Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (14 Mitglieder).
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 06.07.2023 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
Sachverhalt:
Die Bauherrin beantragt den Bau eines Wintergartens, der durch Verglasung der unter dem Balkon gelegenen Terrassenfläche entsteht.
Das Vorhaben liegt im Baugebiet Waldarbeitersiedlung und beurteilt sich somit nach § 30 BauGB. Der als Bedachung des Wintergartens dienende Balkon wurde bereits außerhalb der Baugrenzen errichtet und so genehmigt, so dass es sinnvoll ist, die darunter liegende Fläche als Wintergarten auszubauen. Da die Fläche außerhalb der Baugrenze liegt ist hierfür eine Ausnahme/Befreiung notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung der erforderlichen Ausnahme/Befreiung.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt zugleich der nötigen Ausnahme/Befreiung zu.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt die Anbringung eines weiteren Balkons an der Ostseite des Hauses. Dieses Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet Sebaldstraße und kann im Zuge der Genehmigungsfreistellung umgesetzt werden; es beurteilt sich planungsrechtlich nach § 30 BauGB.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Durchführung des Vorhabens im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu; besondere Auflagen oder Hinweise sind nicht nötig.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
Sachverhalt:
Der Bauherr hat das bestehende Kassengebäude mit dem Bewirtungsbereich renoviert, in diesem Zuge auch 2 Toiletten aufgestellt und das Gebäude nach Westen mit einem 2,40 m hohen Holzzaun umgeben.
Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB (laut Genehmigung aus dem Jahre 1970).
Im Zuge der Neukonzessionierung wurde festgestellt, dass das Vorhaben schon vor Jahrzehnten größer ausgeführt wurde, als seinerzeit genehmigt.
Aus Sicht der Verwaltung begegnet das Vorhaben keinerlei Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat am 12.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan neue Ortsmitte gefasst. Es handelt sich um ein Verfahren der Innenentwicklung, welches gemäß §13a BauGB und im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird.
Am 06.06.2023 fand eine Vorabstimmung im Landratsamt Oberallgäu (Baurecht, Naturschutz, Immissionsschutz) statt.
Als ergänzende Fachgutachten wurden eine artenschutzfachliche Relevanzprüfung (LARS consult) sowie eine schalltechnische Untersuchung (em plan Augsburg) erstellt.
Das Planungsbüro LARs consult hat einen Entwurf ausgearbeitet, bestehend aus zeichnerischem Teil, Satzung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung, Stand 03.08.2023. Dieser wird dem Marktgemeinderat vorgestellt.
Aus der Sitzung bleibt festzuhalten, dass begrüßt wird, dass mit der Planung auf die bestehenden Landwirtschaften Rücksicht genommen wird und die Landwirte nicht in der Berufsausübung behindert werden.
Gewünscht wird, dass ein Höhenbezugspunkt konkret angegeben wird.
Weiter soll gewährleistet werden, dass im Bebauungsplangebiet eine weitergehende Wohnnutzung (Ausnahme Betriebsleiter oder Bedienstetenwohnung) ausgeschlossen wird.
Angesprochen wird auch, dass bei der Außenverkleidung der Gebäude nicht nur Schindeln, sondern allgemein eine Holzverschalung zulässig sein soll.
Zuletzt wird festgehalten, dass die Gehwegbreite in normierter Breite festgesetzt werden soll.
Im folgenden wird folgender Billigungs und Auslegungsbeschluss gefasst.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Neue Ortsmitte“ mit Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 03.08.2023.
Eingearbeitet werden müssen:
Höhenbezugspunkt, Verbot von Wohnungen, Gehwegfestsetzung, Holz und Schindeln
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit soll – ergänzend zur einmonatigen öffentlichen Auslegung – im September nach der Haupturlaubszeit ein für die Öffentlichkeit bestimmter Termin stattfinden, in welchem die Bürger Fragen stellen und Anregungen vorbringen können.
Abstimmungsergebnis: Ja 14 Nein 0
Sachverhalt:
Die anliegende Pressemitteilung der FWOA wird verlesen und bekannt gemacht.
Der Fernwasseranteil bei der Gesamtmenge des verkauften Wassers ist wetterbedingt stets etwas schwankend; er lag in den vergangenen Jahren aber immer zwischen 35 und 50 %, so dass die angekündigte Erhöhung an die Wertacher Abnehmer durch den Markt Wertach weitergegeben werden muss. Mit der Erhöhung der Wasser und auch Abwasserpreise zum nächsten Veranlagungszyklus 07/2406/25 ist daher zu rechnen. Die diesbezügliche Kalkulation soll im Frühsommer 2024 dem Rat vorgestellt werden und wird zu einer Änderung der entsprechenden Beitrags und Gebührensatzungen führen, bei der dann auch die Investitionen (Sanierung Metzquelle im Wasserbereich, Ertüchtigung der Kläranlage im Abwasserbereich) ihren Niederschlag finden werden.
Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin stellt klar, dass es sich bei den Ausbesserungsarbeiten in der Industriestraße nicht um eine vollumfängliche Sanierung handelt; diese war auch im Haushalt nicht vorgesehen. Grund für die Ausbesserungsarbeiten war, dass verschiedene Eigentümer der Neubauten im südlichen Bereich ihre Hofeinfahrten machen wollten, wozu von der Gemeinde zunächst eine Höhenplanung erstellt und eine Kante beauftragt wurde, an die sofort auf Privateigentumsseite die Einfahrten anschließen können; zugleich dient die Kante dazu, dass bei einer späteren Sanierung eine geordnete Regenentwässerung der Straße erstellt werden kann und die dann sanierte Straße ebenfalls an diese Kante anschließt. In diesem Zusammenhang wurden dann gemeindliche Flächen, die zum Straßenkörper gehören und wg. der teils sehr großen Breite bislang nicht asphaltiert waren, nun deswegen mit asphaltiert wurden, weil sonst die neu errichtete Homburger Kante beschädigt würde.
Eine vollständige umfängliche Sanierung mit Erstellung der Regenwasserkanalisation auch auf der Südseite der Industriestraße ist erst mittelfristig vorgesehen, und wird im Finanzplan des Haushaltes 2024 für eines der Folgejahre vorgesehen werden.
| a) | Die Bürgermeisterin spricht eine Einladung zur Teilnahme am „Wie Frianer Markt“ am 05.08.2023 aus. |
| b) | Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 07.09.2023 statt. |
| c) | Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass auf dem Kindergartengelände Löcher bei den Bäumen und Sträucher aufgefüllt werden müssen. |
Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer |