Zur Einbeziehungssatzung „Enthalb der Ach (Ost)“ gem. §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Wertach hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 die Aufstellung der o.g. Einbeziehungssatzung beschlossen. Durch die Einbeziehungssatzung sollen bislang unbebaute Grundstücksbereiche im Außenbereich in den bebauten Ortsbereich von Enthalb der Ach einbezogen werden um dadurch den lokalen Wohnraumbedarf zu decken. Der Geltungsbereich befindet sich am nordöstlichen Ortsrand und hat eine Größe von ca. 1.257 m2; er umfasst je einen Teilbereich der Flurstücke Nr.2329 und 2324 (untergeordnet).
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen werden. Ferner wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 03.11.2022 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung mit textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 03.11.2022 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Die Entwurfsunterlagen liegt im Rathaus des Markt Wertach, Rathausstr. 3, 87497 Wertach, Zimmer Nr.4 (Herr Meyer), während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Zeitraum vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Marktgemeinde abgerufen werden: https://www.markt-wertach.de/buergerservice/bauamt/baugebiete/
Die Öffentlichkeit kann in diesem Zeitraum Einsicht in die Planunterlagen nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
(nichtmaßstäblicher Lageplan)