswirkungen auf Erholung, Tourismus (Luftkurortfunktion) und Wegebeziehungen.
  • Schutzgut Tiere: Informationen zum Artenschutz, insbesondere zu Reptilien, Amphibien, Fledermäusen, Vogelarten und weiteren betroffenen Tierarten, einschließlich vorgesehener Vermeidungs-, CEF-, Umsiedlungs- und Monitoringmaßnahmen.
  • Schutzgut Pflanzen: Informationen zu den Auswirkungen auf den Wald, zu Rodungen, Ersatzaufforstungen, Biotop- und Nutzungstypenkartierung, zur grünordnerischen Gestaltung sowie zur Entwicklung von Vegetationsstrukturen im Rahmen der Rekultivierung.
  • Schutzgut biologische Vielfalt: Informationen zu den Auswirkungen auf Lebensräume, zur Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie zu internen und externen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.
  • Schutzgut Fläche: Informationen zur zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch die Erweiterung des Steinbruchs und zur abschnittsweisen Flächenentwicklung.
  • Schutzgut Boden: Informationen zu Bodenschutz, zum Umgang mit Oberboden und Abraum, zur Wiederverfüllung, zur Rekultivierung sowie zur Standsicherheit der betroffenen Flächen.
  • Schutzgut Wasser: Informationen zu Hydrogeologie, Grundwasserschutz, Entwässerung, Rückhalte- und Absetzbecken sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Wasserhaushalt.
  • Schutzgut Luft: Informationen zu Staubemissionen unter Berücksichtigung von Kaltluftabflüssen und vorgesehenen Maßnahmen zur Staubminderung und Luftreinhaltung.
  • Schutzgut Klima: Informationen zu lufthygienischen und kleinklimatischen Aspekten, insbesondere im Zusammenhang mit Staub, Luftaustausch und Freiflächenentwicklung.
  • Schutzgut Landschaft: Informationen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild, auf Sichtbeziehungen, auf das landschaftliche Vorbehaltsgebiet, auf den Alpenraum sowie zur landschaftsgerechten Rekultivierung und Folgenutzung Freizeit und Erholung.
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Informationen zu möglichen Auswirkungen auf Wegeanbindung, bestehende Nutzungen sowie auf gegebenenfalls betroffene Boden- und Sachgüter.
  • Landschafts- und sonstige Pläne: Informationen zur Einordnung in die Bauleitplanung, zur Grünordnung, zur parallelen Flächennutzungsplanänderung sowie zu den maßgeblichen fachplanerischen und raumordnerischen Vorgaben.
  • Wechselwirkungen: Informationen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, insbesondere zwischen Rohstoffabbau, Waldverlust, Wasserhaushalt, Artenschutz, Landschaftsbild, Erholung (Verzicht auf Abbau der Nordwand) und Rekultivierung.

Ferner liegen folgende Fachgutachten vor:

Faunistisches Gutachten mit artenschutzrechtlicher Bewertung (Lars consult GmbH, Stand: 19.05.2026)

Prognose und Beurteilung der vom Betrieb des erweiterten Steinbruchs ausgehenden Geräuschemissionen nach TA Lärm, Steger & Partner GmbH, Stand 24.11.2025

Stellungnahme zu den Einwendungen des Bauleitplanverfahrens Steger & Partner GmbH vom 30.03.2026

Lufthygienischen Gutachten 250030, LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH, Stand 11.12.2025

Ergänzendes Gutachten zur Luftreinhaltung, LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH vom 17.07.2026

Ermittlung der Erschütterungsimmissionen Gutachten 260660, LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH, Stand 11.12.2025

Hydrogeologische Stellungnahme zur Erweiterung des Steinbruchs Wertach, Bosch Geotechnik GmbH, Stand 29.04.2026

Anlage Wald - und Biotopausgleich - 2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan mit Grünordnung "Steinbruch Wertach", Geiger GmbH & Co. KG Flächen- und Liegenschaften GmbH & CoKG, Stand 06.07.2026

Markt Wertach, den 10.08.2026
Gertrud Knoll
Erste Bürgermeisterin