Öffentliche Sitzung
TOP 1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 02.07.2026
Sachverhalt:
Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2026 ist allen Ratsmitgliedern zugegangen.
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 2 2. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich Feuerwehrhaus: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Feststellung der Planunterlagen; Bekanntmachungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden gehört und abgewogen.
Die Abwägungstabelle ist Gegenstand des Protokolls. Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen vollinhaltlich.
(Hinweis: die Abwägungstabelle kann im Bauamt im Rathaus Wertach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und wird darüberhinaus auf der Homepage des Marktes Wertach veröffentlicht).
Beschluss:
| • | Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen wird ohne Änderung zugestimmt. |
| • | Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Bereich Feuerwehrhaus), bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 06.08.2026 wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Hinweise festgestellt. |
| • | Die Verwaltung wird beauftragt die Genehmigung der 2. Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Oberallgäu gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen und danach den Feststellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 3 Aufstellung Bebauungsplan Feuerwehrhaus: 2. Änderung des Bebauungsplans "Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage": Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB; Bekanntmachungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden gehört und abgewogen.
Die Abwägungstabelle ist Gegenstand des Protokolls. Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen vollinhaltlich.
(Hinweis: die Abwägungstabelle kann im Bauamt im Rathaus Wertach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und wird darüberhinaus auf der Homepage des Marktes Wertach veröffentlicht).
Beschluss:
| • | Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen wird ohne Änderung zugestimmt. |
| • | Die 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans "Nr. 4 Schleifweg, östliche Ortslage" bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 06.08.2026 wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Hinweise nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. |
| • | Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
TOP 4 4. Flächennutzungsplanänderung Grundstück FlNr. 1326 (Gemarkung Wertach) Erweiterung Campingplatz: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Feststellung der Planunterlagen; Änderungsantrag und Bekanntmachungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden gehört und abgewogen.
Die Abwägungstabelle ist Gegenstand des Protokolls. Der Gemeinderat folgt den Abwägungsvorschlägen vollinhaltlich.
(Hinweis: die Abwägungstabelle kann im Bauamt im Rathaus Wertach während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und wird darüberhinaus auf der Homepage des Marktes Wertach veröffentlicht).
Beschluss:
| • | Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen wird ohne Änderung zugestimmt. |
| • | Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 06.08.2026 wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Hinweise festgestellt. |
| • | Die Verwaltung wird beauftragt die Genehmigung der 4. Flächennutzungsplan-änderung beim Landratsamt Oberallgäu gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen und danach den Feststellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 5 Behandlung von Bauanträgen
TOP 5.1 Erteilung gemeindliches Einvernehmen für den Neubau eines Stadels auf FlNr. 2035, GEm. Wertach in Bichel
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bereits erteilt und zwar nachdem das Vorhaben von der Verwaltung nach § 35 ‚Abs. 1 BauGB als landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben eingestuft wurde.
Das Landratsamt Oberallgäu hatte daraufhin mitgeteilt, dass es das Vorhaben nicht als privilegiertes Vorhaben ansieht, gleichwohl eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben in Frage käme, wenn die Gemeinde auch hierzu das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Außerdem wurde festgestellt, dass die erforderliche Genehmigung des nun durch den beantragten Neubau kleiner werdenden Reitplatzes nicht erteilt wurde und nachgeholt werden muss. Das Landratsamt wird die zu erteilende Genehmigung auch hierzu erteilen, hat die Gemeinde aber aufgefordert, bei der nächsten anstehenden Flächennutzungsplanänderung den Reitplatz entsprechend darzustellen. Hierüber wurde die Bauherrin unterrichtet wie auch über die anteilige Kostentragung durch die Bauherrin für die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich. Sie hat die Kostenübernahme zugesagt; eine zeitliche Vorgabe zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nicht gemacht.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Darüber hinaus wird beschlossen, bei der nächsten Flächennutzungsplanänderung eine entsprechende Darstellung des bestehenden Reitplatzes in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
(Hinweis: Ratsmitglied Hubert Heinzelmann war wg. persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.)
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 1
TOP 5.2 Erdaushub Deponie: Erweiterung
Das Landratsamt Oberallgäu führt hier ein Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der bestehenden Erdaushubdeponie durch es ist ein Verfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bei dem die Gemeinde kein Einvernehmen nach dem Baurecht erteilen muss, sondern im Verfahren gehört wird und dann eine Stellungnahme abgeben kann.
