Öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist.
| TOP 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 03.08.2023 |
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 03.08.2023 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern erst heute zugestellt worden.
Der Beschluss über die Sitzungsniederschrift wird zurückgestellt.
| TOP 3 | Behandlung verschiedener Bauanträge |
| TOP 3.1 | Bauvoranfrage zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteilerwohnung auf FlNr. 3691, Gem. Wertach, Unterellegg 7 |
Sachverhalt:
Mit der Voranfrage wird beantragt zu prüfen, ob die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Gebäude mit einer Betriebsleiterwohnung und einer Austragswohnung gegeben sind.
Für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist von entscheidender Bedeutung, dass die im Antragsschreiben dargestellten Sachverhalte sich von den Fachbehörden so bestätigen lassen. Aus Sicht der Verwaltung ist schlüssig dargelegt, dass die Landwirtschaft weiter betrieben wird, so dass von einer Privilegierung ausgegangen werden darf, was sich letztlich dann aus der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft ergeben dürfte. Ob die Austragswohnung und die Betriebsleiterwohnung in einem Neubau entstehen, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die vorhandene Bausubstanz entsprechende Missstände oder Mängel in der Bausubstanz aufweist, was letztlich von der Genehmigungsbehörde zu entscheiden ist aber auch im Begleit-schreiben hinreichend dargelegt ist.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen (Art. 35 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2 b) ).
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 3.2 | Neubau einer Carportanlage beim Anwesen Starzlachauen 4, FlNr. 276, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt den Anbau einer Carportanlage an das bestehende Betriebs- und Wohngebäude. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB. Die Carportanlage wird als angemessene Erweiterung der genehmigten Bebauung angesehen und ist insofern genehmigungsfähig.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 3.3 | Errichtung einer Schleppgaube beim Anwesen Panoramaweg 10, FlNr. 389/9, Gem. Wertach |
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt den Einbau einer Schleppgaupe ins Bestandsgebäude. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 30 BauGB; es liegt im Bebauungsplangebiet Panoramaweg. Dort sind Dachaufbauten nach dem Bebauungsplan nicht zulässig, doch wurden in der Vergangenheit in mehreren Fällen Widerkehre und auch Gaupen im Zuge einer Befreiung baugenehmigt. Die Gaupe dient der Aufwertung bestehenden Wohnraumes.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Zugleich wird der Erteilung einer diesbezüglichen Befreiung nach Art. 30 i.V.m. § 31 BauGB zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 3.4 | Bauantrag zur Errichtung eines Lagerstadels auf FlNr. 1504/1, Gem. Wertach, gegenüber Langgasse 21 |
Sachverhalt:
Auf die Bauvoranfrage zur Errichtung einer 3-fach Garage hat das Landratsamt mit anliegender Mail reagiert und mitgeteilt, es könne zwar keine Garage genehmigt werden, wohl aber an gleicher Stelle ein Lagerstadel.
Urlaubsbedingt liegen die Ansichten zum geplanten Lagerstadel noch nicht vor, doch vor dem Hintergrund, dass sich das gemeindliche Einvernehmen im konkreten Fall nur auf bauplanungsrechtliche Gesichtspunkte (=ob gebaut werden darf) beziehen darf, nicht auf bauordnungsrechtliche (wie gebaut werden dürfte, gestalterische Aspekte) erscheint es denkbar, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern ein bei uns üblicher Stadel entsteht, was vom Planer so schon in Aussicht gestellt worden ist (Stadel an gleicher Stelle mit den Ausmaßen 9 x 6 m).
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann, wenn ein Lagerstadel in ortsüblicher Ausgestaltung entsteht.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 4 | Verschiedenes |
Sachverhalt:
| a) | Ein Ratsmitglied fragt nach den Gründen für die Schließung des Freibades schon Ende August, obwohl gutes Wetter bis in den September prognostiziert war; er moniert weiter, mit der Schließung des Bades hätten diese Gründe gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert werden müssen. |
| Die Bürgermeisterin antwortet, folgende Gründe hätten zur Schließung des Bades geführt: die Solaranlage ist nicht nur in die Jahre gekommen, sondern war den ganzen Sommer über nahezu täglich reparaturbedürftig, dies hätte zuletzt aber dazu geführt, dass auch die Leistung rapide abgenommen hat und man nach der Woche mit schlechtem und kaltem Wetter befürchten musste, nicht zeitnah akzeptable Wassertemperaturen in den Becken sicherstellen zu kön-nen. Hinzu kam, dass auch ein Defekt die Steuerungsanlage außer Gefecht gesetzt hat; daher sei zu besorgen gewesen, dass dann die notwendige und sonst tadellose Wasserqualität erheblich gelitten hätte. Eine kurzfristige und trotzdem nachhaltige Reparatur sei in beiden Fällen nicht möglich gewesen, weswegen die Schließung des Freibades unabdingbar war. |
| b) | Die Bürgermeisterin verliest das Einladungsschreiben des Pfarrers zur Teilnahme am Erntedankfest. |
| c) | Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 05.10.2023 statt. |
Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer |