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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 35/2025
Markt Wertach
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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 07.08.2025

Öffentliche Sitzung

TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist 9, später 10 Ratsmitglieder).

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 Nein 0

TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 03.07.2025

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 03.07.2025 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 9 Nein 0

TOP 3 Behandlung verschiedener Bauanträge

TOP 3.1 Umbau des Heimleiterwohnhauses mit Anbau eines Wintergartens beim Anwesen Kolpingstr.6 auf FlNr. 1296, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Beantragt ist der Umbau des Heimleiterwohnhauses beim Kolpingheim.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB und wird nach § 35 Abs. 4 BauGB für zulässig erachtet.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 Nein 0

TOP 3.2 Neubau eines Carports beim Anwesen Panoramaweg 21, FlNr. 489, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Beantragt wird der Neubau eines Carports an der Grundstücksgrenze. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 BauGB und liegt im Bebauungsplangebiet Panoramaweg, allerdings außerhalb der Baugrenzen. Ähnliche Vorhaben wurden in der gleichen Straße schon genehmigt, so dass auch hier dazu geraten wird, der erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Im Hinblick auf das geringe Verkehrsaufkommen und vor dem Hintergrund, dass dort Tempo 30 gilt sollte der Erteilung einer Befreiung von der Zurverfügungstellung eines 3,50 m langen Abstandes zur Straße zugestimmt werden können.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der Erteilung notwendiger Ausnahmen und Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis: Ja 9 Nein 0

TOP 3.3 Bauvoranfrage zum Abriss des Gebäudes und Neuerrichtung eines Wohngebäudes mit 3 Wohneinheiten, Bahnhofstr. 13, FlNr. 1327/3, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Beantragt wird ein Vorbescheid zur Zulässigkeit zum Abriss des Gebäudes und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten.

Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB und wird für zulässig erachtet. Es wird der Nachweis zu führen sein, dass hier ehemals eine landwirtschaftliche Nutzung des Anwesens vorlag.

Der Anschluss an die Wasserversorgung ist über den öffentlichen Weg und dann auf eigenem Grund möglich; das gilt auch für den Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz. Alternativ kann die beantragte Hauskläranlage der Abwasserbeseitigung als private Anlage dienen.

Eine öffentliche Schneeräumung erfolgt im bisherigen Umfang, so dass nur das letzte Stück auf eigenem Grund vom Bauherrn zu räumen sein wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Nachbarschaft die Landwirtschaft ausgeübt wird und diese auch in der Zukunft vom Bauherrn zu dulden ist.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt; die gemeindliche Stellungnahme ist als Hinweis in den Vorbescheid aufzunehmen (Hinweis auf Duldung der Landwirtschaft).

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0

TOP 3.4 Bauvoranfrage zur Umnutzung des Anwesens Oberellegg 2, FlNr. 3730, Gem.Wertach

Sachverhalt:

Die Antragsteller wollen vor einem evtl. Erwerb des Anwesens klären lassen, ob ein (Teil-)Abriss sowie der Einbau von einer dauergenutzten und 2 Ferienwohnungen bauplanungsrechtlich zulässig ist. Hierzu wird die vorliegende Bauvoranfrage gestellt.

Aktuell wird das Anwesen pensionsähnlich genutzt, genehmigt ist eine Gaststätte mit 30 Gästebetten.

Offen ist derzeit, unter welchen baurechtlichen Bestimmungen eine Genehmigung erteilt werden kann. Es wird festgehalten, dass nahezu in jedem Haus in Wertach vor Jahrzehnten Landwirtschaft vorhanden war, so auch hier.

Beschluss:

Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB und wird für zulässig erachtet. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0

TOP 4 Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2024

Im Verwaltungshaushalt war ein Überschuss in Höhe von 1.403.336,09 € zu verzeichnen.

Dieser wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt.

Im Vermögenshaushalt war ein Differenzbetrag von 920.782,93 € zu verzeichnen.

Der Fehlbetrag im Vermögenshaushalt wurde der Rücklage entnommen.

Es wurden 84.000,00 € den Rücklagen zugeführt.

Der Markt Wertach hat per 31.12.2024 eine Rücklage i.H.v. 4.170.330,02 €.

§ 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV-K

Ein Überschuss ist in der abzuschließenden Jahresrechnung der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Beschluss:

Die Wirtschaftsführung der Gemeinde sowie die Buchführung der Gemeindekasse für das Jahr 2024 geben keinen Anlass zur Beanstandung.

  1. Mit dem im Zusammenhang mit der Jahresrechnung erfolgten Ausgleich (Abschlussbuchungen, außer- und / oder überplanmäßigen Ausgaben) besteht Einverständnis, soweit diese nicht bereits beschlossen wurden.
  2. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und auf Grund der Empfehlung des Finanzausschusses stellt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Jahresrechnung 2024 mit den bereinigten Gesamteinnahmen und – ausgaben in Höhe von jeweils 11.506.977.72 € entsprechend den vorgelegten Unterlagen fest.
  3. Der Ersten Bürgermeisterin Gertrud Knoll und der Verwaltung wird die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis zu 1. und 2. je: Ja 10 Nein 0

Zu 3. Ja 9 Nein 0

(zu 3. War die Bürgermeisterin nach Art. 49 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.)

TOP 5 Anschaffung eines Aggregats für Wasserversorgung und Kanalisation

Sachverhalt:

Die Gemeinden sind aufgefordert, Vorkehrungen für den Fall eines Blackouts (= Ausfall aller wichtigen stromversorgten öffentlichen Einrichtungen) zu treffen. Nach einer Bestandsanalyse stand fest, dass insbesondere im Abwasserbereich negative Auswirkungen eines solchen Blackouts vermieden werden können, wenn ein leistungsstarkes Stromaggregat angeschafft würde. Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt eingestellt und vom Rat grundsätzlich genehmigt. Wir konnten nun kurzfristig ein – von uns getestetes, geeignetes – Aggregat als Vorführgerät anschaffen und haben dies getan.

Es handelt sich um ein Vorführgerät, das um ca. 15.000,- € günstiger war als die Anschaffung eines Neugerätes. Das Aggregat kann auch für verschiedene gemeindliche Veranstaltungen während des Jahres genutzt und ggf. vermietet werden. Dadurch sollte auch sichergestellt sein, dass das Aggregat stets einsatzbereit ist.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt diese Anschaffung.

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0

TOP 6 Verschiedenes

Sachverhalt:

Die nächste öffentliche Ratssitzung ist für Donnerstag, 11.09.2025 vorgesehen.

Wertach, 26.08.2025
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll
Jörg Meyer
Erste Bürgermeisterin
Schriftführer