Der Betrieb der aktuellen Deponie läuft völlig unbeanstandet.
Ein Ratsmitglied sagt, es erwarte, dass durch die Deponie bedingte Straßenschäden vom Unternehmen ausgeglichen werden.
Auf Frage wird mitgeteilt, dass eine zeitliche Beschränkung der Genehmigung nicht vorgesehen sei.
Beschluss:
Der Markt Wertach ist mit der Erweiterung einverstanden; die Auflagen und Bedingungen der Erstgenehmigung sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 6 Beschlussfassung zur Jahresrechnung
| Jahresrechnung 2025 |
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| VwHH | VmHH | Gesamthaushalt |
| Soll- Einnahmen | 9.887.108,87 € | 5.330.505,57 € | 15.217.614,14 € |
| + neue Haushaltseinnahmereste | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| - alte Haushaltseinnahmereste | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| - alte Kasseneinnahmereste | 34,00 € | 0,00 € | 34,00 € |
| Entnahme Rücklage | 0,00 € | 755.207,99€ | 755.207,99€ |
| Summe bereinigte Solleinnahmen | 9.887.108,87 € | 5.330.505,57 € | 15.217.580,44 € |
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| Soll- Ausgaben | 9.885.838,28 € | 5.330.505,57 € | 15.216.343,85 € |
| darin enthalten Zuführung zum Vermögenshaushalt | 1.733.484,23 € | - | 1.733.484,23 € |
| Überschuss gem. §79 Abs.3 Satz 2 KommHV-K | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| + neue Haushaltsausgabereste | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| - alte Haushaltsausgabereste | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| - alte Kassenausgabereste | - 1.236,99 € | 0,00 € | - 1.236,99 € |
| Summe bereinigte Ausgaben | 9.887.074,87 € | 5.330.505,57 € | 15.217.580,44 € |
Im Verwaltungshaushalt war ein Überschuss in Höhe von 1.733.484,23€ zu verzeichnen.
Dieser wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Im Vermögenshaushalt war ein Differenzbetrag von 755.207,99€ zu verzeichnen.
Der Fehlbetrag im Vermögenshaushalt wurde der Rücklage entnommen.
Es wurden 84.535,18€ den Rücklagen zugeführt.
Der Markt Wertach hat per 31.12.2025 eine Rücklage in Höhe von 3.499.657,21 Euro.
Die Bürgermeisterin ergänzt, dass das guten Jahresergebnis u.a. darauf zurückzuführen sei, dass vorgesehene Investitionen von rund 2,3 Mio € auf einen späteren Zeitraum verschoben werden mussten.
Beschluss:
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2025
| 1. | Die Wirtschaftsführung des Marktes Wertach sowie die Buchführung der Marktgemeindekasse für das Jahr 2025 geben keinen Anlass zu einer Beanstandung. |
| 2. | Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen: |
| 1. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gebilligt. |
| 2. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und auf Grund der Empfehlung des Finanzausschusses stellt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Jahresrechnung 2025 mit den bereinigten Gesamteinnahmen und – ausgaben in Höhe von jeweils 15.217.580,44 € entsprechend den vorgelegten Unterlagen fest. |
| 3. | Der Ersten Bürgermeisterin Gertrud Knoll und der Verwaltung wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt. |
(Hinweis: bei Punkt 2.3 hat Bürgermeisterin Knoll wg. Art. 49 GO nicht mitberaten und nicht mitabgestimmt, Abstimmungsergebnis hier: Ja 14 Nein 0.)
Abstimmungsergebnis je: Ja 15 Nein 0
TOP 7 Zweckvereinbarung über die Durchführung einer Ferienbetreuung in Wertach, Nesselwang und Oy für Kinder im Grundschulalter
Sachverhalt:
Über die angedachte Zusammenarbeit der Gemeinden Nesselwang, Oy-Mittelberg und Wertach für die Ferienbetreuung ab dem 01.01.2027 wurde der Gemeinderat bereits unterrichtet. Der anliegende Vertragsentwurf dient dazu, die Eckpfeiler für die Zusammenarbeit zu setzen. Ob letztlich eine“ Zweckvereinbarung“ oder ein „Kooperationsvertrag“ zustande kommt wird noch verwaltungsintern geprüft und hängt auch davon ob, ob die Gemeinderäte der anderen Gemeinden mit der Zusammenarbeit in diesem Sektor einverstanden sind.
