TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (13 Ratsmitglieder).
TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssit- zung vom 01.12.2022
Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 01.12.2022 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.
(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0
TOP 3 Behandlung verschiedener Bauanträge
TOP 3.1 Neubau eines Parkplatzes und Anbringen eines Firmenlogos an der Fassade beim Anwesen Industriestr. 15, FlNrn. 854,855 u 919, Gem. Wertach
Sachverhalt:
Beantragt wird die Anbringung eines Firmenlogos wie auch die Anlegung eines Parkplatzes. Beide Vorhaben dienen dem vorhandenen und genehmigten Gewerbebetrieb und werden nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB für zulässig erachtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Evtl. fachbehördliche Auflagen sind vollumfänglich umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
TOP 3.2 Neubau einer Containerrmulde mit Überdachung auf dem Betriebsgelände Industriestr. 15,FlNr. 919, Gem. Wertach
Sachverhalt:
Gegenstand des Bauantrages ist die (nachträgliche) Genehmigung der Überdachung der Containermulde. Dieses Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB und wird für zulässig erachtet.
Im Zuge einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass die Containermulde selbst in einem anderen Bauantrag im Grundriss dargestellt war, nicht jedoch die Überdachung. Diese soll nun nachträglich genehmigt werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
TOP 3.3 Erweiterung der Wohnung im EG in einen Teilbereich des Stalles, Vorderschneid 5, FlNr. 3480, Gem. Wertach
Sachverhalt:
Der Bauherr plant, seine Wohnung im EG zu erweitern und in das bisherige Stallgebäude zu integrieren.
Planungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB und wird für zulässig erachtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
TOP 3.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Sebaldstr.13, FlNr. 415, Gem. Wertach
Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Neubau eines Wohnhauses in der Sebaldstraße 13. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Sebaldstraße und beurteilt sich planungsrechtlich somit nach § 30 BauGB. Das Vorhaben soll im Freistellungsverfahren errichtet werden. Der Planer erklärt, die Vorgaben des Bebauungsplanes einzuhalten. Anhaltspunkte, diese Aussage zu bezweifeln, liegen nicht vor.
Aus dem Gemeinderat wird darum gebeten zu prüfen, ob die an der Grundstücksgrenze dargestellten Mauern bebauungsplankonform sind. Ggf. ist hier noch nachzuarbeiten, damit auch diese vorhandenen Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Durchführung des Vorhabens im Freistellungsverfahren zu.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
TOP 3.5 Neubau einer Güllegrube beim Anwesen Bichel 14, FlNr. 1810, Gem. Wertach
Sachverhalt:
Der Bauherr plant den Neubau einer Güllegrube beim landwirtschaftlichen Anwesen in Bichel. Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB.
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück wurde seitens des Immissionsschutzes bereits geklärt, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Die Nachbarunterschrift wurde erteilt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
TOP 4 Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Neue Ortsmitte" im Bereich des Anwesens Marktstr. 7, FlNrn. 12,15 und 15/3, Gem. Wertach
Sachverhalt:
Der Markt Wertach beabsichtigt auf den Grundstücken FlNrn. 12, 15 und 15/3, Gem. Wertach die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, auf dem Gelände eine neue Ortsmitte mit einem entsprechenden Dorfplatz sowie einen ebenerdigen Veranstaltungssaal, nebst Gastronomie zu schaffen.
Ein entsprechender Bebauungsplanvorschlag ist von einem Fachbüro zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, einen Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ aufzustellen. Der angedachte Geltungsbereich erstreckt sich auf die FlNrn. 12, 15 und 15/3 sowie die angrenzenden Straßen und ist in anliegendem Lageplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
| TOP 5 Verschiedenes | |
| a) | Die Bürgermeisterin bedankt sich bei Alois Silberbauer und seiner Mannschaft vom Faschingsverein für die erfolgreiche Entrümpelungsaktion im Gasthof Engel, ohne die die Durchführung der Faschingsbälle nicht möglich gewesen wäre. |
| b) | Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung ist für Donnerstag, 02.02.2023 vorgesehen. |
| c) | Am Dienstag, 17.01.2023 findet die Jahreshauptversammlung des Touristik-Fördervereins im Bauernhofcafé statt. Die Bürgermeisterin bittet die Tourismusausschussmitglieder um Teilnahme. Auch für die Jahreshauptversammlung des SSV Wertach am 19.01.2023 im Restaurant Jörg ergeht Einladung zur Teilnahme an die Ratsmitglieder. |
Wertach, 24.01.2023
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll | Jörg Meyer |
Erste Bürgermeisterin | Schriftführer/in |