Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
| Sitzungsdatum: | Donnerstag, 30.07.2026 |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende | 21:35 Uhr |
| Ort: | Sitzungssaal in der Touristinfo |
Öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeister fest, dass die Sitzungseinladung
ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist. Ratsmitglied Alois Silberbauer ist entschuldigt und wird an der Sitzung etwas später teilnehmen.
Beschluss:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
| TOP 2 | 2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Steinbruch Wertach; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
Sachverhalt:
Zur Sitzung begrüßt die Bürgermeisterin Frau Beltinger und Herrn Geiss vom Planungsbüro Lars Consult, die für die eingegangenen Stellungnahmen in beiden Verfahren die Abwägungsvorschläge erarbeitet haben. Diese werden im Anschluss den Ratsmitgliedern vorgestellt; weiter werden Fragen der Ratsmitglieder zu einzelnen Stellungnahmen beantwortet.
Bevor die beiden Vertreter von Lars Consult das Wort erhalten teilt die Bürgermeisterin aber einleitend mit, dass diese heutige Ratssitzung ausschließlich dem Thema Steinbruch gewidmet sei. Dem Gemeinderat gehören seit dem 1. Mai diesen Jahres sieben neue Ratsmitglieder an. Um allen Ratsmitgliedern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten habe man sich mit dem Thema schon einmal in einer nichtöffentlichen Sitzung ausführlich befasst und darüberhinaus einen nichtöffentlichen Ortstermin im Steinbruch durchgeführt, um sich auch vor Ort ein Bild machen und somit die eingehenden Stellungnahmen besser nachvollziehen und verstehen zu können. Der Bürgermeisterin ist es auch wichtig zu betonen, dass nicht alles, was wünschenswert ist, rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt werden kann, da der Regelungsinhalt durch das Baugesetz eng reglementiert ist.
Um aber möglichst alle bedeutenden Belange rechtssicher zu behandeln gibt es neben dem zu ändernden Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan auch noch einen städtebaulichen Vertrag, der den Ratsmitgliedern im Entwurf zugestellt wurde und in dem insbesondere Fristen zur Verlegung der Sortieranlage geregelt sind. Der städtebauliche Vertrag muss erst dann rechtsgültig unterschrieben vorliegen, wenn nach dem zweiten Verfahrensschritt dann mit Inkraftsetzen des zu ändernden Bebauungsplanes Baurecht abgeleitet werden kann.
Wegen der beantragten Erweiterung des Steinbruchgebietes fasste der Gemeinderat am 03.07.2025 einen Aufstellungsbeschluss, quasi den Startschuss zur Erstellung von Planunterlagen, in denen der Umfang der angedachten Erweiterung dargestellt wurde. Nachdem diese Unterlagen erarbeitet waren wurde dann am 05.02.2026 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst und nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB die beteiligten Behörden sowie die Öffentlichkeit gehört.
Die Bürgermeisterin stellt weiter fest, dass die Ratsmitglieder Katharina Willer und Peter Enderle nach Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung in Bezug auf den Bebauungsplan ausgeschlossen sind, an der Beratung über den Flächennutzungsplan aber mitberaten und auch mit abstimmen können.
Im folgenden übergab die Bürgermeisterin den beiden Vertretern von Lars Consult das Wort, die die Einwendungen und Anregungen dem Rat vorstellten und zu bestimmten Punkten Abwägungsvorschläge unterbreiteten. (Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge waren den Ratsmitgliedern bereits eine Woche vorher zur Kenntnisnahme und Vorbereitung auf die Sitzung zur Verfügung gestellt worden.)
Zum Vorbringen der Ratsmitglieder wurden folgende Punkte festgehalten:
Es muss sichergestellt werden, dass Sprengungen im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften vorgenommen werden dürfen. Hierzu wird die Installation einer Meßeinrichtung (die bereits vorgenommen wurde, Anm. des Schriftführers) begrüßt.
Ein Ratsmitglied führt aus, der beantragte Abbau führe zu einer neuen Sichtbeziehung, auch wenn sich der Abbau hauptsächlich hinter der Nordwand abspiele.
Ein Ratsmitglied will wissen, ab die Arbeiten für die Fachgutachten ausgeschrieben wurden. Dies sei zwar nicht der Fall, doch handele es sich bei allen eingesetzten Büros um etablierte fachkundige Spezialisten, deren Gutachten darüber hinaus einer Prüfung durch das Landratsamt unterliegen.
Auf Frage, was passiere, wenn Lärmwerte überschritten würden, wird geantwortet, dann sei es Sache der Genehmigungsbehörde (=Landratsamt Oberallgäu) geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Ein Ratsmitglied möchte wissen, ob die Grundstücke für die Verlegung der Sortieranlage schon zur Verfügung stünden? Die angedachten drei Jahre für die Verlegung seien wohl einhaltbar. Frau Beltinger antwortet hierauf, dies sei mit der Erteilung eines befristeten Baurechts regelbar.
Zum Thema Verlegung der Sortieranlage sagt ein weiteres Ratsmitglied, da die Verlegung sehr wichtig sei müsse zur Not auch zwei Mal verlegt werden, wenn es anders nicht geht.
Andere Ratsmitglieder halten fest, dass die Fläche, auf die verlegt werden soll, ja bereits abgebaut wurde und somit zur Verfügung steht. Außerdem hat die Gemeinde über das zeitlich befristete Baurecht die Möglichkeit, hier regelnd einzugreifen.
Als letzter Punkt wird nochmals deutlich gemacht, dass über den städtebaulichen Vertrag die Gemeinde eine größere Sicherheit habe, geeignete Maßnahmen umzusetzen, als dies bisher der Fall gewesen sei.
Nachdem alle Stellungnahmen vorgestellt, die Abwägungsbeschlüsse erörtert wurden und keine Fragen mehr gestellt wurden, erging folgender
Beschluss:
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden gehört und abgewogen.
Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen, die in der Abwägungstabelle aufgeführt sind, stimmt der Marktgemeinderat vollinhaltlich und ohne Änderung zu.
Hinweis: die Abstimmungen zu den einzelnen Abwägungsvorschlägen erfolgten mit 13:0 Ja Stimmen. In folgende Punkten wurde dem einzelnen Abwägungsvorschlag nur mehrheitlich zugestimmt:
Seite 84 der Abwägungstabelle zu den Einwendungen von Bürger 1:
Für den Beschlussvorschlag: Ja 11 Nein 2.
Seite 118 der Abwägungstabelle zu den Einwendungen von Bürger 1:
Für den Beschlussvorschlag: Ja 12 Nein 1.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 3 | 2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Steinbruch Wertach; Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Sachverhalt:
Resultierend aus den Abwägungsvorschlägen wurden die Planunterlagen teils geändert und ergänzt, was im einzelnen vorgestellt wurde. Nachdem zur geänderten Planung keine Fragen mehr gestellt wurde, fasste man folgenden
Beschluss:
Der Marktrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung und Erweiterung mit Grünordnung „Steinbruch Wertach“ mit Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 20.07.2026.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Steinbruch Wertach“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 4 | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Steinbruch Wertach; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
Sachverhalt:
Bevor Frau Beltinger und Herr Geiss die Abwägungsvorschläge im einzelnen erläuterten stellte die Bürgermeisterin fest, dass die bei den Beschlüssen zum Bebauungsplan nach Art. 49 GO ausgeschlossenen Ratsmitglieder Katharina Willer und Peter Enderle an den Tagesordnungspunkten zum Flächennutzungsplan mitwirken und mitabstimmen dürfen.
Beschluss:
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden gehört und abgewogen.
Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen, die in der Abwägungstabelle aufgeführt sind, stimmt der Marktgemeinderat vollinhaltlich und ohne Änderung zu.
Hinweis: die Abstimmungen zu den einzelnen Abwägungsvorschlägen erfolgten mit 15:0 Ja Stimmen. In folgendem Punkt wurde dem einzelnen Abwägungsvorschlag nur mehrheitlich zugestimmt:
Seite 50 der Abwägungstabelle zu den Einwendungen von Bürger 1:
Für den Beschlussvorschlag: Ja 14 Nein 1.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
| TOP 5 | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet Steinbruch Wertach; Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Sachverhalt:
Resultierend aus den Abwägungsvorschlägen wurden die Planunterlagen teils geändert und ergänzt, was im einzelnen vorgestellt wurde. Nachdem zur geänderten Planung keine Fragen mehr gestellt wurde, fasste man folgenden
Beschluss:
Der Marktrat billigt den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich Sondergebiet "Steinbruch Wertach“ mit Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 20.07.2026.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 15 Nein 0
| TOP 6 | Verschiedenes |
Die Bürgermeisterin weist auf die Ratssitzung am 06.08.2026 hin.
Wertach, 28.08.2026 | |
Für die Richtigkeit: | |
Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer |
Hinweis: die im Text angesprochenen Abwägungstabellen sind öffentlich einsehbar auf der Homepage des Marktes Wertach unter Markt-wertach.de – Bürgerservice – Bauamt – Baugebiet Steinbruch