Die Bürgermeisterin ergänzt, die Regelungen seien wichtig, um frühzeitig Planungssicherheit für die Eltern, die Gemeinden und das Personal zu erlangen. Weiter wird ausgeführt, dass die Regelungen zur Kooperation erst ab dem 01.01.2027 gelten.
Ein Ratsmitglied lobt die gefundenen Regelungen und sagt, es seien mit den Nachbargemeinden im Hinblick auf die für alle Eltern zumutbaren Entfernungen in die Einrichtungen eine gute Lösung erarbeitet worden.
Beschluss:
Der Vertragsentwurf wird zur Kenntnis genommen; mit einer Zusammenarbeit besteht grundsätzlich Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 8 KiTa "St. Ulrich Starzlachwichtel": Defizit- bzw. Betriebsvereinbarung mit St. Simpert
Sachverhalt:
Die Kindertageseinrichtung „St. Ulrich Starzlachwichtel“ befindet sich in der Trägerschaft der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Ulrich, vertreten durch die Kath. Kirchenverwaltung.
Zur rechtlichen und finanziellen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Markt Wertach und der Katholischen Pfarrkirchenstiftung wurde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung erarbeitet (sh. Anlage zu dieser Sitzungsvorlage). Ziel der Vereinbarung ist es, die gegenseitigen Rechte und Pflichten hinsichtlich des Betriebs der Einrichtung, der Finanzierung sowie der Aufgabenverteilung klar und dauerhaft zu regeln.
Die Vereinbarung berücksichtigt die geltenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), sowie die kommunalen Interessen des Marktes Wertach an einer verlässlichen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung.
Die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung umfassen insbesondere:
| • | Regelungen zur Sicherstellung des Betriebs der Kindertageseinrichtung, |
| • | die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Trägers und des Marktes Wertach, |
| • | die Finanzierung und Abwicklung des gemeindlichen Defizitausgleichs, |
| • | Regelungen zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch, |
| • | Laufzeit sowie Kündigungs- und Änderungsbestimmungen. |
Die Vereinbarung wurde zwischen den Vertragsparteien abgestimmt und soll nach Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat dann an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Zustimmung und Genehmigung weitergeleitet und abgeschlossen werden.
Es wird begrüßt, dass es für die Kindertageseinrichtungen in Wertach nur einen Träger gibt und die Bürgermeisterin betont, dass es aktuell ein sehr gutes Miteinander sei.
Beschluss:
| 1. | Der Marktgemeinderat des Marktes Wertach stimmt dem Abschluss der Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung „St. Ulrich Starzlachwichtel“ zwischen dem Markt Wertach und der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Ulrich, vertreten durch die Kath. Kirchenverwaltung, in der vorgelegten Fassung zu. |
| 2. | Die Erste Bürgermeisterin Gertrud Knoll wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen und die Verwaltung damit zu beauftragen, alle weiteren Schritte zum Abschluss dieser, einzuleiten und vorzunehmen. |
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 9 Zustimmung Haushaltsplan 2026 der kath. Pfarrkirchenstiftung "St. Ulrich"
Sachverhalt:
Die Trägerin der Kindertageseinrichtung hat den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 erstellt und der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt.
Gemäß der zwischen dem Markt Wertach und der Trägerin bestehenden Betriebsvereinbarung bedarf der jährliche Haushaltsplan der Zustimmung des Marktgemeinderates. Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die wirtschaftliche Führung der Kindertageseinrichtung und enthält die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen sowie die geplanten Investitionen und sonstigen Ausgaben.
Die Verwaltung hat den vorgelegten Haushaltsplan geprüft. Die Ansätze sind nachvollziehbar und entsprechen den vorgesehenen Aufgaben und dem Betrieb der Kindertageseinrichtung. Allerdings ergaben sich in den letzten Wochen noch Veränderungen hinsichtlich der Übertragung der Trägerschaft an die kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Ulrich“ für die neu erbaute Kindertageseinrichtung „St. Ulrich Starzlachwichtel“. Diese werden noch aktuell in den Haushalt 2026 miteingerechnet und ein neuer Haushaltsplanentwurf erstellt.
