Sehr geehrte Einheimische, sehr geehrte Gäste,
am Samstag, den 17. September 2022, findet im Kramerweg, Rathausstraße sowie im Schleifweg der jährliche Herbstmarkt statt.
Wir bitten Sie deshalb, Ihr Fahrzeug am Freitagabend ab 17.00 Uhr nicht mehr in diesen Straßen zu parken, da sonst der Marktablauf behindert wird bzw. Sie den Parkplatz während des Marktes nicht mehr mit dem Fahrzeug verlassen können.
Bitte teilen Sie dies auch Ihren Gästen mit.
Die Durchführung des Marktes richtet sich nach der vom Marktgemeinderat Wertach beschlossenen Satzung über die Abhaltung von Jahrmärkten.
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass der Markt Wertach eine Marktsatzung erlassen hat.
Es ist nicht gestattet, am Markttag Stellplätze auf Privatgrund außerhalb des Marktgeländes (Kramerweg, Rathausstraße, Schleifweg) an Marktfieranten zu vergeben.
Die Stellplätze sind eingezeichnet und werden von der Marktleiterin bzw. Bürgermeisterin vergeben.
Wir bitten Sie, dies auch in Ihrem eigenen Interesse zu beachten!
Auszug aus der Anlage zur Satzung vom 09.03.2000:
§ 2 Verbot der Aufstellung
Es ist verboten, fliegende Verkaufsanlagen auf Privatgrund im gesamten Gemeindegebiet (Ortsbereich ohne Filialen) von Wertach aufzustellen.
§ 4 Zuwiderhandlungen
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den §§ 2 und 3 dieser Verordnung eine fliegende Verkaufsanlage errichtet, kann nach Art. 29 Abs. 2 LStVG mit Geldbuße belegt werden.