Der Markt Wertach erhebt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Kleineinleiterabgabe die derzeit pro Person jährlich 17,90 € beträgt. Diese Abgabe wird nur für die Personen erhoben, deren Abwasser nicht in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet wird.
Von der Zahlung der Abgabe ist befreit, wer schriftlich nachweist, dass die Hauskläranlage dem derzeit gültigen Stand der Technik entspricht und zugleich den jährlichen Entsorgungsnachweis vorlegt.
Wir bitten die Befreiung beim Markt Wertach – Steueramt –
bis spätestens 10. Februar 2022
zu beantragen.
Bitte folgende Unterlagen zur Befreiung einreichen:
Bescheinigung der Funktionstüchtigkeit
Entsorgungsnachweis
Evtl. Wartungsvertrag