Der Haushaltsplan wird seitens St. Simpert noch mit den besprochenen Änderungen bis nächste Woche angepasst und dann der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Bürgermeisterin hebt hervor, dass statt der letztjährigen teils massiven Defizite heuer mit einem Guthaben von ca. 50.000,-€ zu rechnen sei.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den vorgelegten Haushaltsplan der Kindertageseinrichtung „St. Ulrich“ sowie „St. Ulrich Starzlachwichtel“ für das Haushaltsjahr 2026 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 10 Bestätigung des Feuerwehrkommandanten für den Markt Wertach und dessen Stellvertretung
Sachverhalt:
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG sind neugewählte bzw. wiedergewählte Feuerwehrkommandanten und Feuerwehrkommandanten-Stellvertreter im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durch die Gemeinde zu bestätigen.
Die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandanten Stellvertreters ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO. Daher ist hier der Marktgemeinderat zuständig. Der Ersten Bürgermeisterin obliegt die Ausfertigung der jeweiligen Bestätigungsschreiben.
Durch die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und den Feuerwehrkommandanten Stellvertreter wird einem Amtsträger für sechs Jahre eine leitende Funktion in einer gemeindlichen Einrichtung übertragen.
Am 21. Dezember 2025 fand in einer ordnungsgemäß geladenen Dienstversammlung die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Wertach statt. Die aktiven Mitglieder wurden hierzu form- und fristgerecht eingeladen.
Im Vollzug der Wahlen wurden die Herren Tobias Haslach als Feuerwehrkommandant und Georg Eberle als Feuerwehrkommandanten-Stellvertreter entsprechend der Vorgaben der „Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren“ des Marktes Wertach vom 01.04.1985 (in der geltenden Fassung) ordnungsgemäß gewählt. Die Wahlleitung erfolgte durch Herrn Norbert Gebhart.
Der Beginn der neuen Amtszeit wurde auf den 22.12.2025 festgelegt.
Mit Schreiben vom 08.07.2026 prüfte und bestätigte Kreisbrandrat Markus Adler, dass bei Herrn Tobias Haslach alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung erfüllt sind.
Mit Schreiben vom 08.07.2026 prüfte und bestätigte Kreisbrandrat Markus Adler, dass bei Herrn Georg Eberle alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung erfüllt sind.
Der gemeindlichen Bestätigung nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG wurde zugestimmt.
Beschluss:
Für die Freiwillige Feuerwehr Wertach wird Herr Tobias Haslach als Feuerwehrkommandant und Herr Georg Eberle als stellvertretender Feuerwehrkommandant gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG von der Gemeinde bestätigt.
Die Amtszeit für die Ausübung der beiden Ämter beginnt am 22.12.2025 und endet am 21.12.2031.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 11 Beschluss zur Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems
Sachverhalt:
Das derzeit eingesetzte Zeiterfassungssystem entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine moderne und effiziente Zeitwirtschaft. Insbesondere ist ein hoher manueller Bearbeitungsaufwand erforderlich, da Buchungen und Auswertungen teilweise händisch nachbearbeitet werden müssen.
Als Nachfolgelösung wird die Einführung des Zeiterfassungssystems ZEUSS ab dem Jahr 2027 vorgeschlagen. Das System wird vom bestehenden kommunalen IT-Dienstleister angeboten und ist mit den bereits eingesetzten Fachverfahren kompatibel. Vorhandene Schnittstellen können dadurch genutzt und die Arbeitszeiterfassung effizienter gestaltet werden.
Durch umfangreiche Automatisierungsfunktionen entfällt künftig unter anderem die manuelle Übertragung von Arbeitszeitdaten. Die Daten werden stattdessen automatisiert über das Netzwerk übertragen. Dadurch werden der Verwaltungsaufwand reduziert, Fehlerquellen minimiert und die Abläufe in der Zeitwirtschaft nachhaltig verbessert. Das System unterstützt die Führungskräfte bzw. Geschäftsleitung durch einen jederzeit aktuellen Überblick über Arbeitszeiten, Anwesenheiten und Abwesenheiten der Beschäftigten. Digitale Genehmigungs- und Auswertungsfunktionen verbessern die Steuerung der Personalressourcen, erhöhen die Transparenz und erleichtern die Organisation der Gemeindeverwaltung.
