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Rund um den Grüntensee
Ausgabe 4/2025
Markt Wertach
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Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2025

Niederschrift über die öffentliche

Sitzung des Gemeinderates

Sitzungsdatum:

Donnerstag, 09.01.2025

Beginn:

19:59 Uhr

Ende

20:34 Uhr

Ort:

Sitzungssaal in der Touristinformation, 1. Stock

Öffentliche Sitzung

1.

Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Sitzungseinladung ordnungsgemäß ergangen ist und der Marktgemeinderat beschlussfähig ist (12 Ratsmitglieder).

2.

Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 05.12.2024

Die Sitzungsniederschrift der Marktgemeinderatssitzung vom 05.12.2024 ist allen Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Die Sitzungsniederschrift wird genehmigt.

(Abgestimmt haben nur die an den o.g. Sitzungen anwesenden Marktgemeinderatsmitglieder.)

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0

3.

Behandlung verschiedener Bauanträge

3.1

Änderung der Bauvoranfrage zur Erstellung eines Garagengebäudes mit Werkstatt beim Anwesen Am Nattererhof 55, flNr. 375/9,Gem. Wertach

Sachverhalt:

Die vorliegende Bauvoranfrage wurde bereits im letzten Jahr im Gemeinderat behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Seinerzeit sollte aber noch ein Obergeschoß als Lager mit einem Büroraum errichtet werden. Im abgeänderten Antrag wird hierauf verzichtet. Auf die Höhe des Vorhabens wirkt sich das aber deswegen nicht aus, weil diese letztlich von der Höhe des Teleskopladers bestimmt wird. Die beim Erstantrag noch nicht vorhandene Abstandsflächenübernahme liegt inzwischen vor.

Das Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich nach § 34 BauGB und fügt sich nach Auffassung der Verwaltung in die umgebende Bebauung ein.

Aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass mit Umsetzung dieses Bauvorhabens im benachbarten allgemeinen Wohngebiet mit zusätzlichem Lärm (u.a. durch Lieferverkehr) zu rechnen ist; außerdem wird die fehlende Wendemöglichkeit für größere LKWs auf dem Baugrundstück angesprochen.

Über diese Umstände solle das Landratsamt als Genehmigungsbehörde unterrichtet werden.

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, das Bauamt beim LRA werde im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens notwendige fachliche Stellungnahmen (z.B. des Immissionsschutzes) einholen und je nach Fazit dieser fachlichen Stellungnahme entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsbescheid machen. Die Bandbreite reicht dann von einer vollständigen Versagung der Baugenehmigung über die Erteilung der Baugenehmigung mit einzelnen Auflagen oder auch die Erteilung einer uneingeschränkten Baugenehmigung.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

3.2

Neubau von 4 Wohnhäusern hinter dem Anwesen Grüntenseestr. 19, auf FlNrn. 214/5,/6,/7 und /8, Gem. Wertach

Sachverhalt:

Die insgesamt 4 Bauanträge beziehen sich auf die Voranfrage aus dem Jahr 2024, die vom LRA OA positiv verbeschieden wurde. Der Markt Wertach hatte damals angeregt, lediglich 3 Wohnhäuser zu bauen, die Schneeablage sicherzustellen und darüberhinaus auf die enge Zufahrt auf die Erschließungsstraße Grüntenseestraße hingewiesen.

Abweichend von der Voranfrage wird nun pro Wohnhaus noch ein Carport beantragt, zusätzlich soll noch ein Stellplatz pro Gebäude befestigt werden. Auf den Hinweis, dass die Entwässerung seitens der Gemeinde nur nach Norden Richtung Schleifweg über die bestehende private Anschlussleitung erfolgen darf, die 2 der 4 Baufelder kreuzt wurde so reagiert, dass diese Leitung nun auf den Baugrundstücken in den gemeinsamen Zufahrtsbereich verlegt wurde. Dieser Zufahrtsbereich stellt keine öffentliche Straße dar und daher ist von den Eigentümern selbst für die Schneeräumung zu sorgen.

Planungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB und fügt sich in die umgebende Bebauung ein.

Aus dem Gemeinderat wird zum Bauantrag bemerkt:

Ohne eine Dienstbarkeit für die Abwasserleitung könnte die Erschließung nicht gesichert sein. Der Markt Wertach hat auf diesen Umstand hingewiesen; es ist Sache des LRA, dies entsprechend bei der Genehmigungserteilung zu berücksichtigen.

Es wird moniert, dass beim Markt Wertach schon jetzt bekannt ist, dass die Zufahrt so schmal ist, dass eine Schneeablage kaum sichergestellt werden kann; auch ist kein Platz für die Mülltonnen, die an der Straße abzustellen sind, vorgesehen. Auch dies wird zu absehbaren Problemen führen, auf die die Gemeinde zwar hingewiesen hat, auf die aber vom LRA aus rechtlichen Gründen offenbar nicht reagiert werden kann; Leidtragende werden die späteren Bewohner der 4 Häuser sein. Ein Ratsmitglied weist auf die extrem dichte Bebauung des Grundstücks hin, die darin zum Ausdruck kommt, dass zwischen den Baugrundstücken sogar noch Abstandsflächen übernommen werden müssen.

Ein Ratsmitglied erfährt Zustimmung anderer Ratsmitglieder zur Aussage, man solle dann auch das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen; es ist zu bedauern, dass auf die genannten Punkte, die alle bereits bei der diesbezüglichen Bauvoranfrage thematisiert worden seien, von Seiten des Bauherrn in keiner Weise eingegangen wurde.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 0 Nein 12

(Damit ist das gemeindlich Einvernehmen versagt worden!)

3.3

Neubau eines Jungviehstalles mit Bergehalle beim Anwesen Bahnhofstr. 21, FlNr. 662, Gem.Wertach

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Jungviehstalles mit Bergehalle im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB. Es wird für zulässig erachtet, wenn seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschat und Forsten die Landwirtseigenschaft sowie die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens bestätigt wird. Hiervon geht die Verwaltung aus.

Der auf einem Lageplan eingezeichnete Standort für ein evtl. Betriebsleiterhaus ist nicht Gegenstand des heute zu behandelnden Antrages

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0

4.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Bürgerpreis 2025

Sachverhalt:

Die Bürgermeisterin fordert dazu auf, dass möglichst bald Vorschläge für den Bürgerpreis 2025 eingereicht werden sollten. Dieser wird im Bereich Landwirtschaft, Tourismus, Dorfverschönerung vergeben.

5.

Verschiedenes

Sachverhalt:

a) Die nächste öffentliche Sitzung ist für Donnerstag, 06.02.2025 vorgesehen.

b) Ein Ratsmitglied sagt, die von der Gemeinde übernommene Drohnenshow, die beim Neujahrs-Hoigarte des Gewerbevereins beim Feuerwehrhaus gezeigt worden sei, wäre allgemein gut angekommen. Der Neujahrs-Hoigarte sei eine sehr gelungene Veranstaltung gewesen.

Wertach, 20.01.2025
Für die Richtigkeit:
Gertrud Knoll  —  Jörg Meyer
Erste Bürgermeisterin  —  Schriftführer