Für die Einführung des Systems werden zwei Zeiterfassungsterminals benötigt – jeweils eines für das Rathaus einschließlich Tourist-Information sowie eines für den Bauhof.
Die Kosten stellen sich wie folgt dar:
Einmalige Kosten:
| • | Kauf von 2 Zeiterfassungsterminals: 2.425,00 € netto (pro Gerät) = 4.850,00 € netto |
| • | Kauf von 50 Transpondern: 535,00 € netto |
| • | Einrichtung der Transponder: 92,00 € netto |
| • | Einrichtung Terminals/Programm Zeitwirtschaft: 330,00 € netto |
Laufende Kosten:
| • | Monatliche Kosten für die Nutzung im Rechenzentrum: 392,23 € netto = 4706,76 € jährlich |
Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile der neuen Lösung deutlich. Neben der Zeitersparnis und der Reduzierung manueller Tätigkeiten wird durch die Kompatibilität mit den vorhandenen AKDB-Fachanwendungen eine zukunftssichere und wirtschaftliche Lösung geschaffen.
Auf Frage wird mitgeteilt, dass das aktuelle System rund 700,-€/Jahr koste. Auf Frage aus dem Rat, warum die Kosten so hoch sind wird geantwortet, mit dem neuen System würden alle möglichen Zeiten automatisch erfasst, die momentan händisch eingegeben werden müssen; von daher mache die Anschaffung Sinn, weil sie auf der anderen Seite Arbeitszeit in der Personalverwaltung einspare. Ein Ratsmitglied führt aus, man müsse die Kosten gut im Blick behalten bei Personalkosten von rund 900.000,-€/Jahr. Corina Rau entgegnet, das neue Programm spare unter dem Strich ca. 4.000,-€/Jahr ein und verweist in diesem Zusammenhang auf die sehr hohen Überstundestände des Personals.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung des Zeiterfassungssystems ZEUSS über die AKDB, als Nachfolgelösung für das bisher eingesetzte System der Firma Krutec ab 2027.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen zur Einführung des Systems zu beauftragen. Hierzu gehören die Beschaffung von zwei Zeiterfassungsterminals, 50 Transpondern sowie die Einrichtung des Systems.
Die einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 5.807,00 € netto, sowie die laufenden monatlichen Kosten in Höhe von 392,23 € netto werden genehmigt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2027 bereitzustellen bzw. aus den entsprechenden Haushaltsansätzen zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
TOP 12 Anfragen und Berichte
| a) | Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 10.09.2026 statt. |
| b) | Die Zufahrt zum neuen Kindergarten wird von der Fa. May zum Preis von 33.061,53 € hergestellt. |
| c) | Die in der letzten Sitzung beschlossene Anschaffung eines zweiten Salzsilos ist abgeschlossen, das Silo wurde zum Preis von 34.995,-€ geliefert. |
| d) | Ein Ratsmitglied fragt nach der Hundesteuer und einer Kostenaufstellung hierzu. Das war bereits Thema in der Finanzausschusssitzung und wird von der Verwaltung vorbereitet. |
| e) | Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass im Blättle die Liste der Beauftragten zu vervollständigen sei. |
| f) | Ein Ratsmitglied fragt an, ob es möglich wäre, die Marktstraße bei Heimatabenden zu sperren, damit die Darbietungen akustisch nicht gestört würden. Die Bürgermeisterin entgegnet, man sei wg. Sperrungen zur Verhinderung von Amokfahrten mit der Polizei bereits im Gespräch. |
| g) | Ein Ratsmitglied weist auf zwei kranke Erlen beim Schwimmbad hin, die man untersuchen und ggf. beseitigen müsse. |
| h) | Ein Ratsmitglied spricht das Thema kostenpflichtiges Parken an. Die Bürgermeisterin sagt, dies bei einer „schlanken“ Tagesordnung zu thematisieren. Dazu, so ein anderes Ratsmitglied, sollten dann aber konkrete Vorschläge der Verwaltung zur Umsetzung vorliegen. |
Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer |